Kommunalverwaltungsbeamte im mittleren Dienst
Für die Ausbildung zum Kommunalverwaltungsbeamten im mittleren Dienst benötigen Sie den Realschul- beziehungsweise einen mittleren Bildungsabschluss oder alternativ einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Theoretische Kenntnisse erwerben Sie in den Ausbildungsabschnitten an Verwaltungsschulen. Praktische Erfahrungen können Sie in den verschiedenen Abteilungen von Kommunalverwaltungen, zum Beispiel der Kämmerei, dem Standes- oder Einwohnermeldeamt sammeln.
Kommunalverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst
Für die Ausbildung in Form eines dreijährigen, dualen Studiums wird die Hoch- beziehungsweise Fachhochschulreife vorausgesetzt. Sie studieren an Verwaltungsfachhochschulen. Die berufspraktische Ausbildung findet in den Kommunalverwaltungen statt. Kommunalverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst der Gemeindeverwaltungen entscheiden zum Beispiel über Anträge, Ein- oder Widersprüche und Beschwerden. Sie klären Sachverhalte auf, stellen Tatbestände fest, berechnen Fristen und Gebühren oder kümmern sich um Personalangelegenheiten.
In der Gewerbeaufsicht sind Kommunalverwaltungsbeamte für die Gewerbeerlaubnis und Gewerbeüberwachung zuständig, wo Sie beispielsweise Handwerks- und Kleinbetriebe oder Baustellen besichtigen und kontrollieren sowie Bauanträge prüfen, genehmigen oder ablehnen. Im Bereich Umweltverwaltung kontrollieren sie, ob die gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden. Sie führen Messungen von Wasser, Boden und Luft und deren Auswertung durch, erstellen Prüfberichte und geben Stellungnahmen ab.
Kommunalverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst arbeiten auf Sachbearbeiter-Ebene, können aber auch Leitungs- und Führungsfunktionen, zum Beispiel als Amts- oder Abteilungsleiter, wahrnehmen. Ihre Aufgaben erledigen die Kommunalverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich.