Leistungen während des Dienstes
Während des aktiven Dienstes haben Soldaten auf Zeit wie alle Soldaten Anspruch auf die Zahlung von Bezügen nach dem BBesG. Die Besoldungsstufe richtet sich nach Eignung und fachlicher Leistung, also in der Regel nach Ihrer Vorbildung. Soldaten auf Zeit haben, wie alle anderen Soldaten und Beamten, die Möglichkeit, bei guten dienstlichen Leistungen befördert zu werden. Zum grundlegen Anspruch auf Besoldung kommt die freie Heilfürsorge, durch die Sie keine Krankenversicherung abschließen müssen.
Die Versorgung der Soldaten auf Zeit umfasst außerdem verschiedene Sonderzahlungen und Zuschläge. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck geben Ihnen einen kurzen Überblick.
- Werden Sie vom Truppenarzt an einen zivilen Mediziner überwiesen, erstattet Ihnen der Dienstherr die entstandenen Kosten in voller Höhe. Eigenanteile, wie etwa bei der Beihilfe, gibt es für Soldaten nicht.
- Werden Sie im Ausland eingesetzt, erhöht sich Ihre Besoldung um Auslandsverwendungszuschläge (AVZ). Sie betragen, je nach Gefährdungsstufe zwischen 44 und 145 Euro pro Tag. Diese Zulagen sind steuerfrei.
- Wohnen Sie mehr als 30 Kilometer von Ihrem Dienstort (etwa der Kaserne) entfernt, erhalten Sie eine Reisebeihilfe. Sie wird auch gezahlt, wenn Sie im Ausland eingesetzt werden und Ihre Familie in der Heimat besuchen.
- Soldaten in Uniform können alle Züge im Nah- und Fernverkehr kostenfrei nutzen, sofern sie in der zweiten Klasse unterwegs sind.
Leistungen nach der aktiven Zeit
Die Versorgung von Soldaten auf Zeit ist mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst noch nicht zu Ende. An diesem Punkt enden Heilfürsorge und Bezügezahlung und werden durch Leistungen ersetzt, mit denen Ihnen der Einstieg ins Berufsleben gelingen soll. Die meisten Leistungen, die wir in den folgenden Stichpunkten aufzählen, sind zeitlich begrenzt. Der Gewährungszeitraum richtet sich nach der Zeit, die Sie bei der Bundeswehr im aktiven Dienst verbracht haben (Verpflichtungszeitraum).
- Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten Sie Übergangsgebührnisse. Diese betragen rund 75 % der Ihnen zuletzt zustehenden Dienstbezüge und werden für maximal fünf Jahre gezahlt. Diese Maximaldauer erreichen Sie, wenn Sie zwölf oder mehr Jahre aktiven Dienst geleistet haben.
- Finden Sie direkt nach dem Ausscheiden eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle, erhalten Sie Ausgleichsbezüge. Sie werden im Rahmen der Versorgung von Soldaten auf Zeit gezahlt, um ihr jetziges Gehalt auf die Ihnen normalerweise zustehenden Übergangsgebührnisse aufzustocken. Beispiel: Höhe des neuen Gehaltes 1.300 Euro, Höhe der Übergangsgebührnisse 1.900 Euro. Die Ausgleichsbezüge würden hier 600 Euro betragen.
- Sie können vor dem Ende Ihrer Dienstzeit einen Eingliederungsschein beantragen. Mit ihm erhalten Sie einen garantierten Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst.
- Sie haben für den Zeitraum der Übergangsgebührnisse einen Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70 %. Dieser Anspruch erlischt, wenn Sie als Angestellter oder Beamter gesetzlich krankenversichert sind oder von einem anderen Dienstherrn Beihilfe erhalten.
Als Soldat auf Zeit sind Sie sowohl während als auch nach dem aktiven Dienst umfassend durch den Dienstherrn abgesichert. Zahlreiche Zusatzleistungen sorgen dafür, dass Sie ausreichend Zeit haben, um ins „normale“ Berufsleben zurückzufinden. Trotz der umfassenden Versorgung der Soldaten auf Zeit gibt es einige wichtige Versicherungen, die wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Ihnen kurz vorstellen möchten.