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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Berufs- oder Dienstunfähigkeit ist immer finanziellen Nachteilen verbunden. Auch wenn Beamte von Ihrem Dienstherrn gut versorgt werden, ist die Fürsorge für dienstunfähige Staatsdiener unzureichend, um die gewohnte Lebensqualität zu erhalten.

Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden, ist insbesondere für Referendare und Lehrer hoch. Gründe sind einerseits Unfälle oder langwierige Krankheiten und andererseits psychische oder psychosomatische Erkrankungen. Bezeichnend für den Schuldienst sind die außerordentliche Stressbelastung. Konflikte, Leistungsdruck, Lärmbelastung und viele weitere Faktoren, die dazu führen, dass Burn-out und Depressionen bei Lehrkräften besonders häufig diagnostiziert werden. Die Folgen sind lange Fehlzeiten mit daraus resultierender Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung. Betroffen sind Berufsanfänger genauso wie Lehrer, die schon lange unterrichten.

Fürsorge für den dienstunfähigen Referendar und Lehrer

Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären, wenn Sie in den vergangenen sechs Monaten mehr als die Hälfte der Zeit der Schule aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben mussten und nicht zu erwarten ist, dass Sie in den nächsten sechs Monaten wieder vollkommen dienstfähig werden und Ihren Dienst wie gewohnt verrichten können.

Erste Ansprüche auf eine Versorgung durch den Dienstherrn haben Sie, wenn Sie mindestens volle 5 Jahren als Beamter auf Lebenszeit unterrichten. Ist diese Voraussetzung gegeben, ist die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand und die Zahlung eines Ruhegehaltes möglich.

Umso mehr Dienstjahre Sie bereits zurückgelegt haben, desto höher ist das Ruhegehalt. Das heißt, in den ersten Jahren erhalten Sie nicht viel mehr als die Mindestversorgung von etwa 35 Prozent Ihrer letzten Bezüge. Mit jedem Dienstjahr steigen die Versorgungsansprüche um 1,79375 Prozent bis zum Maximum von 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge nach 40 Dienstjahren.

Dienstunfähigkeit bei Referendaren und Lehrern in den ersten Dienstjahren

Existenzbedrohend wird eine Dienstunfähigkeit für Referendar und Lehrer in den ersten 5 Dienstjahren. Anspruch auf finanzielle Unterstützung des Dienstherrn haben nur Beamte auf Probe und Dienstanfänger, die durch einen Dienstunfall dienstunfähig werden.

Referendare und Lehrer, welche die 5-jährige Wartezeit nicht erfüllen, werden in der Regel bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und für die geleisteten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Wurden für mindestens drei der letzten fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, können Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die Rente wird aufgrund der wenigen Entgeltpunkte und der kurzen Versicherungsdauer sehr gering ausfallen. Ein Großteil der Anträge wird abgelehnt.

Referendare und Lehrer benötigen eine private Absicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist sowohl für Lehrer, die schon viele Jahre Ihren Schuldienst leisten, sowie für Referendare und Dienstanfänger die beste Möglichkeit, die eigene Existenz zu sichern.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Verfügen Sie über eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel, kann es schwierig werden, bei Dienstunfähigkeit Rentenzahlungen zu erhalten. Für eine Dienstunfähigkeit gelten andere Kriterien als für eine Berufsunfähigkeit. Während Sie als dienstunfähig gelten, wenn Sie Ihren Schuldienst zu weniger als 80 Prozent leisten können, sind Sie erst berufsunfähig, wenn Sie Ihren letzten Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können.

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne oder mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel für Referendar und Lehrer

Erklärt der Dienstherr Sie für dienstunfähig, kann die Versicherung ein Zweitgutachten anfordern. Der ganze Prozess kann sich über viele Monate hinziehen, was für Referendare und Lehrer zu einer extremen Belastung werden kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne oder mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel bietet Lehrern, die noch nicht in den Ruhestand versetzt werden können, keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit.

Beispiel einer unvollständigen Klausel:

"Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit" von Entlassung ist keine Rede. Lehrer, die nicht in den vorzeitigen Ruhestand gehen können, haben jahrelang umsonst ihre Beiträge eingezahlt, sie erhalten keine Leistungen. Nur bei Beamten, welche bei Dienstunfähigkeit nicht entlassen werden, reicht die unechte Dienstunfähigkeitsklausel.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel

Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel können Sie sicher gehen, dass die Erklärung der Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn gleichzeitig als Berufsunfähigkeit gilt und Leistungen auch bei Entlassung ohne weitere Prüfungen gezahlt werden.

Umfassenden Schutz bietet die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Klausel. Bei Erklärung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn erhalten Sie ohne Verzögerungen die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente. Die Rentenzahlungen ermöglichen es Ihnen, finanzielle Versorgungslücken zu schließen, damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch mit einer Erkrankung beibehalten können.

Referendar und Lehrer sollten eine möglichst hohe Rente vereinbaren

Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst benötigen Sie noch etwa 80 Prozent Ihrer gewohnten monatlichen Einnahmen, um Ihren Lebensstandard beibehalten und finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Als Empfehlung gilt eine Rente von monatlich mindestens € 1.000 zu vereinbaren. Ist der Auszahlungsbetrag unzureichend, sodass Sie Sozialleistungen beantragen müssen, wird die Rente auf Hartz 4 angerechnet. Auch in diesem Fall haben Sie Ihre Beiträge umsonst in die Dienstunfähigkeitsversicherung eingezahlt.

Im Idealfall vereinbaren Sie eine Rente, mit der Sie die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem gewohnten Einkommen ausgleichen.

Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV für Referendare und Lehrer

Aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck erhalten Referendare und Lehrer die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente, auch bei Entlassung und zusätzlich zum Ruhegehalt.

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck:

  • Garantierte Rentenzahlung, sobald Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt
  • Auch in Kombination mit einem Produkt der Altersvorsorge der DBV
  • Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
  • Anpassungen, Teil- und Nachversicherungen sind möglich
  • Spezielle und besonders preiswerte Absicherungen für Referendare
  • Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe und dem persönlichen Bedarf, können vereinbart werden
  • Dynamikoption - für den Ausgleich inflationsbedingter Verluste

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Ihr finanzielles Risiko ist während des Referendariats sowie in den ersten Dienstjahren am höchsten.

Die Antragstellung durch einen Referendar und Lehrer

Wichtiger Faktor für einen Vertragsabschluss ist Ihr Gesundheitszustand. Dafür werden Ihnen einige Fragen, beispielsweise zur Ihrer Tätigkeit, zu sportlichen Aktivitäten oder ob Sie rauchen, gestellt.

Gefragt wird nach Erkrankungen oder Unfällen in der Vergangenheit, nach chronischen Krankheiten und häufigen Beschwerden. Beantworten Sie die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen. Bei verschwiegenen Krankheiten oder Falschaussagen, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit Ihrer Dienstunfähigkeit stehen, kann sich das negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken.

Dienstunfähigkeitsversicherung FAQ

Die Gefahr, dienstunfähig zu werden, besteht für jeden Referendar und Lehrer. Lehrer sind vielen Stressfaktoren ausgesetzt. Lärm, große Klassen, anstrengende Schüler, überkritische Eltern, mangelnde Anerkennung und vieles mehr führt zu massiver Überforderung, welche psychische Erkrankungen hervorrufen kann, die Hauptursache von Dienstunfähigkeit bei Referendaren und Lehrern.

Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung in den letzten 6 Monaten weniger als 3 Monate in der Lage waren, Ihren Dienst wie gewohnt zu leisten und nicht absehbar ist, dass Sie innerhalb eines halben Jahres Ihre volle Dienstfähigkeit wiedererlangen werden.

Die Beamtenversorgung durch den Dienstherrn ist zwar umfassend, das Ruhegehalt ist aber kaum ausreichend, um den Lebensunterhalt davon bestreiten zu können. Experten und Verbraucherorganisationen empfehlen auch Beamten den Abschluss einer privaten Absicherung.

Reicht für einen Referendar und Lehrer eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung?

Lehrer mit Beamtenstatus werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Die Kriterien für Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit weichen stark voneinander ab. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Lehrer in der Regel nicht ausreichend. Eine Voraussetzung, um als berufsunfähig eingestuft zu werden, ist eine Leistungsfähigkeit im aktuellen Beruf von weniger als 50 %. Dienstunfähig können Sie bereits sein, wenn Sie Ihren Dienst zu weniger als 80 % wie gewohnt ausüben können.

Bevor von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente gewährt wird, werden alle Voraussetzungen auf das Genaueste geprüft. Diese aufwendige Prozedur kann sich über längere Zeit hinziehen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen können eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, mit der nur Lehrer, die in den Ruhestand versetzt werden, als berufsunfähig gelten. Referendare und Lehrer, die entlassen werden, gehen leer aus.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten echten Dienstunfähigkeitsklausel. Diese Klausel gewährleistet, dass die vom Dienstherrn ausgesprochene Dienstunfähigkeit von der Versicherung ohne weitere Überprüfung anerkannt wird. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck enthält eine solche echte Dienstunfähigkeitsklausel. Mit der amtlichen Dienstunfähigkeitserklärung Ihres Dienstherrn erhalten Sie umgehend von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck die vereinbarte Rente, auch wenn Sie infolge der Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen werden.

Besonders wichtig ist die Absicherung während des Referendariats sowie in den ersten Dienstjahren, wenn bei Dienstunfähigkeit die Zahlungen des Dienstherrn komplett eingestellt werden. Gleichzeitig ist die Chance auf einen Vertragsabschluss zu günstigen Konditionen in jungen Jahren und mit guter Gesundheit am größten. Im Laufe der Jahre auftretende Krankheiten oder eventuelle Unfälle erschweren den Zugang zur Dienstunfähigkeitsversicherung.

Umso jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto niedriger werden die Versicherungsprämien sein. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für die Ablehnung des Antrags, beziehungsweise wird die Absicherung teurer.

Wie hoch sind die Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung für einen Referendar und Lehrer?

Die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge richtet sich nach individuellen Faktoren. Das sind:

  • Alter bei Vertragsabschluss
  • gewünschte Rentenhöhe
  • Versicherungslaufzeit
  • Berufsgruppe
  • Gesundheitszustand

Die Beiträge ändern sich, wenn im Versicherungsverlauf Anpassungen vorgenommen werden, zum Beispiel, wenn erste Ruhegehaltsansprüche bestehen und die Rentenhöhe reduziert werden kann oder Veränderungen im privaten Bereich eine Erhöhung der Rente erfordern.

Welche Rentenhöhe sollten Referendar und Lehrer vereinbaren?

Referendare und Lehrer ohne finanzielle Ansprüche dem Dienstherrn gegenüber benötigen definitiv eine höhere Rente als Lehrer, die eine Versorgung von ihrem Dienstherrn erhalten.

Um den ungefähren Absicherungsbedarf zu ermitteln, kann es hilfreich sein, eine Übersicht sämtlicher Fixkosten, die monatlich gezahlt werden müssen, zu erstellen. Fixkosten sind beispielsweise Miete, Strom, Versicherungen, Raten- oder Unterhaltszahlungen und die private Altersvorsorge. Zusammen mit den Kosten für die Verpflegung haben Sie eine Orientierung, welchen Betrag Sie im Monat mindestens benötigen. Im Idealfall decken Sie mit der Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem letzten Nettoeinkommen aus.

Was sollten Referendar und Lehrer beim Vertragsabschluss beachten?

Für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung benötigt das Versicherungsunternehmen einige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand. Ihnen werden einige Fragen zu Vorerkrankungen und gesundheitlichen Beschwerden gestellt, die Sie selbstverständlich wahrheitsgemäß beantworten sollten. Bevor Ihnen im Ernstfall Versicherungsleistungen gewährt werden, wird Ihre Krankengeschichte genau geprüft. Stellt sich heraus, dass Sie Krankheiten verschwiegen oder Falschaussagen getroffen haben, egal ob sie mit der Dienstunfähigkeit in Verbindung stehen, kann sich das negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Beantworten Sie die Fragen in Ruhe und ziehen Sie gegebenenfalls bei Unsicherheiten Ihre Ärzte zurate.

Wie lange erhalten Referendare und Lehrer eine Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung?

Den Leistungszeitraum können Sie individuell vertraglich vereinbaren. Es ist empfehlenswert, eine möglichst lange Dauer zu wählen.

Je nach Berufsgruppe werden unterschiedliche maximale Versicherungslaufzeiten angeboten. Für Angehörige einiger Berufsgruppen ist die Absicherung einer Dienstunfähigkeit beispielsweise nur bis zum Ende des 55. oder 60. Lebensjahres möglich. Laufzeiten, die über das 65. Lebensjahr hinausgehen, gewähren nur wenige Versicherer. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist die Absicherung von Referendar und Lehrer durch die Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr, bei Versicherungsabschluss vor Vollendung des 40. Lebensjahres, möglich.

Kann die Rentenhöhe von Referendaren und Lehrern später geändert werden?

Die Zahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können flexibel an veränderte Lebensbedingungen angepasst werden, beispielsweise bei Heirat, Geburt oder Hausbau. Sobald Sie die Wartezeit erfüllen und dem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Versorgung haben, verringert sich Ihr Bedarf. Der voraussichtliche Auszahlungsbetrag kann reduziert werden, wodurch sich auch Ihre monatlichen Beiträge verringern.

Kann die Dienstunfähigkeitsversicherung von Referendaren und Lehrern gekündigt werden?

Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist nicht empfehlenswert.

Falls Sie diesen Schritt gehen möchten, ist eine Kündigung problemlos und ohne lange Kündigungsfristen möglich. Zahlen Sie monatliche Versicherungsbeiträge, kann der Versicherungsschutz zum jeweiligen Monatsende aufgelöst werden. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, kann der Antrag durch den sich zwischenzeitlich veränderten Gesundheitszustand abgelehnt werden. Die Versicherungsbeiträge werden auf jeden Fall höher ausfallen.

Wenn Sie die Versicherung nicht mehr benötigen, weil Sie Ihre Beamtenkarriere beenden und in die private Wirtschaft wechseln, kann die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ohne Weiteres in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Mit steigendem Alter wird der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schwieriger. Eine Umwandlung ist ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für jeden Referendar und Lehrer eine elementare Absicherung. Wann auch immer Sie dienstunfähig werden, können die Gehaltseinbußen Ihre Existenz gefährden. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie sich perfekt gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit absichern. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beraten Sie gern ausführlich.

Wir beraten Sie gern persönlich

Bei Fragen zu Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gern persönlich und detailliert.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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