Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei
Bis 1995 übernahm die Sozialhilfe den größten Teil der Pflegekosten. Die Kommunen als Sozialhilfeträger wurden mit den steigenden Kosten zunehmend überfordert. 1995 wurde die anfangs stark umstrittene Pflegepflichtversicherung ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die Gemeinden von den erdrückenden Kosten zu entlasten. Seitdem sind alle Bürger Deutschlands verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Die Pflegepflichtversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst. Privat versicherte Beamte der Polizei schließen einen separaten Versicherungsvertrag mit der Pflegekasse ab.
Die Pflegepflichtversicherung war niemals auf Kostendeckung ausgelegt, sondern sollte von Anfang an nur einen Teil der Pflegekosten abdecken. Bei voller Kostendeckung würden die bereits hohen Lohnnebenkosten nochmals ansteigen. Eine zusätzliche private Vorsorge ist erforderlich. Der Pflegebedürftige selbst oder nahe Verwandte sind verpflichtet, für die Kosten der Pflege aufzukommen. Ist das nicht möglich, ist die Übernahme durch das Sozialamt möglich. Allerdings wird genau geprüft, inwieweit von Angehörigen Kosten zurückgefordert werden können. Oftmals werden die Kinder zur Zahlung herangezogen. Das Risiko, im Laufe des Lebens pflegebedürftig zu werden, ist hoch. Wichtig ist, sich frühzeitig mit dem Thema Pflegebedürftigkeit auseinanderzusetzen.