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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Absicherung im Ausland

Finanzielle Absicherung, medizinische Versorgung und Co.: Der Auslandseinsatz für Soldaten im Überblick

Soldaten werden bei der Bundeswehr in zahlreichen Bereichen und verschiedenen Teilen der Truppe eingesetzt. Früher oder später und wenn Sie dem zustimmen, können Sie vorübergehend im Ausland eingesetzt werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck klären Sie auf dieser Seite über das Wichtigste zum Auslandseinsatz für Soldaten auf. Zusätzlich erfahren Sie, welche Versicherungen Sie unbedingt besitzen sollten!

Das steckt hinter dem „Auslandseinsatz“

Der Auslandseinsatz für Soldaten wird unterschiedlich ausgelegt, obwohl die Definition eindeutig ist: Als Auslandseinsatz wird jede Verwendung von Soldaten außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland gewertet. Sobald Sie die Grenze überqueren, befinden Sie sich im Ausland und damit auch im Auslandseinsatz. Dabei muss der Auslandseinsatz für Soldaten nicht zwangsläufig militärisch ausgerichtet, sondern kann auch zu Aus- und Fortbildungszwecken notwendig sein. 

In den meisten Fällen haben Sie die Wahl, ins Ausland zu gehen oder in Deutschland zu bleiben. Finden sich jedoch nicht genügend freiwillige Soldaten oder werden bestimmte Soldatengruppen (zum Beispiel Ärzte) benötigt, kann der Dienstherr Sie auch zum Auslandseinsatz verpflichten. Steht bei Ihnen ein Einsatz an, sollten Sie sich in jedem Fall zeitnah mit Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck in Verbindung setzen. So haben wir genügend Zeit, die für Sie optimale Absicherung zu finden.

Auslandseinsatz für Soldaten: Diese Ansprüche haben Sie

Während eines Auslandseinsatzes für Soldaten bleibt die reguläre Besoldung in jedem Fall bestehen. Sie erhalten weiterhin Bezüge, Familien- und andere Zuschläge nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Hinzu kommen einige Zuschläge, die möglicherweise auch in Ihrem Fall relevant sind:

  • Auslandszuschläge, auf die Sie für jeden Tag im Ausland einen Anspruch haben.
  • Erschwerniszulagen für anspruchsvolle dienstliche Aufgaben, etwa als Pilot, Fallschirmspringer oder Minentaucher.
  • Stellenzulagen für bestimmte Dienstposten, etwa in Führungspositionen. 

Der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) ist an die individuellen Umstände, insbesondere das Sicherheitsrisiko im jeweiligen Land angepasst. Je gefährlicher der Einsatz, desto höher der Zuschlag. Die Leistung wird nach sogenannten Stufen gewährt und beträgt nach § 56 BBesG:

  • in Stufe 1: bis zu 30 Euro.
  • in Stufe 2: 46 Euro.
  • in Stufe 3: 62 Euro.
  • in Stufe 4: 78 Euro.
  • in Stufe 5: 94 Euro.
  • in Stufe 6: 110 Euro. 

Die Höhe der pro Tag gewährten Zuschläge ändert sich regelmäßig und wird damit an geänderte Lebensumstände angepasst. Aktuelle Zahlen finden Sie in § 3 der Auslandsverwendungszuschlagverordnung.

Weitere Leistungen: Reisebeihilfen, Entschädigung und Co.

Die oben genannten Leistungen erhalten alle Soldaten, die im Ausland tätig sind und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Zusätzlich zur „Grundversorgung“ nach dem BBesG gibt es aber noch einige weitere Leistungen, die Ihnen der Dienstherr unter bestimmten Umständen gewährt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck stellen Ihnen die am häufigsten gewährten Zahlungen im Folgenden etwas genauer vor.

Unfallentschädigungen nach dem SVG

Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) regelt bestimmte Fälle, in denen Soldaten eine sogenannte Unfallentschädigung erhalten müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie im Einsatz eine mindestens 50-% Schädigung Ihrer Einsatzfähigkeit erleiden (Grad der Schädigung). Ist dieser Schaden von Dauer, erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe von 150.000 Euro, die zusätzlich zu einer etwaigen Dienstunfähigkeitsleistung gewährt wird.

Sterben Sie durch einen Unfall oder ein anderes Ereignis, erhalten Ihre Hinterbliebenen die folgenden Leistungen:

  • Alle Hinterbliebenen haben zunächst Anspruch auf Sterbegeld, das je nach Anzahl der Personen verteilt wird.
  • Witwe oder Witwer erhalten 100.000 Euro sowie rund 60 % des dem Soldaten eigentlich zustehenden Ruhegehaltes.
  • Waisen erhalten etwa 30 % des dem Soldaten zustehenden Ruhegehaltes und eine Einmalzahlung, die im Einzelfall berechnet wird. 

Reisebeihilfe nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Möchten Sie während des Auslandseinsatzes für Soldaten nach Hause zurückkehren, können Sie eine sogenannte Reisebeihilfe nach dem BRKG beantragen. Dabei wird Ihnen ein Teil der tatsächlich entstandenen Kosten für die Heimfahrt vom Dienstherrn erstattet. Reisebeihilfen sind schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) zu beantragen und mit einer entsprechenden Begründung (zum Beispiel „Familienheimfahrt“) zu versehen. 

Durch die Reisebeihilfe, die pro Woche oder Monat begrenzt gewährt wird, reduzieren sich Ihre Fahrt- oder Flugkosten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen Ihnen daher in jedem Fall, die Reisebeihilfe zu beantragen. Sie wird grundsätzlich für die Reise vom Dienstort nach Hause als auch für die Reise vom Wohn- zum Dienstort gewährt. 

Lebens- und Unfallversicherungen: Während des Auslandseinsatzes für Soldaten rundum abgesichert

Wir empfehlen beim Auslandseinsatz für Soldaten grundsätzlich den Abschluss einer Lebens- oder einer Unfallversicherung. Mit diesen Policen ergänzen Sie die Leistungen, die Sie im Ernstfall von Ihrem Dienstherrn erhalten würden, und sorgen zusätzlich für Ihre Hinterbliebenen vor. Sollte eine Lebens- oder Unfallversicherung wegen der „Kriegsklausel“ nicht leisten, springt der Bund ein (Ausfallbürgschaft) und zahlt die vereinbarte Leistung aus. 

Die Regelungen des Soldatengesetzes (insbesondere der § 63 und weitere) sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Leistung aus der Unfall- oder Lebensversicherung auch dann erhalten, wenn der Unfall durch kriegerische Handlungen verursacht wurde. Auch im Rahmenvertrag für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind diese Gefahren mit abgesichert. 

Eine Lebensversicherung zahlt je nach Vertrag einen festen Betrag aus, sobald Sie sterben oder ein gewisses Alter erreicht haben. Von der Unfallversicherung erhalten Sie Leistungen, sobald Sie einen Unfall erleiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob er im privaten Umfeld, im dienstlichen Bereich oder während des Auslandseinsatzes von Soldaten passiert. „Unfall ist Unfall“, sofern Sie ihn nicht vorsätzlich herbeigeführt haben. Beim Abschluss einer Unfallversicherung haben Sie bei der DBV die Möglichkeit, folgende Leistungen zu vereinbaren:

  • Unfallrente: Ab dem Zeitpunkt, in dem der Unfall eintritt, erhalten Sie eine lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt. Wir hoch diese Leistung ausfällt, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
  • Einmalzahlung: Sie ist Bestandteil jeder Unfallversicherung. Erleiden Sie einen Unfall und sind infolgedessen invalide, erhalten Sie einen Teil der Versicherungssumme entsprechend Ihrem Invaliditätsgrad. Bei Vollinvalidität erhöht sich diese Leistung durch die sogenannte Progression.
  • Verletzungsabhängige Zahlungen: Sie können vereinbart vertraglich vereinbaren, bei bestimmten Verletzungen eine Einmalzahlung zu erhalten (Beispiel: Gebrochener Arm, 2000 Euro).

Mit einer Lebensversicherung sparen Sie über einen langen Zeitraum ein bestimmtes Kapital an. Sterben Sie, erhalten Ihre Angehörigen oder eine andere von Ihnen bestimmte Person die angesparte Summe zuzüglich erhaltener Zinsen. Sie ist beim Auslandseinsatz für Soldaten besonders zu empfehlen, da hier das Risiko tödlicher Verletzungen leider am höchsten ist. Mit dem Rahmenvertrag der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck kombinieren Sie Altersvorsorge und Dienstunfähigkeitsabsicherung.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch Fragen zum Auslandseinsatz für Soldaten oder zu generellen Absicherungen, die durch den Dienstherrn oder externe Versicherungen möglich sind? Möchten Sie mehr über die Versorgungslücken, insbesondere bei Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistenden erfahren? Melden Sie sich bei uns. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck nimmt sich gerne Ihrem individuellen Anliegen an und berät Sie in allen Versicherungsfragen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
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82256 Fürstenfeldbruck
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