Krankenversicherung

In Deutschland existierten bereits im 18. Jahrhundert Betriebs- und Innungskrankenkassen. Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die ersten privaten Krankenversicherungen ins Leben gerufen. Ende des 19. Jahrhunderts legte Reichskanzler Otto von Bismarck mit der verpflichtenden Krankenversicherung für Arbeiter den Grundstein für die gesetzliche Krankenversicherung.

Heute besteht für jeden Bürger, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, die Pflicht, über einen Krankenversicherungsschutz zu verfügen. Eine Krankenversicherung bietet die Sicherheit, die medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können, die benötigt wird, ohne dabei Rücksicht auf die eigene finanzielle Situation nehmen zu müssen.

In Deutschland gibt es zwei grundverschiedene Krankenversicherungssysteme:

  • Gesetzliche Krankenversicherung, dazu gehören Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen
  • Private Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten zu etwa 95 Prozent die gleichen, vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungen an. Nur durch die individuellen Sonderleistungen ergeben sich Unterschiede. Jede Kasse erhebt dafür einen Zusatzbeitrag, der bei etwa 1,1 Prozent liegt. Private Krankenkassen bieten ein breites Spektrum an Versicherungslösungen, Tarifen, Zusatzbausteinen und Wahlleistungen an. Jeder Versicherte wählt selbst die Leistungen, die er persönlich benötigt.

Besonderheiten bei einem Studenten und Referendar

Jederzeit besteht die Gefahr, krank zu werden oder einen Unfall zu erleiden. Lehrkräfte leiden besonders häufig unter psychischen oder psychosomatischen Beschwerden. Stress, Lärm und Überlastung können unter anderem zu Burn-out, Depressionen, aber auch Herz-Kreislauferkrankungen oder Schlafstörungen führen.

Lehrer stehen mit ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Für die Treue und den Dienst gewährt der Dienstherr seinen Beamten Schutz und Fürsorge. Eine Fürsorgeleistung ist die Krankenfürsorge, das sind Beihilfe und freie Heilfürsorge. Anstatt sich an den Krankenversicherungsbeiträgen zu beteiligen, erstattet der Dienstherr Lehrkräften einen Teil Ihrer Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge in Form der Beihilfe.

Die Beihilfebemessungssätze im Freistaat Bayern orientieren sich an den Regelungen des Bundes:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 % für beihilfeberechtigte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Seit 2009 sind Beamte verpflichtet, die restlichen 20 bis 50 Prozent der Aufwendungen mit einer Krankenversicherung abzusichern. Studenten und Referendare unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Studenten können sich zu Beginn des Studiums für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden. Beamte haben generell die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Absicherung.

Restkostenversicherungen werden nur von privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, angeboten.

Gesetzliche Krankenkassen bieten nur Volltarife an. Die Kosten werden von der Versicherung komplett übernommen. Der Versicherte geht nicht in Vorkasse – eine Kostenerstattung durch die Beihilfe ist nicht notwendig.

Private Krankenversicherung für Studenten und Referendare

Die Beihilfestelle und die private Krankenversicherung erstatten Studenten und Referendaren jeweils ihren Anteil an den tatsächlich entstandenen Aufwendungen im Krankheitsfall. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet Beamten die beihilfekonformen Tarife von Vision B als perfekte Ergänzung zur Beihilfe an.

Jeder Versicherte schließt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck einen privatrechtlichen Vertrag ab. Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter bei Versicherungsabschluss, dem gewählten Tarif sowie dem Beihilfebemessungssatz.

Zur Beitragsermittlung wird nur noch der nicht von der Beihilfe abgedeckte Kostenanteil herangezogen. Dadurch ergeben sich besonders günstige Beiträge. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet Referendaren zusätzlich vergünstigte Tarifkonditionen an. Sie zahlen ermäßigte Prämien und erhalten dafür dennoch eine erstklassige medizinische Versorgung und genießen alle Privilegien privat Krankenversicherter, beispielsweise kurze Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine bei Fachärzten sowie hohe Erstattungen im Bereich zahnärztlicher Versorgung, für Brillen und Medikamente.

Für die ambulante oder stationäre Behandlung erhalten Studenten und Referendare eine Privatrechnung, die Sie zunächst aus den eigenen Einnahmen bezahlen. Anschließend stellen Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle einen Kostenerstattungsantrag, dem Sie Kopien von Rechnungen und Belegen beifügen. Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen daraufhin zurückgezahlt.

Gesetzliche Krankenkasse für einen Studenten und Referendar

Gesetzlichen Krankenversicherungen schließen mit Ihren Versicherten keinen Vertrag ab – Leistungsänderungen sind jederzeit möglich.

Laut Sozialgesetzbuch § 12 gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Den Krankenversicherungsbeiträgen wird nur die Höhe des Einkommens zugrunde gelegt. Gesundheitliche Risiken oder das Alter werden nicht berücksichtigt. Gutverdienende Beamte müssen bei der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend hohe Beiträge zahlen.

Da sich der Dienstherr nicht an Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt, zahlen gesetzlich versicherte Beamte den gesamten Krankenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche. Allerdings können in der Familienversicherung weitere Familienangehörige kostenlos mitversichert werden.

Krankenversicherung FAQ

Wie kann sich ein Student und Referendar krankenversichern?

In Deutschland gilt für alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Für den überwiegenden Teil der Bürger besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Studenten können zu Beginn des Studiums zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen.

Beamte genießen eine umfassende Fürsorge ihres Dienstherrn. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung sind sie befreit. Sie können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversichern.

Wie hoch sind die Beiträge zur Krankenversicherung für Studenten und Referendare?

Grundlage der Beitragsberechnung gesetzlicher Krankenversicherungen ist das Bruttomonatsgehalt und der Beitragssatz, welcher bei allen Kassen 14,6 Prozent beträgt. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag von rund 1,1 Prozent. Der Gesundheitszustand und das Alter werden nicht berücksichtigt.

Private Versicherer, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, ermitteln die Beitragshöhe nach individuellen Faktoren, wie Alter und gesundheitliche Verfassung bei Versicherungsabschluss, Leistungen und Beihilfebemessungssatz.

Welche Leistungen bieten Krankenversicherungen Studenten und Referendaren?

Unabhängig von der Höhe der Beiträge haben alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf die gleichen Leistungen. Der Leistungskatalog wird vom Gesetzgeber vorgegeben. „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

Privat Versicherte wählen aus dem umfangreichen Angebot an Tarifen selbst, welche Leistungen sie absichern möchten. Außerdem können Wahlleistungen und Zusatzbausteine gebucht werden. Jeder Versicherte schließt mit der Versicherung einen privatrechtlichen Vertrag ab, der das Recht auf die vereinbarten Leistungen garantiert.

Gern stehen Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck für eine individuelle und unverbindliche Beratung zum Thema Krankenversicherung zur Verfügung.

Wir beraten Sie gern persönlich

Für Ihre Fragen stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gern zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Wahl der für Sie besten Krankenversicherung.

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