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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wächst weltweit. Ursache der sogenannten doppelten Alterung ist die Kombination von allgemein höherer Lebenserwartung und den sinkenden Geburtenraten. Mit steigendem Alter steigt auch das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Seit 1999 hat sich in Deutschland die Anzahl von Menschen, die auf ambulante oder stationäre Pflege angewiesen sind, auf fast 4 Millionen verdoppelt. Etwa ein Drittel der über 80-Jährigen und zwei Drittel der über 90-Jährigen sind gegenwärtig pflegebedürftig. Durch Krankheit oder Unfall können aber auch junge und gesunde Menschen zum Pflegefall werden.

Gründe von Pflegebedürftigkeit sind in erster Linie:

  • Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems, wie Schlaganfall oder Herzschwäche
  • Krankheiten des Bewegungsapparates, beispielsweise Osteoporose und Arthrose
  • Tumorerkrankungen, vor allem der Lunge, der Brust, dem Dickdarm und der Prostata
  • psychische Erkrankungen wie Depressionen
  • Senilität
  • Alzheimer oder Parkinson

Pflegebedürftige Menschen sind bei ganz alltäglichen Tätigkeiten wie Ankleiden, Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme auf Unterstützung angewiesen.

Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei

Bis 1995 übernahm die Sozialhilfe den größten Teil der Pflegekosten. Die Kommunen als Sozialhilfeträger wurden mit den steigenden Kosten zunehmend überfordert. 1995 wurde die anfangs stark umstrittene Pflegepflichtversicherung ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die Gemeinden von den erdrückenden Kosten zu entlasten. Seitdem sind alle Bürger Deutschlands verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Die Pflegepflichtversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst. Privat versicherte Beamte der Polizei schließen einen separaten Versicherungsvertrag mit der Pflegekasse ab.

Die Pflegepflichtversicherung war niemals auf Kostendeckung ausgelegt, sondern sollte von Anfang an nur einen Teil der Pflegekosten abdecken. Bei voller Kostendeckung würden die bereits hohen Lohnnebenkosten nochmals ansteigen. Eine zusätzliche private Vorsorge ist erforderlich. Der Pflegebedürftige selbst oder nahe Verwandte sind verpflichtet, für die Kosten der Pflege aufzukommen. Ist das nicht möglich, ist die Übernahme durch das Sozialamt möglich. Allerdings wird genau geprüft, inwieweit von Angehörigen Kosten zurückgefordert werden können. Oftmals werden die Kinder zur Zahlung herangezogen. Das Risiko, im Laufe des Lebens pflegebedürftig zu werden, ist hoch. Wichtig ist, sich frühzeitig mit dem Thema Pflegebedürftigkeit auseinanderzusetzen.

Wo erhalten Beamte der Polizei Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit?

  • Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck steht Ihnen selbstverständlich jederzeit mit Hilfe und Beratung zur Seite
  • Zur Hilfe und Orientierung bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Pflegetelefon an
  • Telefonische Beratung erteilt die unabhängige Patientenberatung
  • Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit gibt Auskunft zur Kranken- und Pflegekasse
  • Gesetzliche Kranken- bzw. Pflegekassen sind zur kostenlosen Beratung rund um die Pflege verpflichtet
  • Die Mitarbeiter von Pflegestützpunkten beantworten Fragen zur Pflege und Pflegekasse
  • Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen helfen beim Beantragen von Hilfsmitteln oder des Pflegegrades
  • Beim Sozialamt können Sozialleistungen sowie Hilfe zur Pflege beantragt werden
  • Seniorenberatungen und kommunale Beratungsstellen sind unter anderem zuständig für Fragen und Probleme im Alter

Welche Unterstützungen können Beamte der Polizei in Anspruch nehmen?

  • Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
  • Übernahme der Krankenpflege durch die Krankenkasse unabhängig vom Pflegegrad
  • Bei der Pflegekasse können bis zu 40€ pro Monat für notwendige Hilfsmittel beantragt werden
  • Pflegende Angehörige können bei der Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend machen
  • Eventuell können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können mit bis zu jeweils 4.000€ von der Pflegekasse bezuschusst werden

Gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei?

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung ergeben sich bei der Finanzierung und Beitragsermittlung. Die Leistungen beider Systeme sind jedoch identisch und werden grundsätzlich erst auf Antrag gewährt. Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder der privaten Pflegepflichtversicherung haben Beamte der Polizei wenn:

  • in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden
  • die Pflegebedürftigkeit seit mindestens sechs Monaten besteht
  • Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen Versorgung benötigt wird
  • für wenigstens 90 Minuten am Tag, davon 45 Minuten für die Grundversorgung Hilfe erforderlich ist

Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungsansprüche. Ein Gutachter schätzt nach Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigungen die Pflegebedürftigkeit ein und schlägt der Pflegepflichtversicherung den Pflegegrad vor.

Wichtig: Die Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad sollte so früh wie möglich in die Wege geleitet werden. Die Leistungen können rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung funktioniert wie die gesetzliche Krankenversicherung nach dem sogenannten Umlageverfahren. Erwerbstätige Versicherte kommen mit ihren Beiträgen für die Kosten der Pflegebedürftigen auf. Aufgrund der alternden und schrumpfenden Bevölkerung werden die steigenden Finanzierungslasten auf nachfolgende Generationen abgewälzt. Für Versicherte, die heute den Pflegeaufwand finanzieren, besteht kaum Aussicht, später ebenfalls die entsprechenden Leistungen zu erhalten.

Der Beitragssatz für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer liegt bei 3,05 Prozent des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kosten. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte der Polizei werden direkt über ihre Krankenkasse pflegepflichtversichert und zahlen wie alle anderen Mitglieder nur den halben Beitragssatz. Die Restkosten werden in der Regel von der Beihilfe übernommen.

Private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei

Wie bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gilt für die private Pflegepflichtversicherung das Prinzip der Kapitaldeckung. Aus einem Teil der Beiträge werden Rücklagen gebildet, die im Pflegefall zur Kostendeckung aufgelöst werden. Jede Generation sorgt für den Fall der Pflegebedürftigkeit selbst vor. Der finanzielle Aufwand wird fair verteilt und nicht den nachfolgenden Generationen aufgebürdet. Ein zukunftssicheres System, welches die Eigenverantwortung des Einzelnen stärkt, rational und transparent ist.

Ausschlaggebende Faktoren zur Berechnung der Beiträge für die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss. Beamte der Polizei zahlen einen ermäßigten, beihilfekonformen Tarif zur Absicherung der Restkosten.

Für Beamte der Polizei unbedingt zu empfehlen - eine Pflegezusatzversicherung

Trotz Pflegepflichtversicherung verbleiben immer noch hohe Kosten, für die der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen privat aufkommen müssen. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie das Kostenrisiko minimieren:

  • Pflegetagegeldversicherung – im Pflegefall zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Ihnen das vertraglich vereinbarte Tagegeld
  • Pflegekostenversicherung – Erstattung der nicht von der Pflichtversicherung abgedeckten Pflegekosten
  • Pflegerentenversicherung – Bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie eine frei verwendbare monatliche Rente

Wir beraten Sie gern

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beraten Sie gern ausführlich zu allen Fragen rund um die Pflege und zu Ihrer optimalen Absicherung.

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