Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, freiwillig Wehrdienstleistende sind in den meisten Fällen nicht eingeschlossen, erhalten während des aktiven Dienstes freie Heilfürsorge. Dazu kommen weitere Leistungen und Zuschläge. Während sich die Leistungen während der aktiven Zeit kaum unterscheiden, gibt es nach dem Austritt aus der Bundeswehr erhebliche Unterschiede bei der Versorgung. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.
Leistungen für Soldaten im aktiven Dienst
Grundlage des Versorgungsanspruchs von Soldaten, der bei allen Gruppen gleich ist, ist das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Nach ihm erhalten alle Bedienstete der Bundeswehr, wie auch Beamte, Bezüge entsprechend ihrer Qualifikation und persönlichen Leistung. Die Bezüge werden bei Soldaten durch die freie Heilfürsorge ergänzt, durch die die Krankenversicherung wegfällt. An ihre Stelle tritt die unentgeltliche Versorgung durch die Ärzte der Bundeswehr.
Mit dem Austritt aus der Bundeswehr ändern sich diese Ansprüche grundlegend. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass Sie die Bundeswehr verlassen, sondern auch darauf, aus welchem Grund Sie sie aus der Truppe austreten. Grundsätzlich verlieren Soldaten auf Zeit mit dem Ende ihrer Verpflichtung den Anspruch auf die genannten Leistungen. Bei Berufssoldaten erlischt er mit der Versetzung in den Ruhestand (mit 60 Jahren).
Die Versorgung von Soldaten auf Zeit
Als Soldat auf Zeit können Sie sich für einen Zeitraum zwischen vier und 23 Jahren verpflichten. Nach deren Ablauf werden nicht nur die Versicherungen nach der aktiven Zeit, sondern auch die Versorgung durch den Dienstherrn wichtig. Sie werden nicht allein gelassen, sondern erhalten für einen bestimmten Zeitraum weiterhin Leistungen vom ehemaligen Arbeitgeber. Um nicht unangenehm überrascht zu werden, sollten Sie sich bereits im Vorfeld mit der Dauer dieser Leistungen vertraut machen.
Statt der freien Heilfürsorge erhalten Sie nun Beihilfe, die Sie mit der behilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ergänzen. Durch die Beihilfe werden, anders als bei der Heilfürsorge, nicht mehr 100, sondern nur noch 70 % der Krankheitskosten übernommen. Die private Krankenversicherung zahlt den verbleibenden Anteil der Kosten und gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen nach der aktiven Zeit.
Die Beihilfe wird für die Zeit der sogenannten Übergangsgebührnissen gewährt, die 75 % Ihrer letzten Bezüge betragen. Sie sollen Soldaten ermöglichen, ins „normale“ Berufsleben einzusteigen oder zurückzukehren. Haben Sie 12 oder mehr Jahre im aktiven Dienst verbracht, erhalten Sie die Leistungen für fünf Jahre. Für kürzere Dienstzeiträume sind sie gestaffelt, werden aber mindestens für sechs Monate gewährt.
Mit einem Eingliederungsschein, den Sie vor dem Austritt aus der Truppe beantragen können, erhalten Sie einen garantierten Ausbildungs- oder Studienplatz im öffentlichen Dienst. Informieren Sie sich zeitnah bei der Personalabteilung, wenn Sie sich für diese Möglichkeit interessieren. Treten Sie nach der Dienstzeit bei der Bundeswehr in ein Beamtenverhältnis ein, werden die bei der Bundeswehr verbrachten Jahre auf Ihre Besoldung angerechnet.
Die Versorgung ehemaliger Berufssoldaten
Die Leistungen für Berufssoldaten entsprechen im Wesentlichen denen von Soldaten auf Zeit mit dem Unterschied, dass sie nicht zeitlich beschränkt sind. Damit ähneln sich auch die Versicherungen nach der aktiven Zeit, die Sie als Berufssoldat benötigen. Bei der Beihilfe gibt es keinerlei Unterschiede. Sie deckt 70 % der Krankheitskosten und wird bis zum Tod gewährt. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt, während die Zuständigkeit bei Soldaten auf Zeit beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen liegt.
Wie Beamte auch, erhalten Sie als ehemaliger Berufssoldat ein Ruhegehalt. Dieses beträgt in der Regel rund 72 % Ihrer letzten, vor der Versetzung in den Ruhestand, zugestandenen Bezüge. Für jedes Jahr im öffentlichen Dienst steigt dabei Ihre Pension um etwa 1,7 %. Das bedeutet im Umkehrschluss: Haben Sie weniger als 42 Jahre bei der Bundeswehr oder einem anderen öffentlichen Arbeitgeber verbracht, verringert sich Ihre Pension. Sie erhalten aber mindestens das Mindestruhegehalt, das etwa 1.500 Euro beträgt.