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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Heilfürsorge

Heilfürsorge – Die kostenfreie Krankenversicherung für Soldaten der Bundeswehr

Der Begriff der „Krankenversicherung“ ist nicht mit dem der Heilfürsorge für Soldaten gleichzusetzen. Da die Leistungen der freien Heilfürsorge jedoch praktisch identisch zu denen der GKV sind, bietet sich der Vergleich an. Die truppenärztliche Versorgung ist ein echtes Privileg des Soldatenberufes, das wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Ihnen auf dieser Seite etwas genauer vorstellen möchten. Lesen Sie weiter, um mehr über Ihre Absicherung bei der Bundeswehr zu erfahren!

Grundlagen und Funktionsweise der Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge ist eine kostenlose Leistung des Dienstherrn, die Ihnen ähnlich wie die Beihilfe, im Rahmen der Fürsorgepflicht zusteht. Sie wird auch als „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“ bezeichnet. Heilfürsorge steht allen Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten zu. Für die Heilfürsorge fallen keinerlei Kosten an. Bundes- und in einigen Ländern auch Landespolizisten, Justizbedienstete und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten ebenfalls kostenfreie medizinische Versorgung.
 
Der Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht für die Zeit des aktiven Dienstes. Ausfallzeiten sind hier miteingeschlossen. Erst nach dem endgültigen Verlassen der Bundeswehr – durch Ausscheiden oder die Versetzung in den Ruhestand – haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Leistung. Hier wird die Heilfürsorge von der Beihilfe ersetzt, die Beamten während der gesamten Dienstzeit (Ernennung bis Tod) zusteht.
 
Bei Soldaten umfasst die Heilfürsorge alle medizinischen Leistungen, die notwendig sind, um die Dienstfähigkeit wiederherzustellen oder aufrecht zu erhalten. Damit entspricht der Leistungsumfang der truppenärztlichen Versorgung etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wobei die Leistungen der Heilfürsorge stellenweise höherwertiger sind. Für die optimale Absicherung empfehlen wir den Abschluss einer Heilfürsorge-Ergänzungstarifes bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck.

Behandlungen und Kostenübernahme: Besonderheiten der Heilfürsorge für Soldaten

Grundlegende Bedingung für die Inanspruchnahme der Heilfürsorge ist, dass sich Soldaten ausschließlich bei den Truppenärzten der Bundeswehr behandeln lassen. Entsprechende (Zahnarzt-) Praxen und Krankenhäuser befinden sich an allen Bundeswehrstandorten, wobei einzelne Einrichtungen zentralisiert sind. In jedem Fall haben Sie bei Beschwerden immer einen Ansprechpartner und müssen sich nicht an zivile Ärzte wenden.
 
Suchen Sie dennoch einen „normalen“ Arzt auf, müssen Sie die Kosten hierfür selbst tragen. Von diesem Grundsatz gibt es nur in besonderen Einzelfällen Ausnahmen, wenn

  • ein Notfall vorliegt, Sie umgehend ins Krankenhaus müssen und ein Truppenarzt nicht mehr erreichbar ist.
  • Sie sich privat im Ausland befinden. Hierbei werden die Kosten nur bis zu der im Inland gültigen Gebührenordnung (GOÄ) übernommen.
  • Sie eine Überweisung des Truppenarztes, zum Beispiel zu einem Orthopäden, bekommen haben. In diesem Fall übernimmt der Dienstherr die anfallenden Behandlungskosten zu 100 %.

In diesen Fällen erhalten Sie auch ohne Besoldung Heilfürsorge

Grundsätzlich gilt für die Heilfürsorge, dass sie Soldaten nur während des aktiven Dienstes und nur für die Zeit, in der sie Besoldung erhalten, gewährt wird. Erhalten Sie, aus welchem Grund auch immer, keine Bezüge, fällt auch die truppenärztliche Versorgung weg. Damit Soldaten aber trotzdem die üblichen Vorteile des öffentlichen Dienstes nutzen können, gibt es von dieser Regelung Ausnahmen:

  • Sind Sie als Sanitätsoffiziersanwärter zum Studium beurlaubt oder besuchen Sie eine Fort- bzw. Weiterbildung, erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge nicht.
  • Befinden Sie sich im Urlaub (auch Sabbatical und Co.), erhalten Sie ebenfalls weiter Heilfürsorge.
  • Sind Sie in Elternzeit oder zur Betreuung von Angehörigen beurlaubt, können Sie weiterhin zu den Truppenärzten der Bundeswehr gehen.

Anders sieht es aus, wenn Sie sich ohne triftigen Grund für längere Zeit und ohne Bezüge vom Dienst freistellen lassen. In diesem Fall wäre der Abschluss einer (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherung für die Zeit notwendig, in der Sie keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Kehren Sie nach der Freistellung wieder in den Dienst zurück, können Sie die Krankenversicherung wieder kündigen, denn mit der Heilfürsorge kommen Sie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nach.

Besonderheiten im Ausland: Aufgepasst bei privaten Reisen!

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen für private Aufenthalte im Ausland immer den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Im Rahmen der Heilfürsorge für Soldaten werden die Behandlungskosten nur bis zu den im Inland anfallenden Gebühren übernommen. Darüberhinausgehende Aufwendungen sind vom Soldaten selbst zu tragen.
 
Da Sie die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen und sich in der Regel nicht mit den Behandlungskosten im Urlaubsland auseinandersetzen, kommt die böse Überraschung meistens erst im Nachhinein. Mit der entsprechenden Reiseversicherung der DBV sind Sie auf der sicheren Seite!

Sonderfälle und Zusatzaufwendungen: Diese Kosten fallen ebenfalls unter die Heilfürsorge

Durch die truppenärztliche Versorgung übernimmt der Dienstherr alle medizinisch notwendigen Kosten. Sie können also bereits zum Arzt gehen, wenn Sie sich schlecht fühlen oder eine Untersuchung aus anderen Gründen für notwendig halten. Darüber hinaus erstattet der Dienstherr die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung und einen Großteil der Zahnersatzleistungen, für die es in der gesetzlichen Krankenversicherung hohe Eigenanteile gibt.
 
Nicht übernommen werden hingegen Sehhilfen und damit zusammenhängende Kosten. Für diese und andere Fälle empfehlen wir Ihnen den Heilfürsorge-Ergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. Mit diesem erhalten Sie den Status eines Privatpatienten.

Die Zeit nach dem aktiven Dienst: Beihilfe, PKV und Anwartschaft

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten scheiden früher oder später aus dem aktiven Dienst aus und haben nach dem Ausscheiden (bei Zeitsoldaten begrenzt) Anspruch auf dieselben Leistungen. Sie erhalten Beihilfe nach Maßgabe der Bundesbeihilfeverordnung, die Sie mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) ergänzen. Mit einer Anwartschaft bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sichern Sie sich schon heute den günstigen Beitritt in die PKV!
 
Im Folgenden stellen wir Ihnen zusätzliche Informationen rum um Ihre Krankenversicherung zu Verfügung:

Beihilfe

Durch die Beihilfe übernimmt der Dienstherr, anders als bei der Heilfürsorge, 70 % der Behandlungskosten von zivilen Ärzten. Sie erhalten nach jeder Behandlung eine Rechnung, die Sie bei der Beihilfestelle (im BVA oder BADV) einreichen. Der Ihnen zustehende Anteil wird Ihnen im Anschluss überwiesen. Für die übrigen 30 % benötigen Sie eine beihilfekonforme PKV.
Besonderheit: Ehemalige Soldaten auf Zeit erhalten nur für den Zeitraum Beihilfe, in dem sie auch Übergangsgebührnisse erhalten.

Private Krankenversicherung

Mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung (PKV) ergänzen Sie Ihren Beihilfeanspruch perfekt. Dadurch, dass Sie sich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck nur zu 30 % versichern müssen, fällt der monatliche Versicherungsbeitrag sehr niedrig aus. Hinzu kommt, dass die Leistungen der PKV deutlich besser als die der gesetzlichen Krankenkassen sind.

Anwartschaftsversicherung

Besonders bei der Versetzung in den Ruhestand haben Sie ohne Anwartschaft kaum eine Möglichkeit, zu bezahlbaren Beiträgen in die PKV aufgenommen zu werden. Gesundheitlicher Zustand und Alter sind hier maßgeblich. Mit einer Anwartschaft wirken Sie dem entgegen, indem Sie sich bereits heute den späteren Beitritt zu garantierten Konditionen sichern. Mit der Anwartschaftsversicherung „konservieren“ Sie Gesundheitszustand und Alter.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Heilfürsorge für Soldaten, den Konditionen während des aktiven Dienstes oder dem späteren Umstieg auf die Beihilfe? Interessieren Sie sich für die generelle Absicherung von Soldaten oder die Bedeutung von Anwartschaft und Dienstunfähigkeitsversicherung? Kommen Sie zu uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck verfügt über mehrere Jahrzehnte Erfahrung und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
 

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
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