Heilfürsorge für Beamte der Polizei
Einige Beamte der Polizei setzen im Dienst ihr eigenes Leben und die eigene Gesundheit für das Wohl anderer Menschen in besonderem Maße aufs Spiel. Dieses hohe gesundheitliche Risiko mit einer privaten Krankenversicherung abzusichern, wie es als Ergänzung zur Beihilfe notwendig ist, wäre mit unzumutbar hohen Kosten verbunden. Dies betrifft in erster Linie Beamte im Vollzugsdienst, Beamte der Bundeswehr und der Feuerwehr. Mit der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die kompletten Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Auch wenn Heilfürsorge weder der privaten noch der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden kann, entsprechen die Leistungen bei:
- vorbeugender Gesundheitsvorsorge
- Behandlung im Krankheitsfall
- Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft sowie der Entbindung
- zahnärztlicher Behandlungen inklusive Zahnersatz
- Krankenhausbehandlungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Behandlungen im Ausland
- Versorgung mit Arznei- und Heil- sowie Hilfsmitteln
dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte der Polizei mit freier Heilfürsorge benötigen zu diesem Zeitpunkt keine weitere Krankenversicherung. Allerdings ist der Heilfürsorgeanspruch zeitlich befristet. Ist das Risiko für das eigene Leben und die eigene Gesundheit nicht mehr gegeben, was spätestens bei der Versetzung in den Ruhestand der Fall ist, geht das Recht auf freie Heilfürsorge in den Anspruch auf Beihilfe über.
Die Heilfürsorge bringt auch Nachteile mit sich:
- Anspruch haben nur die Beamten selbst, für Familienangehörige kann Beihilfe gewährt werden
- Die Leistungen beschränken sich auf eine Regelversorgung, unter Umständen werden hohe private Zuzahlungen fällig
Beihilfe für Beamte der Polizei
Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Privatwirtschaft teilen sich die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen. Der Dienstherr erstattet seinen Beamten zu einem bestimmten Prozentsatz die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bei Krankheit in Form der Beihilfe. An den Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt er sich generell nicht. Nur in Bremen, Hamburg, Brandenburg und Thüringen besteht für Beamte mit gesetzlicher Krankenversicherung die Möglichkeit auf pauschale Beihilfe.
In den meisten Bundesländern, wie auch im Freistaat Bayern, gelten die vom Bund festgelegten Beihilfebemessungssätze. Übernommen werden:
- 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern
- 70 % für beihilfeberechtigte Ehepartner
- 70 % für Beamte im Ruhestand
- 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die nicht von der Beihilfe abgedeckten 20 bis 50 Prozent der Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Einer der wenigen Anbieter beihilfekonformer Krankenversicherungen ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck.
Kontrahierungszwang besteht für private Krankenversicherungen nur im Basistarif. Möchten Sie einen Standard- oder Komforttarif abschließen, kann der Antrag unter Umständen abgelehnt werden. Maßgeblich für eine Aufnahme und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ist die gesundheitliche Verfassung und das Alter bei der Antragstellung. Bei Vorerkrankungen oder schweren Beeinträchtigungen kann das Kostenrisiko zu hoch und die Aufnahme nur im Basistarif möglich sein bzw. ist eine Aufnahme mit Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen verbunden. Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie dieses Problem umgehen.