Beamte auf Lebenszeit

Beamte werden in vielen Bereichen eingesetzt: In städtischen Bauämtern, bei Gewerbeaufsichtsämtern, in Katasterämtern, dem Auswärtigem Amt oder dem Justizvollzug. Die Beamten nehmen abhängig von ihrer Ausbildung typische Fachaufgaben wahr, beispielsweise das Prüfen von Bauanträgen, die Überwachen von Hygienevorschriften, die Kontrolle von Emissionsgrenzwerten, die Einhaltung von Zollvorschriften oder die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Ein Großteil der Beamten wird in der allgemeinen Verwaltung tätig, beispielsweise beim Einwohnermeldeamt. 

Das Berufsbeamtentum ist tief in der deutschen Geschichte verwurzelt. Die ersten Beamten gab es bereits zu Zeiten der Feudalherrschaft. Die damaligen Landesherren übertrugen Aufgaben der Verwaltung an sogenannte Fürstendiener, welche ihre volle Arbeitskraft auf Lebenszeit ihrem Herrn widmeten und im Gegenzug für die gesamte Familie Schutz und einen angemessenen Unterhalt erhielten. Aus den einzelnen Fürstentümern entwickelte sich der deutsche Bund und aus den Fürstendienern wurden Staatsdiener. Noch heute gelten einige der damals festgelegten Grundsätze des Berufsbeamtentums. 

Beamte auf Lebzeit führen neutral hoheitliche Aufgaben aus und sind dem Staat gegenüber in besonderer Art verpflichtet. Somit kann auch in Krisensituationen die innere Sicherheit und Ordnung gewahrt werden. Die Grundpflicht von Beamten ist nach wie vor die Treue dem Dienstherrn gegenüber. Weitere Pflichten sind:

  • Amtsverschwiegenheit
  • politische Neutralität - unparteiische Amtsführung
  • Uneigennützigkeit
  • Objektivität
  • Wahrheitspflicht

Beamte sind hierarchiegebunden und müssen den Weisungen ihres Dienstherrn Folge leisten. Dafür haben sie unter anderem das Recht auf:

  • Alimentation - Eine amtsangemessenen Besoldung, die Versorgung des Beamten und seiner Familie
  • Anstellung auf Lebenszeit
  • Zugang zu allen öffentlichen Ämtern
  • Recht auf Beamtenvertretungen - Zusammenschluss in Gewerkschaften oder Berufsverbänden 
  • Schutz und Fürsorge, dem Pendant zur Treuepflicht dem Dienstherrn gegenüber
  • Einsicht in die Personalakte

Die Kompetenz in Sachen Besoldung und Versorgung sowie das Laufbahnrecht liegt bei den einzelnen Bundesländern, für Bundesbeamte beim Bund. Beamte auf Lebenszeit können ihre Zukunft recht sicher planen, Kündigungen seitens des Dienstherrn sind nur möglich:

  • bei schwerwiegenden Dienstvergehen, wenn ein Disziplinargericht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis entscheidet
  • bei der Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als 12 Monaten

Gehen Beamte in den Ruhestand, erhalten sie von ihrem Dienstherrn eine Pension. Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht notwendig. Eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist die Krankenfürsorge, mit welcher er einen Teil der Kosten im Krankheitsfall übernimmt. An den Versicherungsbeiträgen zur Krankenversicherung beteiligt sich der Dienstherr nicht mehr.

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