Freiwillig Wehrdienstleistende
Als freiwillig Wehrdienstleistender haben Sie die geringsten Versorgungsansprüche, was aber keinesfalls eine schlechte Versorgung bedeutet. Für den Dienstherrn ist es schlicht nicht rentabel, umfangreiche Rücklagen für einen Soldaten aufzubauen, der nach wenigen Monaten oder Jahren wieder aus der Truppe austritt. Im Hinblick auf die Besoldung gibt es Unterschiede zu anderen Soldatengruppen: Sie wird nicht nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), sondern nach dem Wehrsoldgesetz gewährt.
Normalerweise erlischt bei Soldaten die Pflicht zur Mitgliedschaft in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Bei Wehrdienstleistenden ist das nicht der Fall. Sie unterliegen voll den entsprechenden Vorschriften. Allerdings übernimmt der Dienstherr für die Zeit des aktiven Dienstes die Beiträge, wodurch für Sie keine Unterschiede zu anderen Soldaten spürbar sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch freiwillig Wehrdienstleistende einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, das jedoch nicht Regel ist.
Scheiden Sie als Wehrdienstleistender aus der Truppe aus, erhalten Sie normalerweise keine Soldatenversorgung. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie den Wehrdienst aus persönlichen Gründen wie Nichtgefallen, Möglichkeit einer Ausbildung oder Erhalt eines Studienplatzes beenden. Entscheiden Sie sich aus diesen oder ähnlichen Gründen für einen Austritt, erhalten Sie keine Bezüge mehr. Auch die freie Heilfürsorge, sofern sie gewährt wurde, erlischt.
Scheiden Sie hingegen aus, weil Sie eine Wehrdienstbeschädigung oder einen Dienstunfall erlitten haben, fällt die Soldatenversorgung sehr umfangreich aus. Neben einem Unfallruhegehalt, das rund 1.500 Euro pro Monat beträgt, können bestimmte Einmalzahlungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) auf Sie zukommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich überdurchschnittlich gefährden und daraufhin einen Unfall erleiden.
Sind Sie dienstunfähig, kommt es zunächst auf den Grund der Dienstunfähigkeit an. Bei einer dienstlichen Ursache werden Sie entsprechend durch den Dienstherrn versorgt. Ist die Dienstunfähigkeit wegen eines privaten Ereignisses eingetreten, werden Sie ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, erhalten Sie möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente. Mit ihr ist ein Bestreiten des normalen Lebensunterhalts allerdings unmöglich.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen daher auch freiwillig Wehrdienstleistenden den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie leistet, wenn Sie von Ihrem Dienstherrn aus gesundheitlichen Gründen entlassen/in den Ruhestand versetzt werden und ist für alle Soldaten und Beamte sehr empfehlenswert.
Soldaten auf Zeit
Als Soldat auf Zeit nehmen Sie im Hinblick auf die Soldatenversorgung praktisch die „Vorstufe“ von Beamten auf Lebenszeit und Berufssoldaten ein. Das bedeutet: Sie werden umfassend versorgt, haben bei einer Dienstunfähigkeit aber nicht die vollen Ansprüche. Trotz der umfangreichen Leistungen ist es unumgänglich, sich mit den Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck zusätzlich abzusichern.
Während des aktiven Dienstes erhalten Sie freie Heilfürsorge, wodurch die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung wegfällt. Das bedeutet für Sie:
- Sie müssen trotz Heilfürsorge eine Pflegeversicherung abschließen. Hier kommt nur die private Pflegepflichtversicherung in Betracht, da Sie in der gesetzlichen versicherungsfrei sind.
- Nach dem aktiven Dienst haben Sie einen Anspruch auf 70 % Beihilfe. Die Heilfürsorge fällt weg.
- Die beihilfekonforme Krankenversicherung bietet sich zur Deckung der fehlenden 30 % am ehesten an.
Berufssoldaten
Als Berufssoldat haben Sie die umfangreichsten Ansprüche auf Soldatenversorgung, die in vielen Bereichen denen von Beamten auf Lebenszeit gleichen. Da nur Soldaten auf Zeit, die sich besonders bewährt haben, für die Übernahme ins Berufssoldatenverhältnis in Frage kommen, sind die Leistungen entsprechend hochwertig und vielfältig. Zusätzlich werden sie ab der Berufung ins lebenslange Soldatenverhältnis bis zum Tod gewährt.
Berufssoldaten haben bis zur Versetzung in den vorläufigen oder endgültigen Ruhestand freie Heilfürsorge und müssen sich keine Gedanken über ihre Krankheitskosten machen. Hinzu kommen die Beihilfe im Ruhestand und das Ruhegehalt, das nach denselben Grundsätzen wie das von Beamten auf Lebenszeit berechnet wird. Es beträgt im Regelfall rund 72 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die dem Soldaten vor Versetzung in den Ruhestand zustanden.
Ausnahmen gelten bei Dienstunfähigkeit. Hier erhalten Sie entweder die Mindestpension oder, wenn der Betrag höher ausfällt, das Ruhegehalt, das Ihnen durch die geleisteten Dienstjahre zusteht. In jedem Fall ist auch bei Berufssoldaten eine Dienstunfähigkeitsversicherung unentbehrlich. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck haben Sie hier die Möglichkeit, die Rente an das steigende Ruhegehalt anzupassen. So sind Sie immer optimal abgesichert.