DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Soldaten: optimale Absicherung nach dem aktiven Dienst

Während des aktiven Dienstes haben nahezu alle Soldaten Anspruch auf freie Heilfürsorge. Sie wird nach dem aktiven Dienst durch die Beihilfe ersetzt, die nur noch einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Als Ergänzung ist hier die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck zu empfehlen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen den besonderen Absicherungsbedarf von Soldaten etwas genauer vor.

Die Versorgungslage während des aktiven Dienstes

Alle Soldaten, unter bestimmten Voraussetzungen sogar freiwillig Wehrdienstleistende, haben während des aktiven Dienstes einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung (freie Heilfürsorge). Dadurch benötigen sie keine gesetzliche oder private Krankenversicherung, da der Dienstherr alle Behandlungskosten übernimmt. Der aktive Dienst endet

  • bei Soldaten auf Zeit mit dem Ausscheiden aus der Bundeswehr.
  • bei Berufssoldaten mit der Versetzung in den Ruhestand.

Die freie Heilfürsorge ist an gewisse Bedingungen geknüpft. So dürfen Sie sich ausschließlich von den Ärzten der Bundeswehr und in den Bundeswehr-eigenen Krankenhäusern behandeln lassen. Falls Sie dennoch einen zivilen Mediziner aufsuchen müssen, stellt Ihnen der Truppenarzt eine Überweisung aus. Außerdem haben Sie in medizinischen Notfällen und bei privaten Aufenthalten im Ausland das Recht, zivile Ärzte zu besuchen. Der Umfang der freien Heilfürsorge entspricht etwa dem Versorgungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen Soldaten daher, eine private Zusatzversicherung (Heilfürsorge-Ergänzungstarif) abzuschließen. Mit ihr entfallen unter anderem die Eigenanteile bei Zahnersatz und Prothesen, die Sie trotz freier Heilfürsorge normalerweise zahlen müssten. 

Erst nach dem aktiven Dienst werden Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung relevant. Ehemaligen Soldaten steht diese Leistung des Dienstherrn in Höhe von 70 Prozent zu. Das bedeutet: Von einer Rechnung in Höhe von 100 Euro übernimmt die Beihilfe 70 Euro. Die verbleibenden 30 Euro decken Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung, die daher auch „Restkostenversicherung“ genannt wird, ab. Berufssoldaten erhalten vom Eintritt des Ruhestandes an bis zu Tod Beihilfe. Bei Soldaten auf Zeit richtet sich die sogenannte Übergangsbeihilfe nach der Zeit, in der Übergangsgebührnisse gewährt werden. Waren Sie mindestens zwölf Jahre im Dienst, erhalten Sie die Beihilfe für den maximalen Zeitraum: fünf Jahre. Die Beihilfe ist für Soldaten generell kostenfrei.

Die Beihilfe: So funktioniert die Kostenerstattung durch den Dienstherrn

Die Beihilfe ist eine sogenannte Bedarfsabsicherung. Sie wird also nicht pauschal (etwa in Form monatlicher Zahlungen) geleistet, sondern nur dann ausgezahlt, wenn Sie auch tatsächlich in ärztlicher Behandlung waren und eine Rechnung erhalten haben. Ist das der Fall, erstattet Ihnen der Dienstherr immer 70 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages. Nur für die verbleibenden 30 Prozent – einen verhältnismäßig sehr geringen Anteil – benötigen Sie eine Krankenversicherung. Da sie an die Beihilfe angepasst ist und nur 30 Prozent der Kosten übernimmt, wird sie als „beihilfekonforme Krankenversicherung“ bezeichnet. 

Erhalten Sie eine Rechnung vom Arzt, reichen Sie diese bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle (BVA oder BADV) ein. Nach der Prüfung durch den entsprechenden Sachbearbeiter erhalten Sie 70 Prozent des Rechnungsbetrages auf Ihr Konto überwiesen und können damit den Arzt bezahlen. Die beihilfekonforme Krankenversicherung überweist die fehlenden 30 Prozent – wenn Sie Ihre Rechnungen zeitnah bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck und der Beihilfe einreichen, müssen Sie keine Zahlungen vorstrecken. 

Welche Leistungen beihilfefähig sind, können Sie in der Beihilfeverordnung (BBhV) des Bundes nachlesen. Dazu gehört grundsätzlich alles, was auch von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Zudem gibt es einige Wahlleistungen, die beihilfefähig sind. Vereinfacht gesagt erhalten Sie mit Beihilfe und beihilfekonformer Krankenversicherung zusammen den vollen Schutz und alle Privilegien eines „normalen“ Privatpatienten. 

Die beihilfekonforme Krankenversicherung: Dieses System steckt dahinter 

Als Mitglied der beihilfekonformen Krankenversicherung für Soldaten schließen Sie eine private Krankenversicherung ab, die an die Beihilfe angepasst ist. Damit unterscheidet sie sich grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse, da die PKV nicht auf einem Solidar-, sondern auf dem sogenannten Kapitalsystem basiert. Die Unterschiede sind:

  • Solidarsystem: Jedes Mitglied zahlt, unabhängig vom Gesundheitszustand, einen festen Prozentsatz von seinem Einkommen in die Krankenversicherung ein. Da Sie als gesetzlich Versicherter keine Rechnungen vom Arzt erhalten, gibt es auch keine Beihilfe.
  • Kapitalsystem: Ihr individuelles Risiko bestimmt, wie hoch der monatliche Beitrag ausfällt. Je mehr Vorerkrankungen Sie haben oder je schlechter Ihr Allgemeinzustand ist, desto höher wird auch der Beitrag. 

Nur die private Krankenversicherung kann an die Beihilfe angepasst werden. Als Versicherer müssen wir nur 30 Prozent Ihrer Rechnungen übernehmen, während die gesetzliche Kasse immer die gesamte Behandlung zahlen muss. Durch die Unterschiede bei der Beitragsberechnung sind beide Systeme kaum miteinander vergleichbar. Da Sie bei der beihilfekonformen Krankenversicherung aber von einigen Vorteilen profitieren, ist sie für Soldaten nahezu immer die bessere Lösung.

Diese Vorteile sind:

  • Bevorzugte Behandlung bei Ärzten und Fachärzten.
  • Bessere medizinische Versorgung durch „Innovationsklausel“ und die Übernahme zahlreicher Leistungen, die in der GKV nicht enthalten sind.
  • Je gesünder Sie sind, desto niedriger ist Ihr Beitrag – in der GKV zahlen prozentual alle Mitglieder gleich viel.
  • Mit einer Anwartschaftsversicherung profitieren Sie von zusätzlichen Vergünstigungen beim Beitrag.

Die Anwartschaft: Sichern Sie sich garantierte PKV-Beiträge im Alter!

Nach dem aktiven Dienst erfolgt der Wechsel in die beihilfekonforme Krankenversicherung. Haben Sie zu viele Vorerkrankungen, sind gesundheitlich angeschlagen oder anderweitig geschädigt, kann die private Krankenversicherung die Aufnahme ablehnen. Ihnen würde in diesem Fall nichts anderes übrig bleiben, als sich gesetzlich gegen Krankheit zu versichern. Damit würden Sie auf die kostbare Beihilfe verzichten. 

Um diesem Risiko zuvorzukommen und zusätzlich die hohen Beiträge (je älter Sie sind, desto höher der Beitrag) in der PKV zu vermeiden, gibt es die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. Mit ihr „konservieren“ Sie Ihren gesundheitlichen Zustand und gegebenenfalls auch Ihr Alter, um später problemlos in die behilfekonforme Krankenversicherung wechseln zu können. 

Als praktisches Beispiel schauen wir uns einen 25-jährigen Berufssoldaten an. Würde er sich erst mit 60 (beim Eintritt in den Ruhestand) um eine beihilfekonforme Krankenversicherung kümmern, wären die Beiträge sehr hoch oder er würde gar nicht erst aufgenommen werden. Mit einer Anwartschaftsversicherung hat er seinen Gesundheitszustand und sein Alter jedoch konserviert. Die späteren Beiträge richten sich also danach, als wäre er 25 Jahre alt und entsprechend gesund. 

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand in der Zeit zwischen dem Abschluss der Anwartschaft und dem Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung, spielt das für die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck keine Rolle. Zudem erwerben Sie mit der Anwartschaft eine Garantie, später in die private Krankenversicherung – und das zu festen Konditionen – aufgenommen zu werden. 

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung, der Beihilfe für Soldaten oder einer anderen Form der Absicherung? Melden Sie sich bei uns und vereinbaren Sie eine kostenfreie Beratung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist jederzeit für Sie da! Sie haben gerade den Informationstext zur beihilfekonformen Krankenversicherung gelesen. 

FAQ: Die beihilfekonforme Krankenversicherung für ehemalige Soldaten

Nach dem Ende der aktiven Dienstzeit haben sowohl Soldaten auf Zeit als auch Berufssoldaten einen Anspruch auf Beihilfe. Sie übernimmt bis zu 70 % aller Krankheitskosten und wird im Optimalfall durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung ergänzt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beantworten Ihnen in diesem Artikel einige häufig gestellte Fragen zu dieser Thematik. Lesen Sie weiter!

Wird im Rahmen der Beihilfe ein Teil der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung übernommen?

Wie hoch ist die Beihilfe für ehemalige Soldaten?

Was ändert sich bei Soldaten mit dem Eintritt in den Ruhestand?

Wie lange haben meine Kinder einen Anspruch auf Beihilfe?

Unter welchen Voraussetzungen erhält mein Ehepartner Beihilfe?

Wie hoch ist die Beihilfe für Soldaten im Pflegefall?

Was versteht der Dienstherr unter Arzneimittel-Festbeträgen?

Sind Kurleistungen beihilfefähig?

Kontaktieren Sie uns!

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist jederzeit für Sie da. Wir sind Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zu den Rechten und Pflichten sowie dem Absicherungsbedarf von Soldaten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
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