Grundwissen Versicherung

Sicherheit war schon immer ein menschliches Bedürfnis. Die ersten Versicherungen gab es schon vor tausenden von Jahren. Belege dafür fand man zum Beispiel im alten Babylon. Etwa 1.800 Jahre vor Beginn der Zeitrechnung hafteten Baumeister, deren Bauwerke einstürzten, indem Sie auf eigene Kosten für Reparatur oder Neubau sorgen mussten. Im Mittelalter entstanden Gilden, die bei Schiffbruch und Bränden halfen. Feuerversicherungen, Transportversicherungen und Lebensversicherungen konnten schon vor etwa 500 Jahren abgeschlossen werden.

Ein großer Meilenstein war die Einführung von Sozialversicherungen in Deutschland, allen voran die gesetzliche Krankenversicherung.

Heute gibt es eine Vielzahl von Versicherungen. Versicherungen machen das Leben unbeschwerter und vermitteln die Sicherheit, dass bei einem Schaden Wiedergutmachung oder Ersatz möglich ist, ohne dafür für den Rest des Lebens zahlen zu müssen. Einige Risiken bestehen für jeden, andere wiederum sind individuell und abhängig von den jeweiligen Lebensumständen.

Wichtig sind vor allem Haftpflichtversicherungen, die vor den finanziellen Folgen schützen, wenn Dritten Schäden zugefügt wurden, sowie die Absicherung der eigenen Gesundheit. Existenzielle Absicherungen sind daher die private Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung.

Absicherung gegen Krankheit für einen Referendar und Lehrer

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung – für jeden. Die Gefahr eines Unfalls oder einer Erkrankung besteht jederzeit. Niemandem sollen aufgrund der hohen Kosten der medizinischen Versorgung, Maßnahmen oder Medikamente verwehrt werden. Gesundheit darf keine Frage der eigenen finanziellen Mittel sein.

Aus den monatlichen Beiträgen, die die Versicherten in die Versicherung einzahlen, werden die medizinischen Leistungen bei Krankheit finanziert, die im jeweiligen Versicherungsumfang enthalten sind.

In Deutschland existieren parallel nebeneinander zwei völlig unterschiedliche Versicherungssystem, die:

  • Gesetzliche Krankenversicherungen, die nach dem Solidaritätsprinzip funktionieren mit einheitlichen Leistungen und Beitragssätzen
  • Private Krankenversicherungen, mit individuellen, bedarfsgerechten Leistungen und verschiedenen Tarifen

Während die gesetzliche Krankenversicherung für fast jeden zugänglich ist, ist der Kreis der Personen, die sich privat versichern können, eingeschränkt. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Arbeitnehmer mit höheren Einkommen, Beamte und Selbstständige können sich privat, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, krankenversichern.

Gesetzlich krankenversichert sind etwa 90 Prozent der Bevölkerung Deutschlands. 10 Prozent haben sich einer privaten Versicherung angeschlossen.

Krankenfürsorge für Referendar und Lehrer

In der Privatwirtschaft übernimmt der Arbeitgeber 50 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer. Der Dienstherr von Beamten übernimmt hingegen keine Beiträge zu Krankenversicherung. Beamte haben grundsätzlich Anspruch auf Krankenfürsorge: Beihilfe oder Heilfürsorge.

Referendaren und Lehrern werden in Form der Beihilfe 50 bis 80 Prozent der tatsächlichen entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen erstattet.

Für einen 100prozentigen Krankenversicherungsschutz müssen im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Beilhilfekonform sind nur Tarife privater Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck.

Gesetzliche Krankenversicherungen sind stets Vollkostenversicherungen. Die Kosten für Leistungen, die im Leistungskatalog geführt werden, zahlt die Kasse zu 100 Prozent an den Leistungserbringer. Die Versicherten sind am Zahlungsvorgang nicht beteiligt. Erstattungen durch die Beihilfestelle sind nicht notwendig. Nur in einigen Bundesländern wird gesetzlich Versicherten pauschale Beihilfe gewährt, der Freistaat Bayern gehört nicht dazu.

Pflegepflichtversicherung für einen Referendar und Lehrer

Die Menschen werden immer älter und immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Die Pflege ist mit hohen Kosten verbunden, zum Beispiel wenn die Wohnung umgebaut werden muss oder ein Pflegedienst benötigt wird. Das sind Kosten, mit denen der Pflegebedürftige sowie die Angehörigen schnell überfordert werden. Abhilfe sollte die Pflicht zur Pflegeversicherung schaffen. Die Kassen übernehmen allerdings nur einen Teil der Kosten. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie das Kostenrisiko für Sie sich und Ihre Angehörigen minimieren.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer

Dienstunfähigkeit trifft Referendare und Lehrer häufiger als Angehörige anderer Berufsgruppen. Anspruch auf Versorgung des Dienstherrn, die Versetzung in den Ruhestand mit Ruhegehalt, besteht nur für Beamte auf Lebenszeit nach einer 5-jährigen Wartezeit. Bei Referendaren und Lehrern, die in den ersten 5 Jahren dienstunfähig werden, erfolgt die Entlassung. Die Ansprüche von Beamten, die Ruhegehalt erhalten, entsprechen in den ersten Jahren einer Mindestversorgung. Ohne private Absicherung werden Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Schutz bietet Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel, eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Nur eine echte Dienstunfähigkeitsklausel gewährleistet, dass bei der Dienstunfähigkeitserklärung des Dienstherrn die Dienstunfähigkeit ohne weitere Überprüfung anerkannt wird und Sie auch bei Entlassung eine monatliche Rente erhalten. Einer der wenigen Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck.

Die meisten Unfälle eines Lehrers und Referendars ereignen sich in der Freizeit

Die Unfallfürsorge beschränkt sich nur auf Unfälle, die während der Dienstzeit passieren. Drei von vier Unfälle geschehen außerhalb dieser Zeit. Folgekosten, die durch dauerhafte Schäden entstehen, tragen Sie allein. Die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck zahlt Ihnen bereits bei 1-prozentiger Invalidität Entschädigungsleistungen. Übernommen werden unter anderem Aufwendungen für kosmetische Operationen oder psychologische Betreuung.

Haftpflichtversicherungen sichern die finanzielle Existenz eines Referendars und Lehrers

Haftpflichtversicherungen übernehmen Schadenersatzforderungen, wenn Dritte durch Sie zu Schaden kommen. Höchstgrenzen für Schadenersatzforderungen gibt es nicht.

Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar. Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können schnell die Millionengrenze überschreiten, beispielsweise wenn Sie Schmerzensgeld zahlen oder gar für lebenslange Renten aufkommen müssen.

Die private Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck schützt Sie vor Schadensersatzforderungen, die an Sie gestellt werden und leistet Ihnen Schadenersatz, wenn Sie zum Geschädigten werden und der Schadensverursacher nicht für den Schaden aufkommen kann. Mit einer Police können Sie sich und Ihre Familie umfassend gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden pauschal bis zu einer Summe von 20 Millionen € absichern.

Abgedeckt werden:

  • Schäden am Eigentum des Vermieters
  • Gefälligkeitsschäden
  • Verlust fremder Schlüssel und Austausch zentraler Schließanlagen bis zu 50.000 €
  • Abwasserschäden
  • Schäden während Auslandsreisen
  • Sachschäden gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen und sonstigen Dritten
  • Schäden bei einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 € und bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Kfz-Haftpflichtversicherung – für Referendar und Lehrer mit eigenem Fahrzeug

Unfälle im Straßenverkehr können besonders hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Daher ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Fahrzeuge, auch Leasingfahrzeuge, ohne Haftpflichtversicherung werden nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Gegen Unfallschäden, Diebstahl, Brand oder Hagel sichern Sie Ihr Fahrzeug mit einer Kaskoversicherung ab.

Grundwissen Versicherung FAQ

Unfälle, Krankheiten und andere Unglücke können immense finanzielle Belastungen mit sich bringen oder schlimmstenfalls zum finanziellen Ruin führen. Mit einer Versicherung werden gleich zwei Grundbedürfnisse aller Menschen verbunden: Sicherheit und Erhalt der Selbstständigkeit auch bei schwerwiegenden, negativen Ereignissen.

Mit der Gewissheit, den Folgen nicht mittellos ausgesetzt zu sein, sondern sie so gut es geht abmildern zu können, sind Schicksalsschläge weniger dramatisch.

Sicherheit ist ein Bedürfnis, das Menschen seit jeher haben. Versicherungen sind keine modernen Erfindungen, sondern existierten schon im 2. Jahrtausend vor Christus in Babylonien. Im Laufe der Zeit, war es möglich, sich gegen schwerwiegende Ereignisse wie Schiffbruch, Piraterie oder Feuer abzusichern. Die ersten Sozialversicherungen gab es ab Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland. Heute sind Absicherung gegen die unterschiedlichsten Risiken möglich.

Einige Versicherungen, die jeder haben muss, sind Pflichtversicherungen, wie beispielsweise die Krankenversicherung. Je nach persönlichem Risiko und Sicherheitsbedürfnis kann sich jeder individuell, beispielsweise mit einer Hausratversicherung, absichern. Aufgrund der Vielzahl von Versicherungen kann es schwierig werden, die zum Bedarf passenden Versicherungslösungen zu finden. Wichtig sind Versicherungen in Bereichen, wo die eigene Existenz in Gefahr ist, zum Beispiel wenn dritten Schaden zugefügt wird oder der Verlust der eigenen Arbeitskraft.

Wie können sich Referendar und Lehrer krankenversichern?

Wo liegen Unterschiede in der sozialen Absicherung von Arbeitnehmer und Beamten?

Was sind Beihilfeergänzungstarife für Referendar und Lehrer?

Welche Kosten von Referendar und Lehrer werden mit der Beihilfe abgedeckt?

Was gilt für Referendare und Lehrer, die sich gesetzlich krankenversichern?

Welche Kosten entstehen einem Referendar und Lehrer, der sich gesetzlich krankenversichert?

Warum ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung für einen Referendar und Lehrer?

Gibt es spezielle Versicherungen für einen Referendar und Lehrer?

Welche Versicherungen könnten für Referendare und Lehrer noch von Bedeutung sein?

Sie sind Referendar und Lehrer und möchten eine Familie gründen?

Wir beraten Sie gern persönlich

Möchten Sie sich rundum perfekt absichern? Sprechen Sie uns an. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, sorgen dafür, dass Sie ganz unbesorgt in die Zukunft blicken können.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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