DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherung

Beamtenanwärtern oder Beamten der Polizei werden die Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und andere Vorsorgemaßnahmen vollständig vom Dienstherrn erstattet. Das erfolgt im Rahmen der freien Heilfürsorge. Diese Krankenfürsorge ist zeitlich begrenzt, denn spätestens im Ruhestand besteht der Anspruch auf Beihilfe. Manche Bundesländer gewähren den Beamten bereits während der Ausbildung die Heilfürsorge. Nach der Verbeamtung wandelt sich dieser Anspruch in das Recht auf Beihilfe um. Erhält der Beamte der Polizei Heilfürsorge, ist keine zusätzliche Krankenversicherung nötig, da sie die gesamten medizinischen Kosten abdeckt.
 
Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn nicht erstattungsfähige Kosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Sollte sich jedoch der Beamte der Polizei für die Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, erlischt der Beihilfeanspruch.
 
Grundsätzlich werden 50 %, bzw. 70 % der Kosten im Ruhestand von der Beihilfestelle erstattet. Eine beihilfekonforme Krankenversicherung sichert die Restkosten ab. Für diesen Anteil zahlt der Beamte der Polizei seine monatlichen Beiträge. Die Versicherungsleistungen müssen mindestens denen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt sein. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ermitteln die Beiträge der privaten Krankenversicherung mittels Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Folglich sind die monatlichen Beiträge umso niedriger, je jünger und gesünder der zu versichernde Beamte der Polizei ist.
 
Sollten Beamte der Polizei während ihres aktiven Dienstes Heilfürsorge beziehen, bei Eintritt in die Pension Beihilfe erhalten und erst dann in die private Krankenversicherung aufgenommen werden wollen, können sie mit Schwierigkeiten rechnen. Das höhere Alter und der vergleichsweise schlechte Gesundheitszustand haben hohe Beitragszahlungen zur Folge. Denn es ist mit Risikozuschlägen zu rechnen, die die Beiträge in die Höhe treiben. Schlimmstenfalls wird der Antrag abgelehnt oder es lässt sich lediglich der Basistarif wählen. Dieser geht dennoch mit hohen Prämien einher.

Das spricht der Gesetzgeber

§ 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) besagt, dass die privaten Versicherer dazu verpflichtet sind “alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.”
 
Die Anwartschaftsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck löst dieses Problem.

Die Anwartschaftsversicherung im Detail

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich frühzeitig günstige Konditionen für Ihren späteren Eintritt in die private Kranken- und Pflegeversicherung. Die Übergangszeit wird dahingehend genutzt, um die Verwaltungskosten abzudecken und gegebenenfalls bereits Altersrückstellungen zu bilden.
 
Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist eine Absicherung für die spätere, garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung. Die Bedingungen werden beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung fixiert. Sie stellt keine Krankenversicherung oder Krankenkasse dar.
 
Es existieren die kleine und große Anwartschaftsversicherung. Die kleine weist günstigere Beiträge auf, jedoch sind die monatlichen Kosten beider Anwartschaftsversicherungen nur ein Bruchteil einer aktiven privaten Krankenversicherung.
 
Generell gilt:

  • Das ursprüngliche Alter wird der Beitragsberechnung zugrunde gelegt, sobald die Anwartschaftsversicherung in den gewählten Tarif umgewandelt wird.
  • Sie haben keine erneute Risikoprüfung zu erwarten.
  • Die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet. Somit müssen keine Wartezeiten im Leistungsfall erwartet werden.
  • Es besteht kein Leistungsanspruch solange die Anwartschaftsversicherung aktiv ist.
  • Jeder Beamte der Polizei muss eine eigene Versicherung abschließen.

Etwaige Krankheiten oder Unfallfolgen fließen bei der Beitragserhebung nicht ein, sofern diese nach dem Versicherungsabschluss eintreten.

Kleine oder große Anwartschaftsversicherung?

Die kleine Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei

Die große Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei

Eine Anwartschaftsversicherung wird nur in privaten Krankenversicherungen angeboten. Da die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund Ihres monatlichen Einkommens ermittelt werden, ergeben sich keinerlei Kostenvorteile durch eine Anwartschaft.

Pflegeversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung für die Pflegeversicherung kann für maximal fünf Jahre abgeschlossen werden. Beamten der Polizei obliegt jedoch eine Verlängerung der Versicherungsdauer.

Wir beraten Sie gern

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ermöglichen Ihnen als Anwärter zum Beamten der Polizei eine frühzeitige Vorsorge, damit Ihre Gesundheit zum späteren Zeitpunkt angemessen und günstig abgesichert ist.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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