In diesen Fällen erhalten Sie auch ohne Besoldung Heilfürsorge
Grundsätzlich gilt für die Heilfürsorge, dass sie Soldaten nur während des aktiven Dienstes und nur für die Zeit, in der sie Besoldung erhalten, gewährt wird. Erhalten Sie, aus welchem Grund auch immer, keine Bezüge, fällt auch die truppenärztliche Versorgung weg. Damit Soldaten aber trotzdem die üblichen Vorteile des öffentlichen Dienstes nutzen können, gibt es von dieser Regelung Ausnahmen:
- Sind Sie als Sanitätsoffiziersanwärter zum Studium beurlaubt oder besuchen Sie eine Fort- bzw. Weiterbildung, erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge nicht.
- Befinden Sie sich im Urlaub (auch Sabbatical und Co.), erhalten Sie ebenfalls weiter Heilfürsorge.
- Sind Sie in Elternzeit oder zur Betreuung von Angehörigen beurlaubt, können Sie weiterhin zu den Truppenärzten der Bundeswehr gehen.
Anders sieht es aus, wenn Sie sich ohne triftigen Grund für längere Zeit und ohne Bezüge vom Dienst freistellen lassen. In diesem Fall wäre der Abschluss einer (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherung für die Zeit notwendig, in der Sie keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Kehren Sie nach der Freistellung wieder in den Dienst zurück, können Sie die Krankenversicherung wieder kündigen, denn mit der Heilfürsorge kommen Sie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nach.
Besonderheiten im Ausland: Aufgepasst bei privaten Reisen!
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen für private Aufenthalte im Ausland immer den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Im Rahmen der Heilfürsorge für Soldaten werden die Behandlungskosten nur bis zu den im Inland anfallenden Gebühren übernommen. Darüberhinausgehende Aufwendungen sind vom Soldaten selbst zu tragen.
Da Sie die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen und sich in der Regel nicht mit den Behandlungskosten im Urlaubsland auseinandersetzen, kommt die böse Überraschung meistens erst im Nachhinein. Mit der entsprechenden Reiseversicherung der DBV sind Sie auf der sicheren Seite!
Sonderfälle und Zusatzaufwendungen: Diese Kosten fallen ebenfalls unter die Heilfürsorge
Durch die truppenärztliche Versorgung übernimmt der Dienstherr alle medizinisch notwendigen Kosten. Sie können also bereits zum Arzt gehen, wenn Sie sich schlecht fühlen oder eine Untersuchung aus anderen Gründen für notwendig halten. Darüber hinaus erstattet der Dienstherr die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung und einen Großteil der Zahnersatzleistungen, für die es in der gesetzlichen Krankenversicherung hohe Eigenanteile gibt.
Nicht übernommen werden hingegen Sehhilfen und damit zusammenhängende Kosten. Für diese und andere Fälle empfehlen wir Ihnen den Heilfürsorge-Ergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. Mit diesem erhalten Sie den Status eines Privatpatienten.