Kommt es im Dienst zu einem Unfall, greift die Unfallfürsorge des Dienstherrn. Die Fürsorgeleistungen umfassen:
- Unfallruhegehalt
- Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- Kosten für Heilverfahren
- Unfallausgleich
- einmalige Unfallentschädigung
- Pflegeleistungen
- Schadensausgleich in besonderen Fällen
Bei Unfällen außerhalb der Dienstzeit besteht kein Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherrn. Das Äquivalent zur Unfallfürsorge ist die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, mit der Unfälle während der Arbeitszeit, in der Schule, der Universität oder im Kindergarten sowie dem Hin- und Rückweg abgesichert werden.
Über die Unfallfürsorge abgesichert werden Unfälle von Referendar und Lehrer:
- während der Dienstzeit am Dienstort
- während Dienstreisen
- bei verpflichtenden Nebentätigkeiten
- bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie Klassenfahrten oder Weihnachtsfeiern
Ein Großteil der Unfälle, etwa 75 Prozent, ereignen sich allerdings in der Freizeit, im Haushalt, im Urlaub und im Straßenverkehr. Einige Personengruppen werden zu keiner Zeit von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, das sind beispielsweise Hausfrauen, Rentner, Selbstständige und Freiberufler oder kleine Kinder, die noch nicht den Kindergarten besuchen.