Landesverwaltungsbeamte

Die Staatsgewalt ist in Deutschland auf Bund und Länder aufgeteilt, die jeweils über unabhängige Organe der Gesetzgebung, der ausführenden Gewalt (Regierung und Verwaltung) und Rechtsprechung verfügen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben das Recht zur Selbstverwaltung.

Geregelt wird die Ausführung von Bundes- und Landesgesetzen in:

  • Grundgesetz
  • Landesverfassungen
  • Bundes- und Landesgesetzen

Die Ministerien sowie nachgeordneten Behörden und Einrichtungen der Verwaltungen der einzelnen Bundesländer setzen die von der Landesregierung und vom Bund erlassenen Gesetze durch. Nur Angelegenheiten, die im länderübergreifenden Interesse liegen und die nicht von den einzelnen Ländern geregelt werden können, beispielsweise die Verteidigung, werden vom Bund ausgeführt. 

Ein Großteil der Beamten wird daher den Landesverwaltungen zugeordnet. Tätig sind Landesverwaltungsbeamte bei Behörden und Institutionen der öffentlichen Verwaltung der Bundesländer, zum Beispiel in Verbraucherschutzämtern, Oberfinanzdirektionen, Landwirtschaftsämtern oder Ausländerbehörden. Für die Organisation der Verwaltung ist jedes Bundesland selbst verantwortlich. Im Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung ist das Land selbst Träger seiner Behörden und Dienstherr der Landesverwaltungsbeamten

Unterteilt werden die Beamten in unmittelbare und mittelbare Landesverwaltungsbeamte. Unmittelbare Landesverwaltungsbeamte sind in der Landesregierung, den Landesministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen tätig. Mittelbare Landesverwaltungsbeamte sind in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts tätig. Ihnen werden hoheitliche Aufgaben des Landes durch Gesetze übertragen. 

Wer eine Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten anstrebt, muss gewisse Bedingungen erfüllen. Zuerst einmal die beamtenrechtlichen Voraussetzungen:

  • deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Gewähr, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und einwandfreies Führungszeugnis
  • Besitz der geforderten Vorbildung 

Vor der Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten

Landesverwaltungsbeamte auf Widerruf

Landesverwaltungsbeamte auf Probe

Gegen relevante Risiken sollten sich Landesverwaltungsbeamte möglichst schon bei Ausbildungsbeginn absichern

Wichtige Absicherungen, die nicht zu den Pflichtversicherungen gehören, aber Ihre Existenz im Ernstfall sichern können, sind: 

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Private Altersvorsoge

Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung sind Sie befreit. Bei Krankheit werden die Bezüge in gewohnter Höhe weitergezahlt. Einen Teil der Kosten bei Krankheit erstattet der Dienstherr in Form der Beihilfe. Das Dienstverhältnis ist auf Lebenszeit ausgelegt. Sie können nicht arbeitslos werden, daher ist eine Absicherung nicht notwendig. Sie zahlen weder Beiträge zur Arbeitslosenversicherung noch zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn Sie in den Ruhestand gehen, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Pension. 

Krankenversicherung für Landesverwaltungsbeamte

Dienstunfähigkeitsversicherung für Landesverwaltungsbeamte

Wir beraten Sie gern

Sie möchten unverbindlich und detailliert beraten werden? Sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind gern für Sie da.

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