Vor der Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten
Bewerber, die alle Voraussetzungen erfüllen, werden zum Auswahlverfahren eingeladen. Werden alle Prüfungen bestanden, findet abschließend ein Vorstellungsgespräch statt. Eine Ausbildung im mittleren Dienst ist mit Realschulabschluss möglich. In einigen Bundesländern ist bereits der qualifizierende Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand ausreichend.
Mit der Hoch- oder Fachhochschulreife ist die Ausbildung für eine Laufbahn im gehobenen Dienst möglich. Bewerber mit abgeschlossenem Masterstudium oder einem als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs bringen die notwendigen Vorkenntnisse für die Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten im höheren Dienst mit.
Landesverwaltungsbeamte auf Widerruf
Die Ausbildung und der Vorbereitungsdienst, werden durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und setzt sich aus praktischen sowie theoretischen Abschnitten zusammen. Anwärter für den einfachen oder mittleren Dienst erwerben die theoretischen Kenntnisse in der Regel an Verwaltungsschulen. Zukünftige Landesverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst besuchen Verwaltungsfachhochschulen oder andere Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Referendare des höheren Dienstes studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung. Die praktischen Fähigkeiten werden allen Landesverwaltungsbeamten bei den entsprechenden Behörden vermittelt. Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Laufbahnprüfung. Bei bestandener Prüfung werden Beamte auf Widerruf zum Beamten auf Probe ernannt. Eine Garantie gibt es aber nicht.
Landesverwaltungsbeamte auf Probe
Bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe wird Ihnen ein Amt verliehen und Sie tragen eine entsprechende Amtsbezeichnung. Können Sie in der normalerweise dreijährigen Probezeit Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und erfüllen Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen, erfolgt nach bestandener Probezeit in der Regel die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Die Aufgaben von Landesverwaltungsbeamten sind äußerst vielseitig. Dazu gehören unter anderem Tätigkeiten in der regionalen Entwicklungsplanung, der Wirtschaftsförderung, im Umwelt- und Naturschutz, im Gesundheitsdienst oder der Schulaufsicht.