Diensthaftpflichtversicherung: Diese Schäden decken wir ab
Verwaltungsbeamte müssen tagtäglich eine breitgefächerte Palette an Aufgaben erledigen. Dementsprechend bieten wir Ihnen auch eine umfangreiche Absicherung Ihres Dienstalltags. Unsere Diensthaftpflichtversicherung deckt alle Bereiche Ihres dienstlichen Lebens ab. Unser Fokus liegt hierbei insbesondere auf Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die im Rahmen Ihrer Arbeit entstehen. Sie sollten diese Haftungsrisiken niemals unterschätzen. Bereits noch so kleine Fehler können schwerwiegende finanzielle Folgen mit sich bringen.
Diensthaftpflichtversicherung: Unterschätzen Sie nicht die Haftungsrisiken
Wenn bei einem Dritten ein Schaden entstanden ist, dann kommt es zu einem Schadensersatzanspruch. Anders als im Privatleben ist dabei jedoch nicht der Beamte selbst die primäre Anlaufstelle für den Anspruchssteller. Zunächst ist nämlich der Dienstherr für den entstandenen Schaden verantwortlich. Allerdings wird der Dienstherr nicht einfach so jeden Schadensersatzanspruch begleichen, ohne auf den Beamten zurückzukommen. Sollte sich für den Dienstherrn nach einer detaillierten Prüfung ergeben, dass der Verwaltungsbeamte für den Schaden ursächlich ist, dann wird er ihn in Regress nehmen. Die finanzielle Belastung, die damit auf den Verwaltungsbeamten zukommt, sollte keinesfalls unterschätzt werden. In der Regel umfasst ein Schadensersatzanspruch bei entsprechender Schadenssumme mehrere Monatsgehälter. Doch es gibt wirksame Mittel und Wege, um dieses Haftungsrisiko zu reduzieren. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind Verwaltungsbeamte auf der sicheren Seite.
Diensthaftpflichtversicherung: Die Vorteile für Verwaltungsbeamte
Um die Haftungsrisiken zu minimieren, sollten sich Verwaltungsbeamte mit Einstieg ins Beamtenverhältnis schnellstmöglich um eine Diensthaftpflichtversicherung bemühen. Schließlich bringt diese viele Vorteile für den Beamten mit sich. Der entscheidendste Vorteil ist dabei wohl die Leistungsstärke der Versicherung. Mithilfe der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck werden unberechtigte Ansprüche Dritter zuverlässig abgewehrt. Sollte eine Forderung jedoch gerechtfertigt sein, tragen wir die Kosten. Dabei bietet Ihnen unsere Diensthaftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz.
Sobald ein Verwaltungsbeamter Adressat eines Regressanspruchs seitens des Dienstherrn wird, überprüfen unsere Rechtsexperten zunächst, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Insbesondere wird dabei überprüft, wer für den Schaden bei einem Dritten verantwortlich war. Sollte sich nach hinreichender Überprüfung herausstellen, dass Sie zu Unrecht belangt wurden, wehren wir den Anspruch gegen Sie ab. Dabei vertreten wir Sie zur Not auch vor Gericht. Hierbei übernehmen wir selbstverständlich auch anfallende Prozess- und Anwaltskosten. Sollte sich in Folge der hinreichenden Prüfung jedoch herausstellen, dass der Regressanspruchs Ihres Dienstherrn begründet ist, können Sie sich ebenfalls auf die Unterstützung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck verlassen. Wir sichern Sie bis zu einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro ab.
Die Vorteile zusammengefasst:
- Absicherung bis zu einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro
- Versicherungsschutz gilt weltweit
- Bei gerichtlicher Auseinandersetzung übernehmen wir Kosten für Prozess und Anwalt
- Nachhaftungsrisiko wird abgesichert (max. Fünf Jahre nach Austritt aus aktivem Dienst)