Status, Versorgung und Versicherungsbedarf von Berufssoldaten: Das Wichtigste im Überblick

Als Berufssoldat haben Sie bei der Bundeswehr zahlreiche Vorteile. Neben dem sicheren Job gehören dazu vor allem die Pension, die freie Heilfürsorge sowie zahlreiche Zulagen für unterschiedliche Tätigkeiten. Neben der umfassenden Absicherung durch den Dienstherrn gibt es aber auch für Berufssoldaten einige Versicherungen, die unverzichtbar sind. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck stellen Ihnen auf dieser Seite den Status und die Absicherung von Berufssoldaten vor. 

Welchen Status haben Berufssoldaten?

Im Hinblick auf die Absicherung und ihre Ansprüche ist der Status von Berufssoldaten mit den Beamten des Bundes (etwa Bundespolizisten) vergleichbar. Als Soldat genießen Sie einen sicheren Job bis zum Ruhestand, erhalten eine stattliche Pension und profitieren von unterschiedlichen Zusatzleistungen Ihres Dienstherrn. Dazu gehört vor allem die freie Heilfürsorge, auf die wir weiter unten etwas genauer eingehen. Der Beginn Ihrer Karriere als Berufssoldat gleicht dem aller anderen Soldaten der Bundeswehr. Allerdings kommen für den lebenslangen Dienst bei der Truppe nur besonders qualifizierte Soldaten auf Zeit in Frage, die sich überdurchschnittlich gut bewährt haben.

Ist das der Fall, erhalten Sie kurz vor dem Ende Ihrer Dienstzeit die Möglichkeit, sich für die Übernahme ins Soldatenverhältnis auf Lebenszeit zu entscheiden. Berufssoldaten profitieren von hervorragenden Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Bundeswehr. Ihre Berufserfahrung und die meist vielseitigen „Stationen“ tragen dazu bei, dass in der Führungsebene der Bundeswehr ausschließlich Berufssoldaten zu finden sind. Während des aktiven Dienstes und im Ruhestand erhalten Sie darüber hinaus Heilfürsorge oder Beihilfe, was eine Besonderheit des öffentlichen Dienstes ist. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck erklären Ihnen im Folgenden die Systeme etwas genauer. 

Beihilfe und Heilfürsorge: Die Versorgung von Berufssoldaten im Überblick

Soldaten (auf Zeit oder Lebenszeit) unterliegen grundsätzlich dem speziellen Gesundheitsschutz der Bundeswehr. An dieser Stelle lauten die wichtigsten Stichworte „Beihilfe“ und „freie Heilfürsorge“, die jeweils für die Übernahme der Krankheitskosten durch den Dienstherrn stehen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die konkrete Funktionsweise der Systeme, den Anspruch von Berufssoldaten und den zeitlichen Ablauf.

Beihilfe

Einen Anspruch auf Beihilfe haben Sie erst, nachdem Sie in den Ruhestand versetzt wurden. Zu diesem Zeitpunkt geht die freie Heilfürsorge praktisch nahtlos in die Beihilfe über, während Ihr Ehepartner und die Kinder bereits während Ihrer gesamten Dienstzeit einen Anspruch auf die Leistung hatten. Beihilfe bedeutet, dass Ihnen 70 % (Kinder: je 80 %) aller Krankheits- und Behandlungskosten erstattet werden. Für den verbleibenden Teil benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Nach dem aktiven Dienst dürfen Sie die Truppenärzte der Bundeswehr nicht mehr aufsuchen, sondern müssen sich bei zivilen Ärzten behandeln lassen.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen Ihnen daher, sich bereits vor dem Ruhestand um die Suche nach den passenden Medizinern zu kümmern. Für jede Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der Beihilfe und Ihrer Krankenversicherung einreichen. Da die freie Heilfürsorge unmittelbar von der Beihilfe ersetzt wird, sollten Sie sich so früh wie möglich mit beiden Systemen vertraut machen. Wir empfehlen allen Berufssoldaten dabei insbesondere den Abschluss einer Anwartschaft, da der Wechsel in die PKV sonst nahezu unmöglich sein kann. Das gilt vor allem, wenn Sie Vorerkrankungen haben. 

Freie Heilfürsorge

Alle Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten haben während der aktiven Zeit einen gesetzlichen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Sie wird auch als „truppenärztliche Versorgung“ bezeichnet, ist kostenfrei und an keinerlei Voraussetzungen geknüpft. Auch Ihr gesundheitlicher Zustand spielt keine Rolle. Durch die truppenärztliche Versorgung sind Sie an die Ärzte der Bundeswehr (Truppenärzte) gebunden und dürfen sich nur noch in Ausnahmefällen von zivilen Medizinern behandeln lassen. Dazu gehören:

  • Notfälle, in denen Sie unverzüglich ein Krankenhaus aufsuchen müssen und der medizinische Dienst der Bundeswehr nicht erreichbar ist.
  • Private Arztbesuche im Ausland. Hier ist eine Auslandskrankenversicherung allerdings die bessere Lösung, da die Kostenübernahme durch den Dienstherrn auf die im Inland bei der gleichen Behandlung anfallenden Kosten gedeckelt ist.
  • Überweisungen zu und notwendige Behandlungen durch zivile Mediziner (zum Beispiel einen Orthopäden), die der Truppenarzt nicht selbst durchführen kann.

Suchen Sie ohne triftigen Grund einen zivilen Arzt auf, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss eines Heilfürsorge-Ergänzungstarifes. Mit ihm „upgraden“ Sie die freie Heilfürsorge, die in etwa der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Der Ergänzungstarif deckt zum Beispiel Zahnersatz und Zusatzleistungen im Krankenhaus ab. 

Berufssoldaten erhalten die freie Heilfürsorge nur für die Zeit, in der sie auch Bezüge erhalten. Allerdings gibt es an dieser Stelle einige Ausnahmen. In Ausnahmefällen wird die truppenärztliche Versorgung weiter gewährt, obwohl Sie keinen Anspruch auf Besoldung haben: 

  • Nehmen Sie Elternzeit oder werden Sie zur Betreuung von Angehörigen beurlaubt, gehen Sie weiterhin zum Truppenarzt.
  • Beurlaubungen fürs Studium oder Weiterbildungen haben ebenfalls keinen Einfluss auf die freie Heilfürsorge.

Bei der Versetzung in den Ruhestand geht die freie Heilfürsorge nahtlos in die Beihilfe über, die Berufssoldaten in Höhe von 70 % zusteht. 

Die Ab­si­che­rung von Be­rufs­sol­da­ten: Hier­auf soll­ten Sie ach­ten

Zwar sind Sie über Ihren Dienst­herrn be­reits um­fas­send ab­ge­si­chert, in be­stimm­ten Be­rei­chen gibt es je­doch De­ckungs­lü­cken. Diese schlie­ßen Sie mit einer der vier wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Be­rufs­sol­da­ten, die wir von der DBV Deut­sche Be­am­ten­ver­si­che­rung Ste­pha­nie Ei­chin­ger in Fürs­ten­feld­bruck Ihnen im Fol­gen­den kurz vor­stel­len.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch Fragen zur Absicherung von Berufssoldaten, den Karrieremöglichkeiten innerhalb der Truppe oder der Zeit nach dem aktiven Dienst? Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck steht Ihnen jederzeit bei allen Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen ersten Beratungstermin.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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