Die Beihilfe für Beamte der Polizei
Der Freistaat Bayern hat, wie die meisten anderen Bundesländer auch, die vom Bund festgelegten Beihilfebemessungssätze übernommen:
- 50 % Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 % Beamte mit zwei und mehr Kindern
- 70 % Beihilfeberechtigte Ehepartner
- 70 % Beamte im Ruhestand
- 80 % Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
Auch wenn für Beamte der Polizei keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Zur Absicherung der nicht von der Beihilfe übernommenen Restkosten benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung, welche ausschließlich von privaten Versicherern wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck angeboten werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen bieten keine Teil-, sondern ausschließlich Vollversicherungen an. Das heißt, die Aufwendungen für im Leistungskatalog enthaltene Maßnahmen rechnet die Kasse direkt und komplett mit dem Leistungserbringer ab. Für den Versicherten entstehen keine Kosten, nachträgliche Erstattungen durch die Beihilfe sind nicht möglich.
Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Weder das gesundheitliche Risiko noch das Alter ist für die Aufnahme und Beitragsermittlung gesetzlicher Krankenversicherungen von Bedeutung. Relevant ist lediglich das Einkommen. Alle Kassen erheben einen Beitragssatz von 14,6 % des Bruttogehalts zuzüglich eines Zusatzbeitrages von etwa 1 %. Finanziert werden die Leistungen durch die gezahlten Beiträge und Zuschüsse des Bundes aus Steuereinnahmen.
Für Beamte der Polizei mit einem hohen Einkommen werden auch hohe Versicherungsbeiträge fällig, welche zudem auch noch zu 100 Prozent privat getragen werden müssen. Die Beitragshöhen werden allerdings gedeckelt. Die Leistungsansprüche sind für alle Versicherten gleich, unabhängig von der Höhe der Beitragszahlungen des Einzelnen.
Allerdings können bei gesetzlichen Krankenversicherungen in der Familienversicherung weitere Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden. Dadurch kann die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Polizei mit vielen Kindern eine kostengünstige Absicherungsvariante darstellen.
Gesetzliche Krankenversicherungen gewähren ihren Versicherten jedoch nur eine Regelversorgung. Die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
Da zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Versicherten kein Vertrag geschlossen wird, erhalten sie keine Garantie auf die Versicherungsleistungen. Die Leistungen können jederzeit wieder gekürzt oder gestrichen werden.
Private Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Der Dienstherr übernimmt mit der Beihilfe 50 bis 80 % der tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Über die private Krankenversicherung müssen nur noch die restlichen 20 bis 50 % der Kosten abgesichert werden. Die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung sind dadurch gering.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist Vision B, mit den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.
Leistungen aller Tarife von Vision B sind unter anderem:
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
- Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
- Kostenerstattungen für Heilpraktiker
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Weltweiter Versicherungsschutz