Private Krankenversicherung der DBV
Schauen Sie sich auch die starken Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV für Lehrer und Referendare an.
Krank werden kann jeder, ein paar Tage ausruhen, dann ist alles wieder gut. Meistens. Was ist, wenn Sie ernsthaft erkranken oder einen schweren Unfall erleiden? Ein halbes Jahr bleibt Ihnen in etwa, bis Sie von Ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden können.
Gerade Lehrkräfte sind großem Stress und hohen Belastungen ausgesetzt. Sie stehen nicht nur vor Ihren Schülern, sondern bereiten in Ihrer Freizeit den nächsten Unterricht vor, korrigieren Arbeiten, führen Gespräche mit Eltern und Schülern, nehmen an Konferenzen oder Weiterbildungen teil. Mit Ihrem Bildungsauftrag stehen Sie vor großen, oftmals multikulturellen Klassen, schwierigen Schülern und nicht selten herrscht ein hoher Geräuschpegel. Belastungen, die früher oder später krank machen können.
Das Risiko von psychischen oder psychosomatischen Krankheiten, wie Burn-out oder Depressionen, ist bei Referendaren und Lehrern höher als in vielen anderen Berufsgruppen.
Als dienstunfähig werden Sie angesehen, wenn Sie wegen einer Erkrankung im letzten halben Jahr Ihren Dienst weniger als drei Monate ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb des nächsten halben Jahres wieder voll dienstfähig werden. Was das für Sie bedeutete, ist abhängig von Ihrem Status und der bereits geleisteten Dienstzeit.
Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn haben Sie erst, wenn Sie nach Ihrer Verbeamtung eine 5-jährige Wartezeit erfüllen. Ruhegehalt erhalten Sie nur bei der Versetzung in den Ruhestand. Ist die Versetzung in den Ruhestand nicht möglich, können Sie nur aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung für die geleisteten Dienstjahre nachversichert werden.
Mit einem Schlag können Sie von der Verwirklichung Ihrer Zukunftspläne nur noch träumen. Statt des sicheren Arbeitsplatzes stehen Sie vor der Aussicht auf Hartz 4.
Sind Sie nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bereits mehr als fünf Jahre als Lehrer tätig, können Sie bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Die Höhe des Ruhegehalts ergibt sich aus den ruhegehaltsfähigen Dienstjahren und Dienstbezügen. Die Ansprüche von jungen Lehrern sind gering. Ohne Dienstunfähigkeitsversicherung werden Sie kaum noch selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Selbst nach jahrzehntelangem Dienst deckt das Ruhegehalt lediglich einen Teil der vorherigen Bezüge ab. Sie erhalten nach 40 Jahren maximal 71,75 % Ihres gewohnten Einkommens als Ruhegehalt. Wann immer Sie dienstunfähig werden, finanzielle Einbußen sind Ihnen immer sicher.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist sowohl für Lehrer, die schon viele Jahre Ihren Schuldienst leisten als auch für Referendare und Dienstanfänger optimal, um die eigene finanzielle Existenz zu sichern
Dienstunfähigkeit ist eines der größten Risiken von Referendaren und Lehrern. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sichern Sie sich Ihre finanzielle Unabhängigkeit, wenn Ihre monatlichen Bezüge nur noch gering sind. Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ausführlich.