Nach dem Ende der aktiven Dienstzeit haben sowohl Soldaten auf Zeit als auch Berufssoldaten einen Anspruch auf Beihilfe. Sie übernimmt bis zu 70 % aller Krankheitskosten und wird im Optimalfall durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung ergänzt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beantworten Ihnen in diesem Artikel einige häufig gestellte Fragen zu dieser Thematik. Lesen Sie weiter!
Wird im Rahmen der Beihilfe ein Teil der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung übernommen?
Grundsätzlich sind nur diejenigen Aufwendungen beihilfefähig, für die Sie eine Rechnung des behandelten Arztes vorweisen können. Da Sie als gesetzlich Versicherter keine Rechnungen erhalten, sondern alle Leistungen direkt über die Krankenkarte abgerechnet werden, steht gesetzlich versicherten Soldaten keine Beihilfe zu. Darüber hinaus gibt es keinen Arbeitgeber-Anteil, durch den in der freien Wirtschaft 50 % der monatlichen Beiträge vom Arbeitgeber getragen werden. Allerdings gibt es gewisse Ausnahmefälle, in denen Sie auch als gesetzlich Versicherter eine Rechnung vom Arzt erhalten (zum Beispiel bei Zahnfüllungen oder einer Zahnreinigung).
Diese können Sie wie ein Privatpatient bei der Beihilfestelle einreichen und erhalten die Hälfte der Aufwendungen erstattet. So sparen Sie sich, im Gegensatz zu anderen Kassenpatienten, einen Teil der Beiträge zu eventuellen Zusatzversicherungen. Durch dieses System ist es für die meisten Soldaten günstiger, bereits während des aktiven Dienstes eine Anwartschaft zu besitzen und später in die beihilfekonforme Krankenversicherung einzusteigen. Dadurch, dass 70 % aller Kosten vom Dienstherrn übernommen werden, müssen Sie sich nur für die übrigen 30 % zusätzlich versichern. In der GKV hingegen ist nur eine hundertprozentige Absicherung möglich.
Wie hoch ist die Beihilfe für ehemalige Soldaten?
Die Beihilfe ist, im Gegensatz zur freien Heilfürsorge, keine hundertprozentige Absicherung gegen Krankheitskosten. Bei ihr werden maximal 70 %, mindestens jedoch 50 % der Krankheitskosten übernommen. Für den verbleibenden Anteil benötigen Sie, sofern Sie nicht in der Familienversicherung Ihres Ehegatten mitversichert sind, eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie deckt exakt den Anteil der Krankheitsaufwendungen ab, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.
Die Beihilfesätze für ehemalige Soldaten gestalten sich wie folgt. Dabei ist es egal, ob Sie Soldat auf Zeit oder Berufssoldat waren:
- Für den ausgeschiedenen Soldaten: 70 %.
- Für den Ehegatten von (aktiven oder ausgeschiedenen) Soldaten: 70 %.
- Für die Kinder des Soldaten: jeweils 80 %.
- Für Hinterbliebene (sofern der Soldat stirbt) gelten dieselben Beihilfesätze. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Tod im Dienst oder nach der aktiven Zeit eintritt. Maßgeblich ist, dass die Hinterbliebenen zum Zeitpunkt des Todes bereits einen Anspruch auf Beihilfe hatten.
Was ändert sich bei Soldaten mit dem Eintritt in den Ruhestand?
Während des aktiven Dienstes haben Sie als Soldat einen gesetzlichen Anspruch auf freie Heilfürsorge, benötigen also keine Krankenversicherung. Allerdings besteht für Ihren Ehegatten und die Kinder dennoch ein Anspruch auf Beihilfe, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Werden Sie nun in den Ruhestand versetzt
- erlischt die freie Heilfürsorge und Sie haben einen Anspruch auf 70 % Beihilfe.
- bleibt der Anspruch Ihres Ehegatten auf Beihilfe unverändert bestehen.
- erhalten Ihre Kinder weiterhin bis zum Ende des Kindergeldanspruchs Beihilfe.
Für Ihren Ehegatten und Ihre Kinder gibt es dadurch keinen Bedarf, die private Krankenversicherung anzupassen. Allerdings sollten Sie sich bereits vor der Versetzung in den Ruhestand oder dem Ende Ihres aktiven Dienstes darum kümmern, den Übergang in die beihilfekonforme Krankenversicherung möglichst problemlos zu gestalten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck unterstützen Sie gerne dabei.
Wie lange haben meine Kinder einen Anspruch auf Beihilfe?
Grundsätzlich haben Ihre Kinder solange Anspruch auf Beihilfe, wie Sie Kindergeld für sie erhalten. Dabei richten sich die Vorschriften im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) nach dem Einkommensteuergesetz (EStG). Demnach erhöht sich der Familienzuschlag bei Hochzeit und Geburt jedes weiteren Kindes, wodurch auch Soldaten einen Kinderzuschlag erhalten, die nicht verheiratet sind. Im letztgenannten Fall steht Ihnen der Familienzuschlag für Ehegatten nicht mehr zu.
Der Anspruch auf Beihilfe Ihrer Kinder richtet sich ebenfalls nach dem Einkommensteuergesetz. Danach fallen das Kindergeld und damit auch die Beihilfe weg, sobald Ihr Kind eine erstmalige Berufsausbildung oder eine Zweitausbildung (etwa ein Masterstudium) abgeschlossen hat. Die Beihilfe wird jedoch, wie das Kindergeld, maximal bis zum 25. Lebensjahr Ihrer Kinder gewährt. Damit soll gewährleistet werden, dass Ihr Kind mit spätestens 25 Jahren „auf eigenen Beinen“ steht.
Ihre Kinder haben nach dem Wegfall der Beihilfe einige Möglichkeiten, in der beihilfekonformen Krankenversicherung/der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Insgesamt stehen Ihren Kindern drei Wege offen:
- Beginn einer Laufbahn im Staatsdienst mit Anspruch auf Beihilfe, Fortführung der behilfekonformen Krankenversicherung.
- Umstieg auf die private Krankenversicherung ohne Anpassung an die Beihilfe.
- Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.
Unter welchen Voraussetzungen erhält mein Ehepartner Beihilfe?
Grundsätzlich haben Ehepartner von Soldaten immer einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die bei der Beantragung der Beihilfe vorliegen müssen und regelmäßig überprüft werden. Erfüllt Ihr Ehepartner eine oder mehrere der Voraussetzungen nicht, entsteht der Beihilfeanspruch entweder gar nicht erst oder er erlischt vorzeitig. Damit hat der Ehegatte keine Möglichkeit mehr – sofern er nicht selbst Beamter oder Soldat ist – eine beihilfekonforme Krankenversicherung zu erhalten.
Besteht für Ihren Ehegatten kein Anspruch auf Beihilfe, muss er sich selbst gesetzlich oder privat krankenversichern. Das ist unter anderem der Fall, wenn
- ihr Ehegatte durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bereits gesetzlich oder privat versichert ist.
- das Einkommen Ihres Ehegatten eine bestimmte Grenze überschreitet, die beim Bund zurzeit etwa 18.000 Euro pro Jahr beträgt.
Wie hoch ist die Beihilfe für Soldaten im Pflegefall?
In welcher Höhe Soldaten einen Anspruch auf Beihilfe haben, wenn sie pflegebedürftig sind, richtet sich vor allem nach dem Pflegegrad. Darüber hinaus kommt es für die Höhe der Beihilfe darauf an, ob Sie stationär oder ambulant, durch einen Pflegedienst oder durch Angehörige gepflegt werden. Sollte bei Ihnen der Pflegefall eintreten, beantragen Sie zunächst Leistungen bei Ihrer Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. In unserer Leistungsmitteilung stellen wir Ihren Pflegegrad fest, den Sie dann an die Beihilfestelle weitergeben.
Was versteht der Dienstherr unter Arzneimittel-Festbeträgen?
Unter Arzneimittel-Festbeträgen versteht Ihr Dienstherr die Eigenbeteiligung, die es beim Kauf von Medikamenten für alle Beihilfeberechtigten gibt. Sie beträgt 2 % der jährlichen Bezüge (brutto) und besteht im Ruhestand weiterhin. Beträgt Ihr persönlicher Festbetrag zum Beispiel 600 Euro, würde die Beihilfe erst für Arzneimittel aufkommen, sobald die entsprechenden Kosten über 600 Euro liegen. Für die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gelten diese Regelungen nicht. Für diese reichen Sie wie gewohnt alle Belege ein.
Sind Kurleistungen beihilfefähig?
Sofern die Kur medizinisch notwendig ist, übernimmt die Beihilfe für Soldaten einen bestimmten Anteil (je nach Behandlung). In der Krankenversicherung kommt es auf den gewählten Tarif an. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, alle Kosten abzusichern und übernehmen zu lassen. Wünschen Sie Kurleistungen oder sind Sie bei Ihnen notwendig? Sprechen Sie uns gesondert darauf an!