Wann bin ich eigentlich dienstunfähig?
Als Soldat (egal, welcher Gruppe Sie angehören) sind Sie immer dann dienstunfähig, wenn es für Sie keine Verwendungsmöglichkeit bei der Bundeswehr mehr gibt. Damit sind Sie unter gar keinen Umständen in der Lage, weiterhin Dienst zu leisten, selbst dann nicht, wenn Sie auf einen anderen Posten versetzt werden würden. Das Soldatengesetz (SG), das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und das Bundesbeamtengesetz (BBG) schreiben vor, wie bei einer Dienstunfähigkeit von Soldaten zu verfahren ist.
§ 44 SG regelt: „Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.“
Die Vorschrift gilt entsprechend auch für Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende (§ 55 Abs. 2 SG), die in diesen Fällen allerdings entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt werden. Damit einher gehen unterschiedliche Ansprüche auf Versorgungs- oder Nachversicherungsleistungen.
Die Ansprüche bei einer Dienstunfähigkeit
Für Ihre Ansprüche, die Sie bei einer Dienstunfähigkeit haben, kommt es zunächst darauf an, wie die Dienstunfähigkeit zustande gekommen ist. Erleiden Sie eine Wehrdienstbeschädigung (Dienstunfall), stehen Ihnen in jedem Fall ein Unfallruhegehalt und bestimmte Einmalzahlungen nach dem SVG zu. In diesem Fall sind alle Soldaten gleichermaßen versorgt. Werden Sie durch außerdienstliche Umstände dienstunfähig, gilt Folgendes:
- Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende werden aus dem aktiven Dienst entlassen, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und verlieren jegliche Ansprüche auf Besoldung, Heilfürsorge etc. Für sie ist der Rahmenvertrag für Soldaten von immenser Bedeutung, da er den vorherigen Lebensstandard sichert.
- Berufssoldaten werden in den Ruhestand versetzt und haben Anspruch auf ein Ruhegehalt, das zu Beginn rund 30 % der letzten Dienstbezüge beträgt. Für jedes Jahr, das Sie bei der Bundeswehr verbracht haben, erhöht es sich um etwa 1,7 % bis auf maximal 70 %.
In jedem Fall entsteht bei dienstunfähigen Soldaten eine Deckungslücke, da Sie in keinem Fall auf Ihr früheres Nettogehalt kommen werden. Mit dem Rahmenvertrag für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck füllen Sie diese Lücke auf. Wir stellen Ihnen die Versicherung in den folgenden Zeilen etwas ausführlicher vor.