DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Verwaltungsbeamte haben einen Rechtsanspruch auf Krankenfürsorge in Form einer Beihilfe. Der Dienstherr erstattet im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten. Die Restkosten müssen in Eigenvorsorge aus den laufenden Einnahmen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Bundeseinheitlich geltende Beihilfevorschriften existieren nicht. Nach der Föderalismusreform im Jahr 2006 können die Bundesländer und der Bund bei Besoldung, Laufbahn und Versorgung eigenständig Regelungen festlegen. Aufgrund der unterschiedlichen Verordnungen hat jedes Bundesland eigene Beihilfestellen, welche Anträge auf Kuren, Psychotherapie oder Pflege sowie die Kostenerstattungsanträge von Verwaltungsbeamten bearbeiten. Bei angestellten Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft trägt der Arbeitgeber die Hälfte der monatlichen Krankenversicherungsbeiträge. Der Dienstherr von Verwaltungsbeamten beteiligt sich grundsätzlich nicht an den Versicherungsprämien. Mit der Beihilfe erfüllt er seine Fürsorgepflicht.

Beihilfe für Verwaltungsbeamte

Gesetzliche Grundlage der Beihilferegelung ist die Bundesbeihilfeverordnung. Für die Umsetzung sind die Länder selbst zuständig. Die Vorschriften der einzelnen Länder orientieren sich zum Großteil an den vom Bund getroffenen Verordnungen. Unterschiede ergeben sich beispielsweise bei den Wahlleistungen. In den Bundesländern Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen ist für gesetzlich krankenversicherte Verwaltungsbeamte der Bezug von pauschaler Beihilfe möglich.
Von den Beihilfestellen wird die Beihilfe nach den geltenden Beihilfebemessungssätzen berechnet und erstattet. Der Freistaat Bayern übernimmt für seine Verwaltungsbeamten Kosten in Höhe von:

  • 50 % bei Beamten ohne oder mit einem Kind
  • 70 % bei Beamten mit zwei oder mehr Kindern
  • 70 % für eine berücksichtigungsfähige Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • 70 % für Versorgungsempfänger
  • 80 % für im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder und Waisen

Beihilfeberechtigt sind Partner mit einem Einkommen unter der vom Bundesland individuell festgelegten Einkommensgrenze. Während in einigen Bundesländern die Grenze bei etwas mehr als € 8.600 liegt, sind Ehe- oder Lebenspartner bayrischer Verwaltungsbeamter, die im Jahr vor der Antragstellung weniger als 18.000 € eigenes Einkommen erzielt haben, beihilfeberechtigt. Die tatsächliche Höhe des berücksichtigungsfähigen Jahreseinkommens muss jedes Jahr über eine Kopie des Steuerbescheids nachgewiesen werden.

Verwaltungsbeamte im Freistaat Bayern genießen einige Vorzüge

Bayern erweist sich im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern als großzügig gegenüber seinen Verwaltungsbeamten. Beihilfefähig sind auch Wahlleistungen oder Behandlungen in Privatkliniken, für die ein unabhängiger Arzt schriftlich die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Verwaltungsbeamte des Freistaates Bayern haben zudem Anspruch auf eine umfangreiche zahnärztliche Versorgung. Während in anderen Bundesländern und beim Bund die zahnärztliche Versorgung für Beihilfeberechtigte noch sehr eingeschränkt ist, haben sie in Bayern bereits Zugang zu umfangreichen Leistungen.
Im Bereich Pflege gelten vergleichsweise höhere Aufwendungen als beihilfefähig.

Kostenerstattungen der Beihilfestelle an Verwaltungsbeamte

Bedingungen für eine Kostenerstattung an Verwaltungsbeamte

Rehabilitationsmaßnahmen für Verwaltungsbeamte

Eigenbehalte für Verwaltungsbeamte

Zusammenfassung

  • Beim ersten Antrag auf Kostenerstattung müssen zahlreiche Angaben gemacht werden
  • Treten keine Änderungen ein, genügt später ein einfacher Antrag
  • Rechnungen und Rezepte müssen immer in Kopie eingereicht werden und dürfen nicht älter als 12 Monate sein
  • Erstattungen sind ab einer Gesamtsumme von € 200 möglich
  • Anträge müssen eigenhändig unterschrieben werden

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website des BVA. Zudem stellt die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes zur Verfügung.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Dort finden Sie ebenfalls eine Liste der zuständigen Ansprechpartner Ihrer Dienststelle.

Wir freuen uns auf Sie!

Haben Sie noch Fragen zu den Beihilfestellen in Deutschland? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungagespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenbruck. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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