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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Das mit der eigenen Arbeitskraft erzielte Einkommen ist für die meisten die Basis, für ein selbstbestimmtes, finanziell unabhängiges Leben. Was aber ist, wenn Sie nicht mehr arbeits- beziehungsweise dienstfähig sind? Zunächst zahlt Ihnen der Dienstherr weiterhin Ihren Sold. Konnten Sie innerhalb eines halben Jahres mehr als 3 Monate krankheitsbedingt Ihren Dienst nicht ausüben und ist anzunehmen, dass Sie im nächsten halben Jahr nicht wieder vollkommen dienstfähig sein werden, kann der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären.

Wie es danach weitergeht hängt davon ab, in welchem Stadium Ihrer dienstlichen Laufbahn Sie sich befinden, ob Sie Referendar, Dienstanfänger oder Lehrer mit einer mehr als 5-jährigen Dienstzeit sind.

Dienstunfähigkeit bei Student und Referendar sowie Dienstanfänger

Die Rechte und Pflichten von Referendaren und verbeamteten Lehrkräften weisen kaum Unterschiede auf. Nur im Fall von Dienstunfähigkeit ist der Dienstherr bei Referendaren und Dienstanfängern wenig fürsorglich. Anspruch auf Versorgung kann erst nach einer 5-jährigen Wartezeit geltend gemacht werden.

Referendare und Lehrer auf Lebenszeit, welche die Wartezeit nicht erfüllen, können noch nicht in den Ruhestand versetzt, sondern nur entlassen werden. Finanzielle Ansprüche bestehen nicht. Nur wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall herbeigeführt wurde, kann eine Entschädigung gezahlt werden.

Im Zuge der Entlassung werden Sie vom Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch hier muss eine 5-jährige Wartezeit, in der mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden, erfüllt werden, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig davon:

  • wie viele Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden
  • gesammelte Entgeltpunkte
  • Höhe des Nettoeinkommens
  • die Art der Erwerbsunfähigkeit (voll/teilweise)

Die Dienstanfänger-Police für einen Studenten und Referendar

Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist eine spezielle Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit gekoppelt mit einem Produkt der Altersvorsorge.

Die Dienstanfänge-Police gliedert sich in zwei Phasen. In Phase eins bestehen noch keine Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn. Vereinbart werden können folgende Dienstunfähigkeitsrenten:

  • Im mittleren Dienst bis zu € 1.200
  • Im gehobenen Dienst bis zu € 1.500
  • Im höheren Dienst bis zu € 1.800

Phase zwei beginnt, sobald Sie die 5-jährige Wartezeit erfüllen und Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Ihre Dienstunfähigkeitsrente kann jetzt dem geringeren Absicherungsbedarf angepasst werden. Ab diesem Zeitpunkt kann ein höherer Betrag in Ihre Altersvorsorge investiert werden.

Im Referendariat wird viel von Ihnen verlangt. Sie stehen unter dem Druck, den Ansprüchen von Schülern, Eltern und der Schulleitung gerecht zu werden. Referendare unterrichten bereits selbstständig, bereiten Unterricht vor und nach, beaufsichtigen Schüler und übernehmen oftmals zusätzliche Aufgaben, wie Vertretungsstunden für erkrankte Kollegen.

Ständige Überforderung löst nicht selten psychische Erkrankungen, wie Burn-out oder Depressionen aus. Betroffen sind Dienstanfänger genauso wie erfahrene Lehrer, die schon lange unterrichten. Auch andere Krankheiten und Unfälle können zur Dienstunfähigkeit führen.

Dienstunfähigkeit und Folgen für Student und Referendar

Bei Dienstunfähigkeit wird Ihnen Ihre wirtschaftliche Basis entzogen. Ihnen drohen massive finanzielle Schwierigkeiten. Statt des sicheren Arbeitsplatzes und Aussicht auf eine lebenslange Alimentation, werden Sie mit Ihrer Entlassung voraussichtlich zum Hartz 4 Empfänger. Vor allem junge gesunde Referendare und Dienstanfänger sind sich dieses Risikos nicht bewusst.

Bereits vom ersten Tag an sollten Sie sich mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck vor den finanziellen und damit auch sozialen Folgen einer Dienstunfähigkeit schützen.

Dienstunfähigkeit und Versorgung durch den Dienstherrn

Erfüllen Sie die Wartezeit und können Sie in den Ruhestand versetzt werden, sind Ihre Ansprüche auf ein Ruhegehalt anfangs gering. Sie können mit einer Mindestversorgung von etwa € 1.400 rechnen.

Mit jedem Dienstjahr steigen Ihre Ansprüche. Errechnet werden Ihre Ansprüche aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und Dienstjahren. Maximal können Ihnen 71,75 Prozent Ihrer letzten Bezüge als Ruhegehalt gezahlt werden.

Schutz der Existenz von Student und Referendar bei Dienstunfähigkeit

Ihre finanzielle Situation wird sich bei Dienstunfähigkeit zu jeder Zeit gravierend verschlechtern. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist sowohl für Lehrer, die schon viele Jahre Ihren Schuldienst leisten als auch für Referendare und Dienstanfänger die beste Möglichkeit, die finanzielle Existenz im Ernstfall zu sichern.

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck:

  • Die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente wird garantiert
  • Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe und dem persönlichen Bedarf, können vereinbart werden
  • Problemlose Anpassungen der Absicherung, zum Beispiel bei Heirat oder Hausbau
  • Teil- und Nachversicherungen sind möglich
  • Referendare profitieren von besonders preiswerten Konditionen
  • Dynamikoption - Ausgleich der Verluste durch Inflation

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck erkennt die Dienstunfähigkeitserklärung Ihres Dienstherrn an und zahlt ohne weitere Überprüfung auch dann eine Dienstunfähigkeitsrente, wenn Sie zwar als dienstunfähig, aber nicht als berufsunfähig gelten.

Dienstunfähigkeitsversicherung FAQ

Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare?

Die Fürsorgeleistungen des Dienstherrn sind bei Dienstunfähigkeit von Referendaren und Lehrkräften in den ersten fünf Jahren nach ihrer Verbeamtung noch sehr lückenhaft. In der Regel können nur verbeamtete Lehrer, die mindestens 5 volle Dienstjahre zurückgelegt haben, Versorgungsansprüche stellen.

Referendare und Dienstanfänger werden bei Dienstunfähigkeit ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Nur bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls können unter Umständen Entschädigungsleistungen gezahlt werden.

Was kostet die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare?

Die Beiträge sind von individuellen Faktoren abhängig, beispielsweise:

  • Alter bei Versicherungsabschluss
  • gewünschte Rentenhöhe
  • Versicherungslaufzeit
  • Berufsgruppe
  • Vorerkrankungen

Studenten und Referendare profitieren von der kostengünstigen Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, einer Dienstunfähigkeitsversicherung, mit der Sie zugleich beginnen, für das Alter vorzusorgen.

Ist die Höhe der Absicherung für einen Studenten und Referendar flexibel?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck kann an sich ändernde Lebensumstände angeglichen werden. Angezeigt ist zum Beispiel eine Erhöhung der Rente bei Heirat, Hausbau oder Geburt eines Kindes oder eine Reduzierung, wenn erste Mindestansprüche für eine Versorgung durch den Dienstherrn bestehen. Je nachdem ändern sich auch die monatlichen Beiträge.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare unzureichend?

Eine Voraussetzung für Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Versetzung in den Ruhestand. Referendare, für die dies normalerweise nicht möglich ist, erhalten keine Berufsunfähigkeitsrente.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten „echten Beamten- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsklausel“. Sie stellt sicher, dass die vom Dienstherrn ausgesprochene Dienstunfähigkeit von der Versicherung auch bei Entlassung ohne weitere Überprüfungen anerkannt wird

Gern beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, Sie ausführlich - natürlich auch zu weiteren wichtigen Absicherungen für Studenten und Referendare.

Wir beraten Sie gern persönlich

Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck persönlich und unverbindlich zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung und vielen weiteren Absicherungsmöglichkeiten der DBV für Studenten und Referendare.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
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