DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Regresshöhe bei Soldaten

Regresshöhe bei Soldaten: Ausnahmen

Soldaten nehmen bei der Haftung in vielen Bereichen eine Sonderstellung ein. Sie unterliegen zwar, wie andere Personen auch, den Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), profitieren jedoch innerdienstlich von verschiedenen Ausnahmeregelungen. Die Grundlage der Regresshöhe von Soldaten bildet die sogenannte Amtshaftung, durch die Sie nur über Ihren Dienstherrn haftbar gemacht werden können. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck informieren Sie in diesem Artikel über die Grundlagen der Regresshöhe bei Soldaten!

Gesetzliche Regelungen zur Amtshaftung: Regress ist nicht gleich Regress

Außerhalb des Dienstes gibt es für Soldaten keinerlei Ausnahmeregelungen. Sie unterliegen der normalen Haftung des BGB, wodurch sie für jeden angerichteten Schaden mit ihrem vollen Vermögen haften. Aus diesem Grund empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck auch Soldaten den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden aufkommt.

Im Dienst ist die Haftung anders geregelt. Richten Sie als Soldat während Ihrer Dienstzeit einen Schaden an, muss dieser immer über Ihren Dienstherrn abgewickelt werden. Dabei sind folgende Konstellationen möglich:

  • Sie schädigen Ihren Dienstherrn. Er geht unmittelbar gegen Sie vor.
  • Sie schädigen einen Dritten. Er muss über Ihren Dienstherrn (mittelbar) gegen Sie vorgehen. 

Tritt einer dieser Fälle ein, wird Ihr Dienstherr versuchen, sich den entstandenen Schaden von Ihnen zurückzuholen. Diese Form des Regresses wird bei Soldaten und Beamten als „Amtshaftung“ bezeichnet. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Soldatengesetz (SG) und die Einziehungsrichtlinien der Bundeswehr. § 24 SG sagt folgendes aus: „Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“ 

Das Soldatengesetz verpflichtet Sie mit diesem Paragrafen dazu grundsätzlich den gesamten Schaden zu ersetzen, sofern Sie ihn grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Die Einziehungsrichtlinien bestimmen, was in den Fällen passiert, in denen Sie „nur“ fahrlässig gehandelt haben. Hiernach richtet sich die Höhe der Forderung die Ihr Dienstherr von Ihnen „einziehen“ kann. Ziffer zwei der Einziehungsrichtlinien entspricht weitestgehend dem Soldatengesetz. Danach kann der Dienstherr den gesamten Schaden einziehen, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Die Ziffer gilt auch bei Vermögensvorteilen, die Soldaten ohne Berechtigung erlangen. Haben Sie zum Beispiel wissentlich zu hohe Bezüge erhalten, kann der Dienstherr den ungerechtfertigten Teil zurückfordern. In allen anderen Fällen, das regelt Ziffer drei, haften Sie maximal mit 6 Monatsgehältern. Wie hoch die Haftung konkret ausfällt, bestimmt sich nach der Schwere Ihres Verschuldens im Einzelfall, die von der Dienstaufsichtsbehörde geprüft wird. Die in den Einziehungsrichtlinien geregelte Regresshöhe bei Soldaten gilt auch für Dienstanfänger, Anwärter und freiwillig Wehrdienstleistende. 

Die Haftpflichtversicherung: Unentbehrlich für alle Soldaten!

Bei der Regresshöhe von Soldaten kommt es auf viele verschiedene Faktoren an, die die konkrete Haftung bestimmen. Einen wesentlichen Anteil davon macht die Entscheidung des Dienstvorgesetzten aus. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck verhindern Sie zwar nicht, dass Sie haftbar gemacht werden. Die Versicherung mildert jedoch die finanziellen Folgen soweit ab, dass Sie von ihnen nichts mehr mitbekommen. 

Nicht unmittelbar mit der Regresshöhe bei Soldaten, aber dennoch mit der außerdienstlichen Haftung von Bediensteten der Bundeswehr hängt die private Haftpflichtversicherung zusammen. Eine solche Police sollte jede natürliche Person in Deutschland besitzen, um sich vor den Folgen unabsichtlich versursachter Sach- und Personenschäden zu schützen. In den nächsten Abschnitten bringen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Ihnen beide Versicherungen etwas näher!

Die Diensthaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung

Fordern Sie individuelle Beratung an

Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen nicht nur bei der Regresshöhe von Soldaten mit Rat und Tat zur Seite steht. Vielmehr verstehen wir uns von der Altersvorsorge über die Haftpflichtversicherung bis hin zur privaten Krankenversicherung als Ihr Partner für alle Formen und Möglichkeiten der Absicherung für Soldaten. Melden Sie sich bei uns und vereinbaren Sie eine erste Beratung!

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