DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Berufs- oder Dienstunfähigkeit ist immer finanziellen Nachteilen verbunden. Auch wenn Beamte von Ihrem Dienstherrn gut versorgt werden, ist die Fürsorge für dienstunfähige Staatsdiener unzureichend, um die gewohnte Lebensqualität zu erhalten.

Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden, ist insbesondere für Referendare und Lehrer hoch. Gründe sind einerseits Unfälle oder langwierige Krankheiten und andererseits psychische oder psychosomatische Erkrankungen. Bezeichnend für den Schuldienst sind die außerordentliche Stressbelastung. Konflikte, Leistungsdruck, Lärmbelastung und viele weitere Faktoren, die dazu führen, dass Burn-out und Depressionen bei Lehrkräften besonders häufig diagnostiziert werden. Die Folgen sind lange Fehlzeiten mit daraus resultierender Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung. Betroffen sind Berufsanfänger genauso wie Lehrer, die schon lange unterrichten.

Fürsorge für den dienstunfähigen Referendar und Lehrer

Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären, wenn Sie in den vergangenen sechs Monaten mehr als die Hälfte der Zeit der Schule aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben mussten und nicht zu erwarten ist, dass Sie in den nächsten sechs Monaten wieder vollkommen dienstfähig werden und Ihren Dienst wie gewohnt verrichten können.

Erste Ansprüche auf eine Versorgung durch den Dienstherrn haben Sie, wenn Sie mindestens volle 5 Jahren als Beamter auf Lebenszeit unterrichten. Ist diese Voraussetzung gegeben, ist die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand und die Zahlung eines Ruhegehaltes möglich.

Umso mehr Dienstjahre Sie bereits zurückgelegt haben, desto höher ist das Ruhegehalt. Das heißt, in den ersten Jahren erhalten Sie nicht viel mehr als die Mindestversorgung von etwa 35 Prozent Ihrer letzten Bezüge. Mit jedem Dienstjahr steigen die Versorgungsansprüche um 1,79375 Prozent bis zum Maximum von 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge nach 40 Dienstjahren.

Dienstunfähigkeit bei Referendaren und Lehrern in den ersten Dienstjahren

Existenzbedrohend wird eine Dienstunfähigkeit für Referendar und Lehrer in den ersten 5 Dienstjahren. Anspruch auf finanzielle Unterstützung des Dienstherrn haben nur Beamte auf Probe und Dienstanfänger, die durch einen Dienstunfall dienstunfähig werden.

Referendare und Lehrer, welche die 5-jährige Wartezeit nicht erfüllen, werden in der Regel bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und für die geleisteten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Wurden für mindestens drei der letzten fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, können Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die Rente wird aufgrund der wenigen Entgeltpunkte und der kurzen Versicherungsdauer sehr gering ausfallen. Ein Großteil der Anträge wird abgelehnt.

Referendare und Lehrer benötigen eine private Absicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist sowohl für Lehrer, die schon viele Jahre Ihren Schuldienst leisten, sowie für Referendare und Dienstanfänger die beste Möglichkeit, die eigene Existenz zu sichern.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Verfügen Sie über eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel, kann es schwierig werden, bei Dienstunfähigkeit Rentenzahlungen zu erhalten. Für eine Dienstunfähigkeit gelten andere Kriterien als für eine Berufsunfähigkeit. Während Sie als dienstunfähig gelten, wenn Sie Ihren Schuldienst zu weniger als 80 Prozent leisten können, sind Sie erst berufsunfähig, wenn Sie Ihren letzten Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können.

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne oder mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel für Referendar und Lehrer

Erklärt der Dienstherr Sie für dienstunfähig, kann die Versicherung ein Zweitgutachten anfordern. Der ganze Prozess kann sich über viele Monate hinziehen, was für Referendare und Lehrer zu einer extremen Belastung werden kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne oder mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel bietet Lehrern, die noch nicht in den Ruhestand versetzt werden können, keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit.

Beispiel einer unvollständigen Klausel:

"Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit" von Entlassung ist keine Rede. Lehrer, die nicht in den vorzeitigen Ruhestand gehen können, haben jahrelang umsonst ihre Beiträge eingezahlt, sie erhalten keine Leistungen. Nur bei Beamten, welche bei Dienstunfähigkeit nicht entlassen werden, reicht die unechte Dienstunfähigkeitsklausel.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel

Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel können Sie sicher gehen, dass die Erklärung der Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn gleichzeitig als Berufsunfähigkeit gilt und Leistungen auch bei Entlassung ohne weitere Prüfungen gezahlt werden.

Umfassenden Schutz bietet die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Klausel. Bei Erklärung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn erhalten Sie ohne Verzögerungen die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente. Die Rentenzahlungen ermöglichen es Ihnen, finanzielle Versorgungslücken zu schließen, damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch mit einer Erkrankung beibehalten können.

Referendar und Lehrer sollten eine möglichst hohe Rente vereinbaren

Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst benötigen Sie noch etwa 80 Prozent Ihrer gewohnten monatlichen Einnahmen, um Ihren Lebensstandard beibehalten und finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Als Empfehlung gilt eine Rente von monatlich mindestens € 1.000 zu vereinbaren. Ist der Auszahlungsbetrag unzureichend, sodass Sie Sozialleistungen beantragen müssen, wird die Rente auf Hartz 4 angerechnet. Auch in diesem Fall haben Sie Ihre Beiträge umsonst in die Dienstunfähigkeitsversicherung eingezahlt.

Im Idealfall vereinbaren Sie eine Rente, mit der Sie die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem gewohnten Einkommen ausgleichen.

Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV für Referendare und Lehrer

Aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck erhalten Referendare und Lehrer die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente, auch bei Entlassung und zusätzlich zum Ruhegehalt.

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck:

  • Garantierte Rentenzahlung, sobald Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt
  • Auch in Kombination mit einem Produkt der Altersvorsorge der DBV
  • Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
  • Anpassungen, Teil- und Nachversicherungen sind möglich
  • Spezielle und besonders preiswerte Absicherungen für Referendare
  • Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe und dem persönlichen Bedarf, können vereinbart werden
  • Dynamikoption - für den Ausgleich inflationsbedingter Verluste

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Ihr finanzielles Risiko ist während des Referendariats sowie in den ersten Dienstjahren am höchsten.

Die Antragstellung durch einen Referendar und Lehrer

Wichtiger Faktor für einen Vertragsabschluss ist Ihr Gesundheitszustand. Dafür werden Ihnen einige Fragen, beispielsweise zur Ihrer Tätigkeit, zu sportlichen Aktivitäten oder ob Sie rauchen, gestellt.

Gefragt wird nach Erkrankungen oder Unfällen in der Vergangenheit, nach chronischen Krankheiten und häufigen Beschwerden. Beantworten Sie die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen. Bei verschwiegenen Krankheiten oder Falschaussagen, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit Ihrer Dienstunfähigkeit stehen, kann sich das negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken.

Dienstunfähigkeitsversicherung FAQ

Die Gefahr, dienstunfähig zu werden, besteht für jeden Referendar und Lehrer. Lehrer sind vielen Stressfaktoren ausgesetzt. Lärm, große Klassen, anstrengende Schüler, überkritische Eltern, mangelnde Anerkennung und vieles mehr führt zu massiver Überforderung, welche psychische Erkrankungen hervorrufen kann, die Hauptursache von Dienstunfähigkeit bei Referendaren und Lehrern.

Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung in den letzten 6 Monaten weniger als 3 Monate in der Lage waren, Ihren Dienst wie gewohnt zu leisten und nicht absehbar ist, dass Sie innerhalb eines halben Jahres Ihre volle Dienstfähigkeit wiedererlangen werden.

Die Beamtenversorgung durch den Dienstherrn ist zwar umfassend, das Ruhegehalt ist aber kaum ausreichend, um den Lebensunterhalt davon bestreiten zu können. Experten und Verbraucherorganisationen empfehlen auch Beamten den Abschluss einer privaten Absicherung.

Reicht für einen Referendar und Lehrer eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung?

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer?

Wie hoch sind die Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung für einen Referendar und Lehrer?

Welche Rentenhöhe sollten Referendar und Lehrer vereinbaren?

Was sollten Referendar und Lehrer beim Vertragsabschluss beachten?

Wie lange erhalten Referendare und Lehrer eine Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung?

Kann die Rentenhöhe von Referendaren und Lehrern später geändert werden?

Kann die Dienstunfähigkeitsversicherung von Referendaren und Lehrern gekündigt werden?

Wir beraten Sie gern persönlich

Bei Fragen zu Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gern persönlich und detailliert.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
Termin vereinbaren 08141 222377 0173 3932230 08141 222378 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 13:00
Dienstag:
09:00 bis 13:00
Mittwoch:
09:00 bis 13:00
Donnerstag:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 13:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen