Anwartschaft und private Krankenversicherung
Mit der truppenärztlichen Versorgung sind während des aktiven Dienstes nahezu alle Krankheits- und Behandlungskosten abgedeckt. Lediglich für bestimmte Zusatzleistungen (Zahnersatz, Prothesen und Co.) müssen Sie als Soldat eine Zuzahlung leisten. Mit dem Ende der aktiven Zeit erlischt auch Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge und Ihnen steht die sogenannte Beihilfe zu. Sie übernimmt nicht mehr alle, sondern nur noch 70 % der medizinisch notwendigen Behandlungen. Darüber hinaus dürfen Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Truppenarzt gehen, sondern müssen für jede Behandlung einen zivilen Mediziner aufsuchen.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen Ihnen daher, sich bereits vor Ablauf Ihrer aktiven Dienstzeit um die jeweiligen Ärzte zu kümmern. Auf diese Weise haben Sie nicht die sprichwörtliche Qual der Wahl, wenn Sie einen Facharzt benötigen. Die Ergänzung zur Beihilfe bildet eine private Krankenversicherung, die die verbleibenden 30 % der Krankheitskosten übernimmt. Sie gehört nach der aktiven Zeit zu den wichtigsten Versicherungen für Soldaten, da die gesetzliche Krankenkasse keine optimale Absicherung bietet. Sie ist vor allem nicht an die Beihilfe angepasst, wodurch Sie nur noch in bestimmten Fällen einen Anspruch auf die Leistung des Dienstherrn haben. Die private Krankenversicherung führt bei der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung durch.
Je älter Sie sind und desto mehr Vorerkrankungen Sie haben, desto höher fällt der monatliche Beitrag aus. Daher ist es grundsätzlich empfehlenswert, möglichst früh in die PKV einzutreten. Durch die freie Heilfürsorge ist das bei Soldaten allerdings nicht möglich. Mit einer Anwartschaft wirken Sie dem entgegen. Schließen Sie die Anwartschaft ab, führt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck eine Gesundheitsprüfung durch. Hierbei werden Ihr aktuelles Alter und der gesundheitliche Zustand „konserviert“. Später, wenn Sie in die PKV eintreten, orientieren wir uns bei Ihren Beiträgen an den damals ermittelten Werten. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Das Risiko, schon vor der Versetzung in den Ruhestand oder den Austritt aus der Bundeswehr dienstunfähig zu werden, wird von vielen Soldaten unterschätzt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen für Soldaten sorgt dafür, dass Sie beim Wegfall Ihrer Bezüge weiterhin gut versorgt sind. So können Sie Ihre laufenden Kosten decken und – mit der optimalen Absicherung durch die DBV – Ihren Lebensstandard aufrechterhalten.
Eine Dienstunfähigkeit bedeutet, dass Sie nicht mehr bei der Bundeswehr eingesetzt werden können. Das heißt allerdings nicht, dass Sie nicht mehr in Urlaub fahren, ein Haus bauen oder Auto fahren können. Viele dienstunfähige Beamte und Soldaten leben nach Eintritt einer Dienstunfähigkeit fast so weiter wie vorher, können durch bestimmte Erkrankungen oder körperliche Einschränkungen aber ihrem Dienst nicht mehr nachgehen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sichern Sie die entstehende Versorgungslücke bei einer Frühpensionierung ab.
Zudem sorgen Sie als Soldat auf Zeit dafür, dass der Wegfall Ihrer Bezüge nicht zur Notwendigkeit von Grundsicherung führt. Sie sollten daher immer mindestens 1.500 Euro absichern und diesen Betrag jährlich an Ihre Bezüge und/oder Ihre Lebenskosten anpassen. Unsere Leistungen erhalten Sie bei truppenärztlich festgestellter Dienstunfähigkeit und Vorlage der Versetzungs- oder Entlassungsurkunde als monatliche Rente ausgezahlt. Dabei führen wir keine zusätzliche Leistungsprüfung durch, sondern richten uns nach der Prognose des Dienstherrn. Darüber hinaus verzichten wir auf unser Recht der abstrakten Verweisung. Wir verpflichten Sie also in keinem Fall, einen anderen Beruf auszuüben.
Die Diensthaftpflichtversicherung
Als Soldat haften Sie nur bei im Dienst verursachten, vorsätzlichen und grob fahrlässigen Schäden mit Ihrem gesamten Vermögen. In allen anderen Fällen, die im Soldatengesetz und den Einziehungsrichtlinien geregelt sind, ist die Haftung auf 6 Monatsgehälter begrenzt. Da Sie jedoch in jedem Fall für einen Teil der Kosten aufkommen müssen, ist die Diensthaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen für Soldaten.
Nimmt Ihr Dienstherr Sie in Regress, melden Sie die Forderung zunächst der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. Wir prüfen den Anspruch und leisten bei gerechtfertigten Forderungen. Liegt kein Anspruch auf Leistung vor, wehren wir die Forderung Ihres Dienstherrn ab und ziehen hierzu notfalls auch vor Gericht. Sie genießen immer passiven Rechtsschutz, da Sie sich während des gesamten Verfahrens um nichts kümmern müssen.
Bei der DBV haben Sie die Möglichkeit, die Diensthaftpflicht mit der privaten Haftpflichtversicherung zu kombinieren und so von Anbündelungsrabatten zu profitieren. Auch diese Versicherung gehört zu den notwendigen Versicherungen für Soldaten und ist bereits für wenige Euro pro Monat erhältlich. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie im außerdienstlichen Bereich verursachen. Ihre Kinder sowie Ihr Ehegatte sind im Familientarif kostenfrei mitversichert.