Unfallentschädigungen nach dem SVG
Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) regelt bestimmte Fälle, in denen Soldaten eine sogenannte Unfallentschädigung erhalten müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie im Einsatz eine mindestens 50-% Schädigung Ihrer Einsatzfähigkeit erleiden (Grad der Schädigung). Ist dieser Schaden von Dauer, erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe von 150.000 Euro, die zusätzlich zu einer etwaigen Dienstunfähigkeitsleistung gewährt wird.
Sterben Sie durch einen Unfall oder ein anderes Ereignis, erhalten Ihre Hinterbliebenen die folgenden Leistungen:
- Alle Hinterbliebenen haben zunächst Anspruch auf Sterbegeld, das je nach Anzahl der Personen verteilt wird.
- Witwe oder Witwer erhalten 100.000 Euro sowie rund 60 % des dem Soldaten eigentlich zustehenden Ruhegehaltes.
- Waisen erhalten etwa 30 % des dem Soldaten zustehenden Ruhegehaltes und eine Einmalzahlung, die im Einzelfall berechnet wird.
Reisebeihilfe nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Möchten Sie während des Auslandseinsatzes für Soldaten nach Hause zurückkehren, können Sie eine sogenannte Reisebeihilfe nach dem BRKG beantragen. Dabei wird Ihnen ein Teil der tatsächlich entstandenen Kosten für die Heimfahrt vom Dienstherrn erstattet. Reisebeihilfen sind schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) zu beantragen und mit einer entsprechenden Begründung (zum Beispiel „Familienheimfahrt“) zu versehen.
Durch die Reisebeihilfe, die pro Woche oder Monat begrenzt gewährt wird, reduzieren sich Ihre Fahrt- oder Flugkosten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen Ihnen daher in jedem Fall, die Reisebeihilfe zu beantragen. Sie wird grundsätzlich für die Reise vom Dienstort nach Hause als auch für die Reise vom Wohn- zum Dienstort gewährt.