Verwaltungsbeamter im Ordnungsamt
Ein Verwaltungsbeamter des örtlichen Ordnungsamtes entzieht einem Gastronomen unberechtigterweise die Erlaubnis zum Betrieb der Gaststätte. In Folge dessen entsteht bei dem Betreiber des Lokals selbstverständlich ein empfindlicher finanzieller Schaden, da die Einkünfte wegfallen. Den Vermögensschaden macht der betroffene Gastronom bei der zuständigen Behörde geltend. Da der Verwaltungsbeamte einen Fehler gemacht hat, wendet sich der Dienstherr mit einer Regressforderung an ihn.
Ohne eine passende Absicherung müsste der Verwaltungsbeamte nun privat für den Regress einstehen. Dies kann unter Umständen zu einer schweren finanziellen Belastung werden, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist die optimale Absicherung. Nachdem sich in einer Überprüfung ergibt, dass der Schaden auf den Verwaltungsbeamten zurückgeführt werden kann, steht die Versicherung für den Regress ein.