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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung, die, zusammen mit der Beihilfe des Dienstherrn, Beamten und beihilfeberechtigten Familienangehörigen einen 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz bietet.

Der Dienstherr ist seinen Beamten für ihre Dienste und Treue zu Schutz und Fürsorge verpflichtet. Dazu gehört unter anderem die Krankenfürsorge, die er in Form von Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt.

Heilfürsorge ist eine spezielle Krankenfürsorge, bei welcher der Dienstherr die Kosten bei Krankheit komplett trägt. Anspruch auf diese Fürsorgeleistung haben Beamte, deren Risiko für Gesundheit und Leben im Dienst so hoch ist, dass eine private Absicherung unzumutbar oder nicht möglich wäre. Das betrifft in erster Linie Beamte im Vollzugsdienst und Beamte der Feuerwehr.

Mit der Beihilfe erstattet der Dienstherr im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge einen Teil der Aufwendungen. Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert werden. Jedes Bundesland erlässt seine eigenen Beihilfeverordnungen. Wer Heilfürsorge oder Beihilfe erhält, kann also nicht pauschal gesagt werden.

Besonderheiten in der Absicherung von Beamten der Polizei

Beamte genießen generell ein hohe soziale Absicherung durch den Dienstherrn. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung gilt für sie nicht. Beamte schließen keinen Arbeitsvertrag ab - ihnen kann nicht gekündigt werden. Sie können demnach nicht arbeitslos werden. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht notwendig. Nach der Pensionierung zahlt der Dienstherr ein Ruhegehalt, Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung müssen sie nicht entrichten. Benötigen Beamte medizinische Versorgung, haben sie Anspruch auf Krankenfürsorge - Heilfürsorge oder Beihilfe. Daher sind sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. In welcher Höhe der Dienstherr die Aufwendungen erstattet, ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und des geltenden Beihilfebemessungssatzes.

Der Freistaat Bayern hält sich bei den Bemessungssätzen an die Vorgaben des Bundes:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder

Erst seit 2009, mit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht, sind Beamte verpflichtet, die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abzusichern.

Beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Polizei

Mit der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung müssen nur noch 20, 30 oder 50 % der Kosten abgesichert werden. Wodurch diese Form der Krankenversicherung besonders kostengünstig ist.

Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Absicherung der Restkosten nicht möglich. Gesetzliche Krankenkassen bieten lediglich Vollversicherungen an. Die Behandlungskosten rechnet der Leistungserbringer pauschal mit der Krankenversicherung ab. Die Versicherten gehen nicht in Vorleistung, somit sind keine Erstattungen durch die Beihilfe notwendig.

Vision B – die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Polizei

Beihilfeberechtigten Beamten der Polizei bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Je nachdem, wie komfortabel Sie sich absichern möchten, können Sie zwischen den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium wählen.

Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Sehhilfen

Sie haben Zugang zu den fortschrittlichsten Behandlungsmethoden, zu den geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamenten. Von welchem Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus Sie behandelt werden, entscheiden Sie selbst. Ärzte können höhere Honorare abrechnen und nehmen sich mehr Zeit für Sie. Ihre Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine sind kurz.

Der Versicherungsvertrag wird direkt zwischen Ihnen und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck geschlossen. Die vereinbarten Leistungen erhalten Sie garantiert, solange der Vertrag gültig ist. Der Gesetzgeber ist nicht ermächtigt, Konditionen des Vertrags zu ändern.

Ihr zu zahlender Krankenversicherungsbeitrag wird aus individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beihilfebemessungssatz und dem gewählten Leistungsumfang ermittelt.

Krankenversicherung für die Familie von Beamten der Polizei

Die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn gilt auch für Partner und Kinder des Beamten. Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Beihilfe erhalten und sich privat bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck krankenversichern.

Für den Beihilfebezug von Ehe- oder Lebenspartnern hat jedes Bundesland Einkommensgrenzen festgelegt. Im Freistaat Bayern sind Partner beihilfeberechtigt, die im Jahr vor der Antragstellung ein Einkommen von weniger als € 18.000 erzielt haben.

Für Kinder können Sie Erstattungen im Rahmen der Beihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten und wenn für das Kind Kindergeld bezogen wird.

Wie erhält der Beamte der Polizei sein Geld zurück?

Für die erbrachten Leistungen stellt der Arzt Ihnen eine Privatrechnung aus. Diese müssen Sie zunächst mit den eigenen finanziellen Mitteln begleichen. Anschließend reichen Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck und Ihrer Beihilfestelle einen Antrag auf Kostenerstattung mit Kopien von Rechnungen und Belegen ein. Nach der Überprüfung werden Ihnen die erstattungsfähigen Kosten zurückgezahlt.

Stationäre Behandlungen können sehr teuer werden. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, dem Krankenhaus eine Vollmacht zu erteilen, direkt mit der Krankenversicherung abzurechnen.

Wichtiges für Beamte der Polizei mit Heilfürsorge

Erhalten Beamte der Polizei Heilfürsorge, ist ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz nicht notwendig. Über diese Art der Fürsorge werden fast alle Kosten im Krankheits-, Pflege, Geburts- und Todesfall abgedeckt. Bestehen die Voraussetzung zur Inanspruchnahme von Heilfürsorge nicht mehr, greift die Beihilfe. Beihilfe erhalten Sie nur, wenn Sie der zuständigen Beihilfestelle nachweisen können, über eine beihilfekonforme Krankenversicherung zu verfügen.

Mit einer Anwartschaft können Sie sich frühzeitig die garantierte spätere Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sichern.

Für den Abschluss der Anwartschaft wird Ihr Gesundheitszustand überprüft. Das Ergebnis gilt später für die private Krankenversicherung zur Aufnahme und Beitragsberechnung. Mit einer Anwartschaft können Sie Ihren Gesundheitszustand und Ihr Alter „konservieren“. Die Anwartschaftsversicherung kann, wenn der Anspruch auf Heilfürsorge in den Anspruch auf Beihilfe übergeht, problemlos ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt werden. Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die nach Abschluss der Anwartschaft auftreten, sind nicht mehr relevant.

Beihilfekonforme Krankenversicherung FAQ

Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung?

Beihilfekonforme Krankenversicherungen sind spezielle Tarife privater Versicherungsunternehmen, mit denen die Beihilfe von Beamten optimal zu einem 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz ergänzt wird. Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Seitdem sind Beamte der Polizei verpflichtet, die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten mit einer Krankenversicherung abzusichern. Dazu wird keine Vollversicherung, sondern nur eine Restkostenversicherung, ein sogenannter beihilfekonformer Tarif, benötigt.

Was ist Beihilfe?

Zwischen Beamten und Dienstherrn besteht kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Dienst- und Treueverhältnis, das ein Leben lang währt. Der Dienstherr verspricht dem Beamten, für sein Wohl und das seiner Familie zu sorgen. Seine Pflicht der Krankenfürsorge erfüllt der Dienstherr, indem er entweder Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Generell haben Beamte, die keine Heilfürsorge erhalten, Anspruch auf Beihilfe. Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn, mit der er einen bestimmten Teil der krankheitsbedingten Kosten erstattet. Jedes Bundesland erlässt seine eigenen Beihilfeverordnungen und legt damit auch die Höhe der Erstattungssätze fest. Die meisten Bundesländer, wie auch der Freistaat Bayern, halten sich an die vom Bund getroffenen Regelungen. Es gelten folgende Beihilfebemessungssätze:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen

Wie hoch sind die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung?

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach individuellen Faktoren wie Gesundheitszustand, Berufsgruppe und Alter des Antragstellers sowie dem Beihilfebemessungssatz und den gewünschten Leistungen. Beamtenanwärter profitieren bis zu einem bestimmten Alter von speziellen Ausbildungstarifen.

Da nur die 20 bis 50 % der Aufwendungen abgesichert werden müssen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, sind die Beiträge für Beamte besonders günstig. Die Vereinbarung von Selbstbehalten ist eine Möglichkeit, die Beiträge noch zusätzlich zu reduzieren.

Was sollten Beamte der Polizei bei der Antragstellung beachten?

Wichtiges Kriterium für den Krankenversicherungsabschluss ist die gesundheitliche Verfassung. Daher findet zunächst eine Gesundheitsprüfung statt. Es müssen einige Fragen zum Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen beantwortet werden. Wichtig ist, die Fragen wahrheitsgemäß und genau zu beantworten. Ideal ist eine Antragstellung in jungen Jahren, mit guter Gesundheit. Krankheiten, die nach Versicherungsabschluss eintreten, haben keinen Einfluss auf die Vertragskonditionen. Eine weitere Überprüfung während des Versicherungsverlaufs findet nicht mehr statt.

Die Öffnungsaktion ist ein spezielles Angebot privater Anbieter, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, für Antragsteller mit Vorerkrankungen, die normalerweise hohe Risikozuschläge zahlen müssten. Voraussetzung ist, dass der Aufnahmeantrag innerhalb der ersten 6 Monate nach der ersten Verbeamtung gestellt wird. Vorteile:

  • aus Risikogründen wird kein Antragsteller abgelehnt
  • Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig
  • Risiko-Zuschläge sind auf maximal 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt

Welche Leistungen bietet die beihilfekonforme Krankenversicherung Beamten der Polizei?

Leistungen der perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Sehhilfen

Die Entscheidung, welchen Arzt Sie aufsuchen oder in welches Krankenhaus Sie gehen, liegt nur bei Ihnen. Sie haben uneingeschränkten Zugang zu den fortschrittlichsten Therapien und innovativsten Medikamenten. Sie wählen selbst, welche Leistungen Sie absichern möchten und schließen mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck einen privatrechtlichen Vertrag, der Ihnen die vereinbarten Leistungen garantiert.

Was sind Beihilfeergänzungstarife?

Nicht immer werden Kosten, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, von der Beihilfe in voller Höhe erstattet. Leistungseinschränkungen gibt es vorrangig in den Bereichen:

  • Sehhilfen
  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz
  • Hilfsmittel
  • Heilpraktiker
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Mit dem Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifes schützen Sie sich vor hohen privaten Zuzahlungen bei Leistungslücken der Beihilfe.

Wie werden erbrachte Leistungen mit der gesetzlichen und beihilfekonformen Krankenversicherung abgerechnet?

Für seine Behandlung erhält der privat krankenversicherte Beamte vom Arzt oder Krankenhaus eine Rechnung, die von ihm ganz normal beglichen wird. Bei der zuständigen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung kann gleichzeitig ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck zahlt genau wie die Beihilfestelle, nach Prüfung des Antrags, die verauslagten, erstattungsfähigen Kosten zurück.

Bei gesetzlich Krankenversicherten rechnet der Leistungserbringer die Kosten für die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Der Versicherte geht nicht in Vorleistung. Erstattungen durch die Beihilfestelle sind nicht notwendig. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind, müssen privat gezahlt werden.

Können Angehörige von Beamten der Polizei in der beihilfekonformen Krankenversicherung versichert werden?

Partner und Kinder, die Beihilfe erhalten, können ebenfalls in der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck versichert werden. Kinder sind beihilfeberechtigt, solange für sie Kindergeld bezogen wird, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sind beihilfeberechtigt, wenn sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind und das eigene Einkommen im Jahr vor der Antragstellung unter der vom Bundesland festgelegten Einkommensgrenze lag.

Die Einkommensgrenzen der einzelnen Bundesländer sind unterschiedlich hoch angesetzt und liegen zum Beispiel in Hessen und Rheinland-Pfalz bei unter € 10.000, dagegen in Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen bei € 18.000. Der Nachweis des Einkommens muss jedes Jahr mit einer Kopie des Steuerbescheids erbracht werden.

Für jedes Familienmitglied wird ein eigener Versicherungsvertrag geschlossen. Eine Familienversicherung, wie bei gesetzlichen Krankenversicherungen, mit der weitere Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden können, bieten private Krankenversicherungen nicht an. Für Versicherte mit vielen zu versichernden Kindern lohnt sich ein Versicherungsvergleich.

Sind Arzneimittel beihilfefähig?

Höchstgrenzen werden bei Medikamenten gesetzt, für die auch günstigere Alternativen erhältlich sind. Arzneimittel für die kein Limit festgelegt wurde, sind unbeschränkt beihilfefähig. Die Beihilfestellen orientieren sich an den Festbeträgen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Was über den beihilfefähigen Betrag hinausgeht muss privat gezahlt werden. Informationen über eventuelle Festbeträge erhalten Sie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck oder Ihrem Arzt.

Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?

Beihilfefähig sind ausschließlich Rehamaßnahmen für Beamte der Polizei die noch aktiv ihren Dienst leisten. Erstattungsfähig sind nur die reinen medizinischen Behandlungskosten. Ein Arzt muss die Notwendigkeit feststellen und bescheinigen. Es ist empfehlenswert, vorab die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen und die Kostenerstattung mit der Beihilfestelle zu klären.

Gern beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Ihre Fragen zur privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung persönlich und unverbindlich

Wichtig für Beamte der Polizei mit gesetzlicher Krankenversicherung

Der Dienstherr beteiligt sich generell nicht an den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten. Für die monatlichen Beiträge müssen Sie zu 100 % selbst aufkommen. Es besteht aber die Option, in der Familienversicherung Familienmitglieder kostenlos mitzuversichern. Die Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen stellen allerdings nur eine Grundversorgung dar.

Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung? Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beraten Sie gern persönlich und unverbindlich.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
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