Die dienstliche Haftpflichtversicherung
Als Soldat unterliegen Sie nicht den „normalen“ Haftungsvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sondern der sogenannten Amtshaftung. Sie ist im SG und den Einziehungsrichtlinien geregelt. Richten Sie im Dienst einen Schaden an, müssen Sie bis zu einer festgelegten Höhe (maximal sechs Monatsbezüge) für diesen Schaden aufkommen. Verursachen Sie den Schaden vorsätzlich, gibt es für die Haftung keine Beschränkung.
Mit der Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sichern Sie sich im Haftungsfall ab. Die Versicherung für Wehrdienstleistende zahlt in diesen Fällen zum Beispiel:
- Den Verlust eines dienstlichen Schlüssels.
- Sachschäden die mit einem Dienstfahrzeug verursacht wurden.
- Die Verletzung eines Kameraden aufgrund einer kurzen Unachtsamkeit.
Schäden entstehen schnell und ohne Ankündigung. Da es besonders bei Dienstanfängern häufiger zu Problemen kommt, ist die dienstliche Haftpflichtversicherung vor allem für Wehrdienstleistende zu empfehlen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Kommen Sie nicht mehr für eine Verwendung bei der Truppe in Betracht, werden Sie aus dem aktiven Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dabei unterscheidet der Dienstherr zwei Möglichkeiten:
- Sie werden wegen eines privaten Unfalls dienstunfähig.
- Sie werden wegen eines dienstlichen Unfalls dienstunfähig.
Tritt der zweite Fall (die Wehrdienstbeschädigung) ein, erhalten Sie sehr umfassende Leistungen aus der Staatskasse, die im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt sind. In allen anderen Fällen gehen Sie leer aus und benötigen daher die monatliche Rente der Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Reservisten sowie Versicherungen für Wehrdienstleistende und ist auch in anderen Berufsgruppen von großer Bedeutung.
Gesetzliche Pflichtversicherungen: Diese Policen schreibt der Gesetzgeber vor
Soldaten sind in vielen Bereichen von den gesetzlichen Pflichtversicherungen befreit, was vor allem für das Sozialsystem gilt. Dennoch gibt es einige Policen, um die Sie sich als Wehrdienstleistende und Reservisten kümmern müssen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck stellt diese Versicherungen für Wehrdienstleistende kurz vor.
- Krankenversicherung: Die private oder gesetzliche Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Freie Heilfürsorge, wie sie Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten erhalten, steht Wehrdienstleistenden und Reservisten nicht zu. Dafür erhalten Sie finanzielle Leistungen.
- Kfz-Haftpflicht: Wenn Sie ein Auto besitzen oder mit einem anderen Kraftahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren möchten, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt unter anderem für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen.
- Anwartschaft: Sie ist zwar keine gesetzliche, aber bei vielen Versicherungen eine vertragliche Voraussetzung, um später in die private Krankenversicherung einsteigen zu können. Dies betrifft vor allem Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten.