Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare?
Die Fürsorgeleistungen des Dienstherrn sind bei Dienstunfähigkeit von Referendaren und Lehrkräften in den ersten fünf Jahren nach ihrer Verbeamtung noch sehr lückenhaft. In der Regel können nur verbeamtete Lehrer, die mindestens 5 volle Dienstjahre zurückgelegt haben, Versorgungsansprüche stellen.
Referendare und Dienstanfänger werden bei Dienstunfähigkeit ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Nur bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls können unter Umständen Entschädigungsleistungen gezahlt werden.
Was kostet die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare?
Die Beiträge sind von individuellen Faktoren abhängig, beispielsweise:
- Alter bei Versicherungsabschluss
- gewünschte Rentenhöhe
- Versicherungslaufzeit
- Berufsgruppe
- Vorerkrankungen
Studenten und Referendare profitieren von der kostengünstigen Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, einer Dienstunfähigkeitsversicherung, mit der Sie zugleich beginnen, für das Alter vorzusorgen.
Ist die Höhe der Absicherung für einen Studenten und Referendar flexibel?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck kann an sich ändernde Lebensumstände angeglichen werden. Angezeigt ist zum Beispiel eine Erhöhung der Rente bei Heirat, Hausbau oder Geburt eines Kindes oder eine Reduzierung, wenn erste Mindestansprüche für eine Versorgung durch den Dienstherrn bestehen. Je nachdem ändern sich auch die monatlichen Beiträge.
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare unzureichend?
Eine Voraussetzung für Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Versetzung in den Ruhestand. Referendare, für die dies normalerweise nicht möglich ist, erhalten keine Berufsunfähigkeitsrente.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten „echten Beamten- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsklausel“. Sie stellt sicher, dass die vom Dienstherrn ausgesprochene Dienstunfähigkeit von der Versicherung auch bei Entlassung ohne weitere Überprüfungen anerkannt wird
Gern beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, Sie ausführlich - natürlich auch zu weiteren wichtigen Absicherungen für Studenten und Referendare.