Wie können sich Referendar und Lehrer krankenversichern?
Krankheiten wirken sich auf viele Lebensbereiche aus. Deshalb ist es wichtig, die Gesundheit zu schützen, beziehungsweise so schnell wie möglich wieder herzustellen. Gesundheitsvorsorge oder die medizinische Versorgung im Krankheitsfall beziehungsweise nach einem Unfall kann tausende von Euros kosten. Jeder hat das Recht auf ärztliche Behandlungen, unabhängig davon, ob er für die Kosten privat aufkommen kann.
Daher ist die Krankenversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung. Nur noch wenige Menschen besitzen keine Krankenversicherung.
In Deutschland existieren zwei grundverschiedene Krankenversicherungssysteme: Die gesetzliche Krankenversicherung, die allen mit entsprechender Vorversicherung offensteht und die private Krankenversicherung, die nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Etwa 90 Prozent der Einwohner Deutschlands sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig- oder familienversichert. Die restlichen 10 Prozent sind privat versichert, erhalten Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung.
Gesetzlich pflichtversichert werden Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen unter der jährlich angepassten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Azubis, Studenten und Praktikanten ohne Entgelt, Rentnerinnen und Rentner, die bisher gesetzlich versichert waren sowie Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz 4. Freiwillig gesetzlich oder privat versichern können sich Selbstständige, Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet sowie Beamte, für die es keine Einkommensgrenzen gibt.
Wo liegen Unterschiede in der sozialen Absicherung von Arbeitnehmer und Beamten?
Aufgrund der Fürsorge des Dienstherrn sind Beamte generell nicht sozialversicherungspflichtig. Beamten kann in der Regel nicht gekündigt werden, die Gefahr von Arbeitslosigkeit besteht nicht, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen sie nicht zahlen. Der Dienstherr gewährt seinen Beamten im Ruhestand ein Ruhegehalt, Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht notwendig. Im Krankheits- und Pflegefall erhalten Beamte Beihilfe, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt nicht.
Ein Referendar und Lehrer auf Lebenszeit hat die freie Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Für Beamte bieten private Versicherer, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, spezielle beihilfekonforme Tarife an, mit denen die Beihilfeleistungen optimal zu einem 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz ergänzt werden.
Was sind Beihilfeergänzungstarife für Referendar und Lehrer?
Nicht immer kommt die Beihilfe für Maßnahmen auf, welche von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Lückenhaft ist die Absicherung vor allem in den Bereichen:
- Behandlungen durch Heilpraktiker
- Zahnersatz
- Brillen, Kontaktlinsen
- Kuren und Rehabilitation
Mit einem Beihilfeergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Versorgungslücken geschlossen werden. Dazu muss nur die Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes mit den Leistungen des eigenen Versicherungsvertrages abgeglichen werden.
Welche Kosten von Referendar und Lehrer werden mit der Beihilfe abgedeckt?
Referendare und Lehrer werden in Form der Beihilfe mindestens 50 Prozent der im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen entstandenen Kosten erstattet. Sie müssen nur noch die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern.
Jedes Bundesland erlässt seine eigene Beihilfeverordnung und legt darin die gültigen Beihilfebemessungssätze fest. Die meisten Bundesländer, wie auch Bayern, orientieren sich an der Beihilfeverordnung des Bundes:
- 50 Prozent für Beamte ohne Kinder oder mit einem Kind
- 70 Prozent für Beamte mit zwei und mehr Kindern
- 70 Prozent für beihilfeberechtigte Partner
- 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
- 80 Prozent für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
Für Beamte ist der Krankenversicherungsschutz aus Beihilfe und privater, beihilfekonformer Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck komfortabel und doch sehr kostengünstig.
Was gilt für Referendare und Lehrer, die sich gesetzlich krankenversichern?
Referendare und Lehrer können sich, wenn sie bisher gesetzlich versichert waren, weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Bei gesetzlichen Krankenkassen sind nur Vollversicherungen möglich. Im Leistungskatalog enthaltene Leistungen übernimmt die Versicherung komplett und rechnet auch direkt mit dem Leistungserbringer ab. Erstattungen des Dienstherrn an den Beamten sind nicht notwendig. Beihilfe kann eventuell für nicht im Leistungskatalog enthaltene Leistungen gewährt werden.
Da der Dienstherr sich generell nicht an Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt, zahlen Referendare und Lehrer den Krankenversicherungssatz komplett aus eigener Tasche.
Welche Kosten entstehen einem Referendar und Lehrer, der sich gesetzlich krankenversichert?
Die Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Mit einem recht guten Gehalt und der Tatsache, dass Sie für die Beiträge in voller Höhe aufkommen müssen, wird diese Form der Absicherung teuer. Allerdings bieten gesetzliche Krankenversicherungen den Vorteil, dass in der Familienversicherung mit einem monatlichen Versicherungsbeitrag die gesamte Familie abgesichert werden kann.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent plus einem individuellen Zusatzbeitrag von etwa 1 Prozent. Berechnungsgrundlage bildet das Monatsbruttoeinkommen. Bei angestellten Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft übernimmt der Arbeitgeber 50 Prozent des Beitragssatzes.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen allerdings nur eine Regelversorgung. Alles, was über das Notwendigste hinausgeht, müssen Sie privat zahlen.
Warum ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung für einen Referendar und Lehrer?
Im Pflegefall können enorme Kosten entstehen, beispielsweise für eine stationäre Unterbringung oder Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Daher ist die Pflegeversicherung seit 1995 ebenfalls für alle Bürger eine Pflichtversicherung. Sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung kommen für die Kosten nur anteilig auf. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie Ihr Kostenrisiko minimieren.
Gibt es spezielle Versicherungen für einen Referendar und Lehrer?
Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern können bei längerer Krankheit für dienstunfähig erklärt werden. Das Risiko ist für Referendar und Lehrer im Vergleich zu anderen Berufsgruppen deutlich erhöht. Sie können nach einer 5-jährigen Wartezeit nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit zwar mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden, allerdings sind Ihre Bezüge kaum ausreichend, um die Lebensqualität aufrechterhalten zu können. In den ersten Jahren erhalten Sie eine Mindestversorgung in Höhe von etwa € 1.400. Mit jedem Dienstjahr erhöhen sich Ihre Ansprüche - bis auf maximal 71,75 % der letzten Besoldung. Ohne zusätzliche private Absicherung drohen Ihnen ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet Ihnen in jedem Stadium Ihrer dienstlichen Laufbahn optimale finanzielle Sicherheit.
Dienstanfänger-Police für einen Referendar und Lehrer
Eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht während des Referendariats, in der Probezeit und den ersten 5 Dienstjahren nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit noch nicht. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Der Dienstherr zahlt die Rentenversicherungsbeiträge für die geleisteten Dienstjahre nach. Damit gelten diese als Zeiten, in denen Sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind. Wenn bereits Ansprüche auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, sind diese gering.
Ohne Ihr gewohntes Einkommen werden Sie höchstwahrscheinlich zum Hartz 4-Empfänger. Die spezielle Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet bereits Referendaren eine monatliche Rente von bis zu € 1.800.
Diensthaftpflichtversicherung für einen Referendar und Lehrer
Fügen Sie anderen Personen, deren Eigentum oder Rechten Schaden zu, so sind Sie verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Das gilt sowohl für den privaten als auch den dienstlichen Bereich, im Referendariat genauso wie nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Aufsichtspflichten übernehmen Sie vom ersten Tag im Schuldienst an. Artikel 34 des Grundgesetzes besagt:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“ Die Schadenersatzforderungen werden zunächst an den Träger der Schule, Ihren Dienstherrn gestellt, der Sie in Regress nehmen kann. Bei einem Personenschaden können Sie zu Schadenersatzleistungen in Millionenhöhe verurteilt werden.
Mit der die kombinierten Privat- und Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sichern Sie sich gleichzeitig perfekt für den privaten und den dienstlichen Bereich ab.
Welche Versicherungen könnten für Referendare und Lehrer noch von Bedeutung sein?
Für Ihr Fahrzeug benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Unfällen im Straßenverkehr kann es zu besonders schweren Schäden mit entsprechenden Schadenersatzforderungen kommen. Die Kfz-Versicherung ist daher eine Pflichtversicherung, ohne die Sie sich als Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr strafbar machen.
Sie sind Referendar und Lehrer und möchten eine Familie gründen?
Als Hauptverdiener sollten Sie Ihre Familienangehörigen finanziell absichern, falls Ihnen etwas zustoßen sollte. Mit der Risikolebensversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sorgen Sie vor, dass Ihre Hinterbliebenen neben dem Schmerz nicht auch noch in finanzielle Not geraten. Experten empfehlen eine Absicherung von mindestens dem Drei- bis Fünffachen des Brutto-Jahreseinkommens. Beim Kauf einer Immobilie oder Geburt eines Kindes ist es sinnvoll, die Versicherungssumme zu erhöhen.
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind gern für Sie da.