Grundwissen Versicherung

Sicherheit war schon immer ein menschliches Bedürfnis. Die ersten Versicherungen gab es schon vor tausenden von Jahren. Belege dafür fand man zum Beispiel im alten Babylon. Etwa 1.800 Jahre vor Beginn der Zeitrechnung hafteten Baumeister, deren Bauwerke einstürzten, indem Sie auf eigene Kosten für Reparatur oder Neubau sorgen mussten. Im Mittelalter entstanden Gilden, die bei Schiffbruch und Bränden halfen. Feuerversicherungen, Transportversicherungen und Lebensversicherungen konnten schon vor etwa 500 Jahren abgeschlossen werden.

Ein großer Meilenstein war die Einführung von Sozialversicherungen in Deutschland, allen voran die gesetzliche Krankenversicherung.

Heute gibt es eine Vielzahl von Versicherungen. Versicherungen machen das Leben unbeschwerter und vermitteln die Sicherheit, dass bei einem Schaden Wiedergutmachung oder Ersatz möglich ist, ohne dafür für den Rest des Lebens zahlen zu müssen. Einige Risiken bestehen für jeden, andere wiederum sind individuell und abhängig von den jeweiligen Lebensumständen.

Wichtig sind vor allem Haftpflichtversicherungen, die vor den finanziellen Folgen schützen, wenn Dritten Schäden zugefügt wurden, sowie die Absicherung der eigenen Gesundheit. Existenzielle Absicherungen sind daher die private Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung.

Absicherung gegen Krankheit für einen Referendar und Lehrer

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung – für jeden. Die Gefahr eines Unfalls oder einer Erkrankung besteht jederzeit. Niemandem sollen aufgrund der hohen Kosten der medizinischen Versorgung, Maßnahmen oder Medikamente verwehrt werden. Gesundheit darf keine Frage der eigenen finanziellen Mittel sein.

Aus den monatlichen Beiträgen, die die Versicherten in die Versicherung einzahlen, werden die medizinischen Leistungen bei Krankheit finanziert, die im jeweiligen Versicherungsumfang enthalten sind.

In Deutschland existieren parallel nebeneinander zwei völlig unterschiedliche Versicherungssystem, die:

  • Gesetzliche Krankenversicherungen, die nach dem Solidaritätsprinzip funktionieren mit einheitlichen Leistungen und Beitragssätzen
  • Private Krankenversicherungen, mit individuellen, bedarfsgerechten Leistungen und verschiedenen Tarifen

Während die gesetzliche Krankenversicherung für fast jeden zugänglich ist, ist der Kreis der Personen, die sich privat versichern können, eingeschränkt. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Arbeitnehmer mit höheren Einkommen, Beamte und Selbstständige können sich privat, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, krankenversichern.

Gesetzlich krankenversichert sind etwa 90 Prozent der Bevölkerung Deutschlands. 10 Prozent haben sich einer privaten Versicherung angeschlossen.

Krankenfürsorge für Referendar und Lehrer

In der Privatwirtschaft übernimmt der Arbeitgeber 50 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer. Der Dienstherr von Beamten übernimmt hingegen keine Beiträge zu Krankenversicherung. Beamte haben grundsätzlich Anspruch auf Krankenfürsorge: Beihilfe oder Heilfürsorge.

Referendaren und Lehrern werden in Form der Beihilfe 50 bis 80 Prozent der tatsächlichen entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen erstattet.

Für einen 100prozentigen Krankenversicherungsschutz müssen im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Beilhilfekonform sind nur Tarife privater Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck.

Gesetzliche Krankenversicherungen sind stets Vollkostenversicherungen. Die Kosten für Leistungen, die im Leistungskatalog geführt werden, zahlt die Kasse zu 100 Prozent an den Leistungserbringer. Die Versicherten sind am Zahlungsvorgang nicht beteiligt. Erstattungen durch die Beihilfestelle sind nicht notwendig. Nur in einigen Bundesländern wird gesetzlich Versicherten pauschale Beihilfe gewährt, der Freistaat Bayern gehört nicht dazu.

Pflegepflichtversicherung für einen Referendar und Lehrer

Die Menschen werden immer älter und immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Die Pflege ist mit hohen Kosten verbunden, zum Beispiel wenn die Wohnung umgebaut werden muss oder ein Pflegedienst benötigt wird. Das sind Kosten, mit denen der Pflegebedürftige sowie die Angehörigen schnell überfordert werden. Abhilfe sollte die Pflicht zur Pflegeversicherung schaffen. Die Kassen übernehmen allerdings nur einen Teil der Kosten. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie das Kostenrisiko für Sie sich und Ihre Angehörigen minimieren.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer

Dienstunfähigkeit trifft Referendare und Lehrer häufiger als Angehörige anderer Berufsgruppen. Anspruch auf Versorgung des Dienstherrn, die Versetzung in den Ruhestand mit Ruhegehalt, besteht nur für Beamte auf Lebenszeit nach einer 5-jährigen Wartezeit. Bei Referendaren und Lehrern, die in den ersten 5 Jahren dienstunfähig werden, erfolgt die Entlassung. Die Ansprüche von Beamten, die Ruhegehalt erhalten, entsprechen in den ersten Jahren einer Mindestversorgung. Ohne private Absicherung werden Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Schutz bietet Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel, eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Nur eine echte Dienstunfähigkeitsklausel gewährleistet, dass bei der Dienstunfähigkeitserklärung des Dienstherrn die Dienstunfähigkeit ohne weitere Überprüfung anerkannt wird und Sie auch bei Entlassung eine monatliche Rente erhalten. Einer der wenigen Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck.

Die meisten Unfälle eines Lehrers und Referendars ereignen sich in der Freizeit

Die Unfallfürsorge beschränkt sich nur auf Unfälle, die während der Dienstzeit passieren. Drei von vier Unfälle geschehen außerhalb dieser Zeit. Folgekosten, die durch dauerhafte Schäden entstehen, tragen Sie allein. Die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck zahlt Ihnen bereits bei 1-prozentiger Invalidität Entschädigungsleistungen. Übernommen werden unter anderem Aufwendungen für kosmetische Operationen oder psychologische Betreuung.

Haftpflichtversicherungen sichern die finanzielle Existenz eines Referendars und Lehrers

Haftpflichtversicherungen übernehmen Schadenersatzforderungen, wenn Dritte durch Sie zu Schaden kommen. Höchstgrenzen für Schadenersatzforderungen gibt es nicht.

Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar. Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können schnell die Millionengrenze überschreiten, beispielsweise wenn Sie Schmerzensgeld zahlen oder gar für lebenslange Renten aufkommen müssen.

Die private Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck schützt Sie vor Schadensersatzforderungen, die an Sie gestellt werden und leistet Ihnen Schadenersatz, wenn Sie zum Geschädigten werden und der Schadensverursacher nicht für den Schaden aufkommen kann. Mit einer Police können Sie sich und Ihre Familie umfassend gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden pauschal bis zu einer Summe von 20 Millionen € absichern.

Abgedeckt werden:

  • Schäden am Eigentum des Vermieters
  • Gefälligkeitsschäden
  • Verlust fremder Schlüssel und Austausch zentraler Schließanlagen bis zu 50.000 €
  • Abwasserschäden
  • Schäden während Auslandsreisen
  • Sachschäden gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen und sonstigen Dritten
  • Schäden bei einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 € und bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Kfz-Haftpflichtversicherung – für Referendar und Lehrer mit eigenem Fahrzeug

Unfälle im Straßenverkehr können besonders hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Daher ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Fahrzeuge, auch Leasingfahrzeuge, ohne Haftpflichtversicherung werden nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Gegen Unfallschäden, Diebstahl, Brand oder Hagel sichern Sie Ihr Fahrzeug mit einer Kaskoversicherung ab.

Grundwissen Versicherung FAQ

Unfälle, Krankheiten und andere Unglücke können immense finanzielle Belastungen mit sich bringen oder schlimmstenfalls zum finanziellen Ruin führen. Mit einer Versicherung werden gleich zwei Grundbedürfnisse aller Menschen verbunden: Sicherheit und Erhalt der Selbstständigkeit auch bei schwerwiegenden, negativen Ereignissen.

Mit der Gewissheit, den Folgen nicht mittellos ausgesetzt zu sein, sondern sie so gut es geht abmildern zu können, sind Schicksalsschläge weniger dramatisch.

Sicherheit ist ein Bedürfnis, das Menschen seit jeher haben. Versicherungen sind keine modernen Erfindungen, sondern existierten schon im 2. Jahrtausend vor Christus in Babylonien. Im Laufe der Zeit, war es möglich, sich gegen schwerwiegende Ereignisse wie Schiffbruch, Piraterie oder Feuer abzusichern. Die ersten Sozialversicherungen gab es ab Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland. Heute sind Absicherung gegen die unterschiedlichsten Risiken möglich.

Einige Versicherungen, die jeder haben muss, sind Pflichtversicherungen, wie beispielsweise die Krankenversicherung. Je nach persönlichem Risiko und Sicherheitsbedürfnis kann sich jeder individuell, beispielsweise mit einer Hausratversicherung, absichern. Aufgrund der Vielzahl von Versicherungen kann es schwierig werden, die zum Bedarf passenden Versicherungslösungen zu finden. Wichtig sind Versicherungen in Bereichen, wo die eigene Existenz in Gefahr ist, zum Beispiel wenn dritten Schaden zugefügt wird oder der Verlust der eigenen Arbeitskraft.

Wie können sich Referendar und Lehrer krankenversichern?

Krankheiten wirken sich auf viele Lebensbereiche aus. Deshalb ist es wichtig, die Gesundheit zu schützen, beziehungsweise so schnell wie möglich wieder herzustellen. Gesundheitsvorsorge oder die medizinische Versorgung im Krankheitsfall beziehungsweise nach einem Unfall kann tausende von Euros kosten. Jeder hat das Recht auf ärztliche Behandlungen, unabhängig davon, ob er für die Kosten privat aufkommen kann.

Daher ist die Krankenversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung. Nur noch wenige Menschen besitzen keine Krankenversicherung.

In Deutschland existieren zwei grundverschiedene Krankenversicherungssysteme: Die gesetzliche Krankenversicherung, die allen mit entsprechender Vorversicherung offensteht und die private Krankenversicherung, die nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist.

Etwa 90 Prozent der Einwohner Deutschlands sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig- oder familienversichert. Die restlichen 10 Prozent sind privat versichert, erhalten Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung.

Gesetzlich pflichtversichert werden Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen unter der jährlich angepassten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Azubis, Studenten und Praktikanten ohne Entgelt, Rentnerinnen und Rentner, die bisher gesetzlich versichert waren sowie Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz 4. Freiwillig gesetzlich oder privat versichern können sich Selbstständige, Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet sowie Beamte, für die es keine Einkommensgrenzen gibt.

Wo liegen Unterschiede in der sozialen Absicherung von Arbeitnehmer und Beamten?

Aufgrund der Fürsorge des Dienstherrn sind Beamte generell nicht sozialversicherungspflichtig. Beamten kann in der Regel nicht gekündigt werden, die Gefahr von Arbeitslosigkeit besteht nicht, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen sie nicht zahlen. Der Dienstherr gewährt seinen Beamten im Ruhestand ein Ruhegehalt, Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht notwendig. Im Krankheits- und Pflegefall erhalten Beamte Beihilfe, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt nicht.

Ein Referendar und Lehrer auf Lebenszeit hat die freie Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Für Beamte bieten private Versicherer, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, spezielle beihilfekonforme Tarife an, mit denen die Beihilfeleistungen optimal zu einem 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz ergänzt werden.

Was sind Beihilfeergänzungstarife für Referendar und Lehrer?

Nicht immer kommt die Beihilfe für Maßnahmen auf, welche von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Lückenhaft ist die Absicherung vor allem in den Bereichen:

  • Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Zahnersatz
  • Brillen, Kontaktlinsen
  • Kuren und Rehabilitation

Mit einem Beihilfeergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Versorgungslücken geschlossen werden. Dazu muss nur die Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes mit den Leistungen des eigenen Versicherungsvertrages abgeglichen werden.

Welche Kosten von Referendar und Lehrer werden mit der Beihilfe abgedeckt?

Referendare und Lehrer werden in Form der Beihilfe mindestens 50 Prozent der im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen entstandenen Kosten erstattet. Sie müssen nur noch die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern.

Jedes Bundesland erlässt seine eigene Beihilfeverordnung und legt darin die gültigen Beihilfebemessungssätze fest. Die meisten Bundesländer, wie auch Bayern, orientieren sich an der Beihilfeverordnung des Bundes:

  • 50 Prozent für Beamte ohne Kinder oder mit einem Kind
  • 70 Prozent für Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 Prozent für beihilfeberechtigte Partner
  • 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
  • 80 Prozent für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Für Beamte ist der Krankenversicherungsschutz aus Beihilfe und privater, beihilfekonformer Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck komfortabel und doch sehr kostengünstig.

Was gilt für Referendare und Lehrer, die sich gesetzlich krankenversichern?

Referendare und Lehrer können sich, wenn sie bisher gesetzlich versichert waren, weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Bei gesetzlichen Krankenkassen sind nur Vollversicherungen möglich. Im Leistungskatalog enthaltene Leistungen übernimmt die Versicherung komplett und rechnet auch direkt mit dem Leistungserbringer ab. Erstattungen des Dienstherrn an den Beamten sind nicht notwendig. Beihilfe kann eventuell für nicht im Leistungskatalog enthaltene Leistungen gewährt werden.

Da der Dienstherr sich generell nicht an Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt, zahlen Referendare und Lehrer den Krankenversicherungssatz komplett aus eigener Tasche.

Welche Kosten entstehen einem Referendar und Lehrer, der sich gesetzlich krankenversichert?

Die Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Mit einem recht guten Gehalt und der Tatsache, dass Sie für die Beiträge in voller Höhe aufkommen müssen, wird diese Form der Absicherung teuer. Allerdings bieten gesetzliche Krankenversicherungen den Vorteil, dass in der Familienversicherung mit einem monatlichen Versicherungsbeitrag die gesamte Familie abgesichert werden kann.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent plus einem individuellen Zusatzbeitrag von etwa 1 Prozent. Berechnungsgrundlage bildet das Monatsbruttoeinkommen. Bei angestellten Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft übernimmt der Arbeitgeber 50 Prozent des Beitragssatzes.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen allerdings nur eine Regelversorgung. Alles, was über das Notwendigste hinausgeht, müssen Sie privat zahlen.

Warum ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung für einen Referendar und Lehrer?

Im Pflegefall können enorme Kosten entstehen, beispielsweise für eine stationäre Unterbringung oder Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Daher ist die Pflegeversicherung seit 1995 ebenfalls für alle Bürger eine Pflichtversicherung. Sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung kommen für die Kosten nur anteilig auf. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie Ihr Kostenrisiko minimieren.

Gibt es spezielle Versicherungen für einen Referendar und Lehrer?

Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern können bei längerer Krankheit für dienstunfähig erklärt werden. Das Risiko ist für Referendar und Lehrer im Vergleich zu anderen Berufsgruppen deutlich erhöht. Sie können nach einer 5-jährigen Wartezeit nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit zwar mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden, allerdings sind Ihre Bezüge kaum ausreichend, um die Lebensqualität aufrechterhalten zu können. In den ersten Jahren erhalten Sie eine Mindestversorgung in Höhe von etwa € 1.400. Mit jedem Dienstjahr erhöhen sich Ihre Ansprüche - bis auf maximal 71,75 % der letzten Besoldung. Ohne zusätzliche private Absicherung drohen Ihnen ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet Ihnen in jedem Stadium Ihrer dienstlichen Laufbahn optimale finanzielle Sicherheit.

Dienstanfänger-Police für einen Referendar und Lehrer

Eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht während des Referendariats, in der Probezeit und den ersten 5 Dienstjahren nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit noch nicht. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Der Dienstherr zahlt die Rentenversicherungsbeiträge für die geleisteten Dienstjahre nach. Damit gelten diese als Zeiten, in denen Sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind. Wenn bereits Ansprüche auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, sind diese gering.

Ohne Ihr gewohntes Einkommen werden Sie höchstwahrscheinlich zum Hartz 4-Empfänger. Die spezielle Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet bereits Referendaren eine monatliche Rente von bis zu € 1.800.

Diensthaftpflichtversicherung für einen Referendar und Lehrer

Fügen Sie anderen Personen, deren Eigentum oder Rechten Schaden zu, so sind Sie verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Das gilt sowohl für den privaten als auch den dienstlichen Bereich, im Referendariat genauso wie nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Aufsichtspflichten übernehmen Sie vom ersten Tag im Schuldienst an. Artikel 34 des Grundgesetzes besagt:

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“ Die Schadenersatzforderungen werden zunächst an den Träger der Schule, Ihren Dienstherrn gestellt, der Sie in Regress nehmen kann. Bei einem Personenschaden können Sie zu Schadenersatzleistungen in Millionenhöhe verurteilt werden.

Mit der die kombinierten Privat- und Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sichern Sie sich gleichzeitig perfekt für den privaten und den dienstlichen Bereich ab.

Welche Versicherungen könnten für Referendare und Lehrer noch von Bedeutung sein?

Für Ihr Fahrzeug benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Unfällen im Straßenverkehr kann es zu besonders schweren Schäden mit entsprechenden Schadenersatzforderungen kommen. Die Kfz-Versicherung ist daher eine Pflichtversicherung, ohne die Sie sich als Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr strafbar machen.

Sie sind Referendar und Lehrer und möchten eine Familie gründen?

Als Hauptverdiener sollten Sie Ihre Familienangehörigen finanziell absichern, falls Ihnen etwas zustoßen sollte. Mit der Risikolebensversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sorgen Sie vor, dass Ihre Hinterbliebenen neben dem Schmerz nicht auch noch in finanzielle Not geraten. Experten empfehlen eine Absicherung von mindestens dem Drei- bis Fünffachen des Brutto-Jahreseinkommens. Beim Kauf einer Immobilie oder Geburt eines Kindes ist es sinnvoll, die Versicherungssumme zu erhöhen.

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind gern für Sie da.

Wir beraten Sie gern persönlich

Möchten Sie sich rundum perfekt absichern? Sprechen Sie uns an. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, sorgen dafür, dass Sie ganz unbesorgt in die Zukunft blicken können.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
Termin vereinbaren 08141 222377 0173 3932230 08141 222378 Filialen & Team
:
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 13:00
Dienstag:
09:00 bis 13:00
Mittwoch:
09:00 bis 13:00
Donnerstag:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 13:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen