Die Beihilfe
Der aktive Dienst endet bei Berufssoldaten mit der Versetzung in den Ruhestand, was in der Regel mit sechzig Jahren erfolgt. Bei einer Dienstunfähigkeit werden Sie entsprechend früher in den Ruhestand versetzt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70 %. Das bedeutet: Ihr Dienstherr übernimmt im Rahmen der Versorgung von Berufssoldaten 70 % der Krankheits- und Behandlungskosten. Für die verbleibenden 30 % benötigen Sie eine an die Beihilfe angepasste (beihilfekonforme) Krankenversicherung.
Mit dem Anspruch auf Beihilfe endet die freie Heilfürsorge, sodass Sie sich ab sofort nur noch bei zivilen Ärzten behandeln lassen dürfen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen Ihnen aus diesem Grund, sich bereits vor der Pensionierung um entsprechende ärztliche Kontakte zu kümmern. Als Beihilfeberechtigter erhalten Sie nach jeder Behandlung und für jedes Medikament eine Rechnung, deren Endbetrag nach Einreichung bei der Beihilfestelle zu 70 % auf Ihr Konto überwiesen wird.
Die truppenärztliche Versorgung
Neben Berufssoldaten erhalten auch Soldaten auf Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Wehrdienstleistende freie Heilfürsorge. Durch sie haben Sie während der gesamten aktiven Dienstzeit eine „kostenfreie Krankenversicherung“, da Sie sich bei den Ärzten der Bundeswehr behandeln lassen können. Die Pflicht zum Beitritt in die gesetzliche oder private Krankenkasse entfällt durch diese Möglichkeit vollständig.
Die Heilfürsorge ist ein elementarer Bestandteil der Versorgung von Berufssoldaten, da sie wegen ihres hohen dienstlichen Risikos – ähnlich wie Polizisten – nur mit hohen Zuschlägen in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Im Gegenzug sind Sie als Berufssoldat verpflichtet, sich nur in Ausnahmefällen (Notfall, Urlaub, etc.) bei zivilen Ärzten behandeln zu lassen.
Der Leistungsumfang der freien Heilfürsorge entspricht etwa dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb wir grundsätzlich zu einem Heilfürsorge-Ergänzungstarif raten. Die Zusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck übernimmt alle Zusatzkosten (etwa für Zahnersatz und Hilfsmittel), sodass Sie praktisch auf den Status eines Privatpatienten kommen.
Wichtig ist außerdem:
- Die truppenärztliche Versorgung wird nur während des aktiven Dienstes und nur für den Zeitraum, in dem Sie Bezüge erhalten, gewährt. Elternzeit, Betreuungsurlaub und Studienabschnitte sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Mit der Versetzung in den Ruhestand erhalten Sie im Rahmen der Versorgung von Berufssoldaten Beihilfe, der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt.
- Mit einer Überweisung des Truppenarztes dürfen Sie zu zivilen Medizinern gehen. Auch bei Aufenthalten im Ausland übernimmt der Dienstherr die Behandlungskosten in voller Höhe.