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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Soldaten: optimale Absicherung nach dem aktiven Dienst

Während des aktiven Dienstes haben nahezu alle Soldaten Anspruch auf freie Heilfürsorge. Sie wird nach dem aktiven Dienst durch die Beihilfe ersetzt, die nur noch einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Als Ergänzung ist hier die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck zu empfehlen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen den besonderen Absicherungsbedarf von Soldaten etwas genauer vor.

Die Versorgungslage während des aktiven Dienstes

Alle Soldaten, unter bestimmten Voraussetzungen sogar freiwillig Wehrdienstleistende, haben während des aktiven Dienstes einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung (freie Heilfürsorge). Dadurch benötigen sie keine gesetzliche oder private Krankenversicherung, da der Dienstherr alle Behandlungskosten übernimmt. Der aktive Dienst endet

  • bei Soldaten auf Zeit mit dem Ausscheiden aus der Bundeswehr.
  • bei Berufssoldaten mit der Versetzung in den Ruhestand.

Die freie Heilfürsorge ist an gewisse Bedingungen geknüpft. So dürfen Sie sich ausschließlich von den Ärzten der Bundeswehr und in den Bundeswehr-eigenen Krankenhäusern behandeln lassen. Falls Sie dennoch einen zivilen Mediziner aufsuchen müssen, stellt Ihnen der Truppenarzt eine Überweisung aus. Außerdem haben Sie in medizinischen Notfällen und bei privaten Aufenthalten im Ausland das Recht, zivile Ärzte zu besuchen. Der Umfang der freien Heilfürsorge entspricht etwa dem Versorgungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen Soldaten daher, eine private Zusatzversicherung (Heilfürsorge-Ergänzungstarif) abzuschließen. Mit ihr entfallen unter anderem die Eigenanteile bei Zahnersatz und Prothesen, die Sie trotz freier Heilfürsorge normalerweise zahlen müssten. 

Erst nach dem aktiven Dienst werden Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung relevant. Ehemaligen Soldaten steht diese Leistung des Dienstherrn in Höhe von 70 Prozent zu. Das bedeutet: Von einer Rechnung in Höhe von 100 Euro übernimmt die Beihilfe 70 Euro. Die verbleibenden 30 Euro decken Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung, die daher auch „Restkostenversicherung“ genannt wird, ab. Berufssoldaten erhalten vom Eintritt des Ruhestandes an bis zu Tod Beihilfe. Bei Soldaten auf Zeit richtet sich die sogenannte Übergangsbeihilfe nach der Zeit, in der Übergangsgebührnisse gewährt werden. Waren Sie mindestens zwölf Jahre im Dienst, erhalten Sie die Beihilfe für den maximalen Zeitraum: fünf Jahre. Die Beihilfe ist für Soldaten generell kostenfrei.

Die Beihilfe: So funktioniert die Kostenerstattung durch den Dienstherrn

Die Beihilfe ist eine sogenannte Bedarfsabsicherung. Sie wird also nicht pauschal (etwa in Form monatlicher Zahlungen) geleistet, sondern nur dann ausgezahlt, wenn Sie auch tatsächlich in ärztlicher Behandlung waren und eine Rechnung erhalten haben. Ist das der Fall, erstattet Ihnen der Dienstherr immer 70 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages. Nur für die verbleibenden 30 Prozent – einen verhältnismäßig sehr geringen Anteil – benötigen Sie eine Krankenversicherung. Da sie an die Beihilfe angepasst ist und nur 30 Prozent der Kosten übernimmt, wird sie als „beihilfekonforme Krankenversicherung“ bezeichnet. 

Erhalten Sie eine Rechnung vom Arzt, reichen Sie diese bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle (BVA oder BADV) ein. Nach der Prüfung durch den entsprechenden Sachbearbeiter erhalten Sie 70 Prozent des Rechnungsbetrages auf Ihr Konto überwiesen und können damit den Arzt bezahlen. Die beihilfekonforme Krankenversicherung überweist die fehlenden 30 Prozent – wenn Sie Ihre Rechnungen zeitnah bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck und der Beihilfe einreichen, müssen Sie keine Zahlungen vorstrecken. 

Welche Leistungen beihilfefähig sind, können Sie in der Beihilfeverordnung (BBhV) des Bundes nachlesen. Dazu gehört grundsätzlich alles, was auch von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Zudem gibt es einige Wahlleistungen, die beihilfefähig sind. Vereinfacht gesagt erhalten Sie mit Beihilfe und beihilfekonformer Krankenversicherung zusammen den vollen Schutz und alle Privilegien eines „normalen“ Privatpatienten. 

Die beihilfekonforme Krankenversicherung: Dieses System steckt dahinter 

Als Mitglied der beihilfekonformen Krankenversicherung für Soldaten schließen Sie eine private Krankenversicherung ab, die an die Beihilfe angepasst ist. Damit unterscheidet sie sich grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse, da die PKV nicht auf einem Solidar-, sondern auf dem sogenannten Kapitalsystem basiert. Die Unterschiede sind:

  • Solidarsystem: Jedes Mitglied zahlt, unabhängig vom Gesundheitszustand, einen festen Prozentsatz von seinem Einkommen in die Krankenversicherung ein. Da Sie als gesetzlich Versicherter keine Rechnungen vom Arzt erhalten, gibt es auch keine Beihilfe.
  • Kapitalsystem: Ihr individuelles Risiko bestimmt, wie hoch der monatliche Beitrag ausfällt. Je mehr Vorerkrankungen Sie haben oder je schlechter Ihr Allgemeinzustand ist, desto höher wird auch der Beitrag. 

Nur die private Krankenversicherung kann an die Beihilfe angepasst werden. Als Versicherer müssen wir nur 30 Prozent Ihrer Rechnungen übernehmen, während die gesetzliche Kasse immer die gesamte Behandlung zahlen muss. Durch die Unterschiede bei der Beitragsberechnung sind beide Systeme kaum miteinander vergleichbar. Da Sie bei der beihilfekonformen Krankenversicherung aber von einigen Vorteilen profitieren, ist sie für Soldaten nahezu immer die bessere Lösung.

Diese Vorteile sind:

  • Bevorzugte Behandlung bei Ärzten und Fachärzten.
  • Bessere medizinische Versorgung durch „Innovationsklausel“ und die Übernahme zahlreicher Leistungen, die in der GKV nicht enthalten sind.
  • Je gesünder Sie sind, desto niedriger ist Ihr Beitrag – in der GKV zahlen prozentual alle Mitglieder gleich viel.
  • Mit einer Anwartschaftsversicherung profitieren Sie von zusätzlichen Vergünstigungen beim Beitrag.

Die Anwartschaft: Sichern Sie sich garantierte PKV-Beiträge im Alter!

Nach dem aktiven Dienst erfolgt der Wechsel in die beihilfekonforme Krankenversicherung. Haben Sie zu viele Vorerkrankungen, sind gesundheitlich angeschlagen oder anderweitig geschädigt, kann die private Krankenversicherung die Aufnahme ablehnen. Ihnen würde in diesem Fall nichts anderes übrig bleiben, als sich gesetzlich gegen Krankheit zu versichern. Damit würden Sie auf die kostbare Beihilfe verzichten. 

Um diesem Risiko zuvorzukommen und zusätzlich die hohen Beiträge (je älter Sie sind, desto höher der Beitrag) in der PKV zu vermeiden, gibt es die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. Mit ihr „konservieren“ Sie Ihren gesundheitlichen Zustand und gegebenenfalls auch Ihr Alter, um später problemlos in die behilfekonforme Krankenversicherung wechseln zu können. 

Als praktisches Beispiel schauen wir uns einen 25-jährigen Berufssoldaten an. Würde er sich erst mit 60 (beim Eintritt in den Ruhestand) um eine beihilfekonforme Krankenversicherung kümmern, wären die Beiträge sehr hoch oder er würde gar nicht erst aufgenommen werden. Mit einer Anwartschaftsversicherung hat er seinen Gesundheitszustand und sein Alter jedoch konserviert. Die späteren Beiträge richten sich also danach, als wäre er 25 Jahre alt und entsprechend gesund. 

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand in der Zeit zwischen dem Abschluss der Anwartschaft und dem Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung, spielt das für die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck keine Rolle. Zudem erwerben Sie mit der Anwartschaft eine Garantie, später in die private Krankenversicherung – und das zu festen Konditionen – aufgenommen zu werden. 

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung, der Beihilfe für Soldaten oder einer anderen Form der Absicherung? Melden Sie sich bei uns und vereinbaren Sie eine kostenfreie Beratung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist jederzeit für Sie da! Sie haben gerade den Informationstext zur beihilfekonformen Krankenversicherung gelesen. 

FAQ: Die beihilfekonforme Krankenversicherung für ehemalige Soldaten

Nach dem Ende der aktiven Dienstzeit haben sowohl Soldaten auf Zeit als auch Berufssoldaten einen Anspruch auf Beihilfe. Sie übernimmt bis zu 70 % aller Krankheitskosten und wird im Optimalfall durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung ergänzt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beantworten Ihnen in diesem Artikel einige häufig gestellte Fragen zu dieser Thematik. Lesen Sie weiter!

Wird im Rahmen der Beihilfe ein Teil der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung übernommen?

Grundsätzlich sind nur diejenigen Aufwendungen beihilfefähig, für die Sie eine Rechnung des behandelten Arztes vorweisen können. Da Sie als gesetzlich Versicherter keine Rechnungen erhalten, sondern alle Leistungen direkt über die Krankenkarte abgerechnet werden, steht gesetzlich versicherten Soldaten keine Beihilfe zu. Darüber hinaus gibt es keinen Arbeitgeber-Anteil, durch den in der freien Wirtschaft 50 % der monatlichen Beiträge vom Arbeitgeber getragen werden. Allerdings gibt es gewisse Ausnahmefälle, in denen Sie auch als gesetzlich Versicherter eine Rechnung vom Arzt erhalten (zum Beispiel bei Zahnfüllungen oder einer Zahnreinigung).

Diese können Sie wie ein Privatpatient bei der Beihilfestelle einreichen und erhalten die Hälfte der Aufwendungen erstattet. So sparen Sie sich, im Gegensatz zu anderen Kassenpatienten, einen Teil der Beiträge zu eventuellen Zusatzversicherungen. Durch dieses System ist es für die meisten Soldaten günstiger, bereits während des aktiven Dienstes eine Anwartschaft zu besitzen und später in die beihilfekonforme Krankenversicherung einzusteigen. Dadurch, dass 70 % aller Kosten vom Dienstherrn übernommen werden, müssen Sie sich nur für die übrigen 30 % zusätzlich versichern. In der GKV hingegen ist nur eine hundertprozentige Absicherung möglich. 

Wie hoch ist die Beihilfe für ehemalige Soldaten?

Die Beihilfe ist, im Gegensatz zur freien Heilfürsorge, keine hundertprozentige Absicherung gegen Krankheitskosten. Bei ihr werden maximal 70 %, mindestens jedoch 50 % der Krankheitskosten übernommen. Für den verbleibenden Anteil benötigen Sie, sofern Sie nicht in der Familienversicherung Ihres Ehegatten mitversichert sind, eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie deckt exakt den Anteil der Krankheitsaufwendungen ab, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. 

Die Beihilfesätze für ehemalige Soldaten gestalten sich wie folgt. Dabei ist es egal, ob Sie Soldat auf Zeit oder Berufssoldat waren:

  • Für den ausgeschiedenen Soldaten: 70 %.
  • Für den Ehegatten von (aktiven oder ausgeschiedenen) Soldaten: 70 %.
  • Für die Kinder des Soldaten: jeweils 80 %.
  • Für Hinterbliebene (sofern der Soldat stirbt) gelten dieselben Beihilfesätze. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Tod im Dienst oder nach der aktiven Zeit eintritt. Maßgeblich ist, dass die Hinterbliebenen zum Zeitpunkt des Todes bereits einen Anspruch auf Beihilfe hatten. 

Was ändert sich bei Soldaten mit dem Eintritt in den Ruhestand?

Während des aktiven Dienstes haben Sie als Soldat einen gesetzlichen Anspruch auf freie Heilfürsorge, benötigen also keine Krankenversicherung. Allerdings besteht für Ihren Ehegatten und die Kinder dennoch ein Anspruch auf Beihilfe, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Werden Sie nun in den Ruhestand versetzt

  • erlischt die freie Heilfürsorge und Sie haben einen Anspruch auf 70 % Beihilfe.
  • bleibt der Anspruch Ihres Ehegatten auf Beihilfe unverändert bestehen.
  • erhalten Ihre Kinder weiterhin bis zum Ende des Kindergeldanspruchs Beihilfe.

Für Ihren Ehegatten und Ihre Kinder gibt es dadurch keinen Bedarf, die private Krankenversicherung anzupassen. Allerdings sollten Sie sich bereits vor der Versetzung in den Ruhestand oder dem Ende Ihres aktiven Dienstes darum kümmern, den Übergang in die beihilfekonforme Krankenversicherung möglichst problemlos zu gestalten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck unterstützen Sie gerne dabei.

Wie lange haben meine Kinder einen Anspruch auf Beihilfe?

Grundsätzlich haben Ihre Kinder solange Anspruch auf Beihilfe, wie Sie Kindergeld für sie erhalten. Dabei richten sich die Vorschriften im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) nach dem Einkommensteuergesetz (EStG). Demnach erhöht sich der Familienzuschlag bei Hochzeit und Geburt jedes weiteren Kindes, wodurch auch Soldaten einen Kinderzuschlag erhalten, die nicht verheiratet sind. Im letztgenannten Fall steht Ihnen der Familienzuschlag für Ehegatten nicht mehr zu. 

Der Anspruch auf Beihilfe Ihrer Kinder richtet sich ebenfalls nach dem Einkommensteuergesetz. Danach fallen das Kindergeld und damit auch die Beihilfe weg, sobald Ihr Kind eine erstmalige Berufsausbildung oder eine Zweitausbildung (etwa ein Masterstudium) abgeschlossen hat. Die Beihilfe wird jedoch, wie das Kindergeld, maximal bis zum 25. Lebensjahr Ihrer Kinder gewährt. Damit soll gewährleistet werden, dass Ihr Kind mit spätestens 25 Jahren „auf eigenen Beinen“ steht. 

Ihre Kinder haben nach dem Wegfall der Beihilfe einige Möglichkeiten, in der beihilfekonformen Krankenversicherung/der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Insgesamt stehen Ihren Kindern drei Wege offen:

  • Beginn einer Laufbahn im Staatsdienst mit Anspruch auf Beihilfe, Fortführung der behilfekonformen Krankenversicherung. 
  • Umstieg auf die private Krankenversicherung ohne Anpassung an die Beihilfe.
  • Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.

Unter welchen Voraussetzungen erhält mein Ehepartner Beihilfe?

Grundsätzlich haben Ehepartner von Soldaten immer einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die bei der Beantragung der Beihilfe vorliegen müssen und regelmäßig überprüft werden. Erfüllt Ihr Ehepartner eine oder mehrere der Voraussetzungen nicht, entsteht der Beihilfeanspruch entweder gar nicht erst oder er erlischt vorzeitig. Damit hat der Ehegatte keine Möglichkeit mehr – sofern er nicht selbst Beamter oder Soldat ist – eine beihilfekonforme Krankenversicherung zu erhalten. 

Besteht für Ihren Ehegatten kein Anspruch auf Beihilfe, muss er sich selbst gesetzlich oder privat krankenversichern. Das ist unter anderem der Fall, wenn

  • ihr Ehegatte durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bereits gesetzlich oder privat versichert ist. 
  • das Einkommen Ihres Ehegatten eine bestimmte Grenze überschreitet, die beim Bund zurzeit etwa 18.000 Euro pro Jahr beträgt.

Wie hoch ist die Beihilfe für Soldaten im Pflegefall?

In welcher Höhe Soldaten einen Anspruch auf Beihilfe haben, wenn sie pflegebedürftig sind, richtet sich vor allem nach dem Pflegegrad. Darüber hinaus kommt es für die Höhe der Beihilfe darauf an, ob Sie stationär oder ambulant, durch einen Pflegedienst oder durch Angehörige gepflegt werden. Sollte bei Ihnen der Pflegefall eintreten, beantragen Sie zunächst Leistungen bei Ihrer Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. In unserer Leistungsmitteilung stellen wir Ihren Pflegegrad fest, den Sie dann an die Beihilfestelle weitergeben.

Was versteht der Dienstherr unter Arzneimittel-Festbeträgen?

Unter Arzneimittel-Festbeträgen versteht Ihr Dienstherr die Eigenbeteiligung, die es beim Kauf von Medikamenten für alle Beihilfeberechtigten gibt. Sie beträgt 2 % der jährlichen Bezüge (brutto) und besteht im Ruhestand weiterhin. Beträgt Ihr persönlicher Festbetrag zum Beispiel 600 Euro, würde die Beihilfe erst für Arzneimittel aufkommen, sobald die entsprechenden Kosten über 600 Euro liegen. Für die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gelten diese Regelungen nicht. Für diese reichen Sie wie gewohnt alle Belege ein. 

Sind Kurleistungen beihilfefähig?

Sofern die Kur medizinisch notwendig ist, übernimmt die Beihilfe für Soldaten einen bestimmten Anteil (je nach Behandlung). In der Krankenversicherung kommt es auf den gewählten Tarif an. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, alle Kosten abzusichern und übernehmen zu lassen. Wünschen Sie Kurleistungen oder sind Sie bei Ihnen notwendig? Sprechen Sie uns gesondert darauf an! 

Kontaktieren Sie uns!

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist jederzeit für Sie da. Wir sind Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zu den Rechten und Pflichten sowie dem Absicherungsbedarf von Soldaten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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