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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Amtsbezeichnungen

Amtsbezeichnungen

Beamtenanwärter, welche ihre Ausbildung mit der Laufbahnprüfung erfolgreich beenden, müssen ihre Eignung und Leistung in der Probezeit unter Beweis stellen, bevor sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Mit der Berufung in das Dienstverhältnis auf Probe steht der Beamte in einem Amtsverhältnis und nimmt Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr. Mit der Übertragung eines Amtes erhält er auch eine Amtsbezeichnung. Aus der Amtsbezeichnung lässt sich die Befähigung und der Aufgabenkreis ableiten. Bei Beförderungen wird die Bezeichnung entsprechend angepasst. Jeder Beamte ist berechtigt, die Amtsbezeichnung innerhalb und auch außerhalb der Dienstzeit zu führen.

Bis auf Besoldung und Versorgung wird das Beamtenrecht auf Landesebene geregelt. Auch die Amtsbezeichnungen unterliegen keinen bundeseinheitlichen Vorgaben, sondern werden von den einzelnen Bundesländern definiert. Die jeweiligen Grundamtsbezeichnungen werden in der Bundesbesoldungsordnung beziehungsweise in den Landesbesoldungsordnungen festgelegt.

Grundamtsbezeichnungen von Verwaltungsbeamten

Die Amtsbezeichnung eines Beamten sagt aus, welcher Besoldungsgruppe er zugeordnet werden kann. Kriterien für die Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe sind Ausbildung, Laufbahn, Alter und zum Teil auch die Leistung. Die Bürger sollen anhand der Amtsbezeichnung leicht erkennen, welche Qualifikationen die für ihre Anliegen zuständigen Amtsträger besitzen. Der Grundamtsbezeichnung können Zusätze angefügt werden, die auf:

  • den Dienstherrn oder den Verwaltungsbereich
  • die Laufbahn
  • die Fachrichtung

hinweisen. Grundamtsbezeichnungen, wie Rat, Oberrat, Direktor und Leitender Direktor müssen immer mit einem entsprechenden Zusatz versehen werden. 

Amtsbezeichnung und Besoldung von Verwaltungsbeamten

In der Besoldungsordnung A werden alle Ämter der Beamten und die zugehörigen Besoldungsgruppen für aufsteigende Gehälter und in der Besoldungsordnung B für feste Gehälter geregelt. Beamte werden in verschiedene Laufbahngruppen eingeordnet, die fortlaufend nach oben ausgerichtet sind und sich nach der Qualifikation und dem Dienstalter des Beamten richten. 

Die Besoldungsgruppe A für Verwaltungsbeamte

Den Anfang bildet die Laufbahngruppe des einfachen Dienstes. Ihr werden die Besoldungsgruppen A2 bis A6 zugeordnet. Ausbildungsplätze und freie Stellen im einfachen Dienst werden nur noch selten angeboten. Beamte werden überwiegend im mittleren Dienst und im gehobenen Dienst ausgebildet und eingesetzt.

Im einfachen Dienst werden von der Besoldungsgruppe A unter anderem erfasst:

  • A 2: Aufseher, Schaffner, Amtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe
  • A 3: Hauptamtsgehilfe, Hauptbetriebsgehilfe, Oberaufseher, Oberschaffner 
  • A 4: Amtsmeister, Betriebsmeister, Hauptaufseher, Hauptschaffner
  • A 5 - Diese Besoldungsgruppe existiert sowohl für den einfachen als auch für den mittleren Dienst. Im einfachen Dienst: Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Oberamtsmeister, Oberbetriebsmeister, Kriminalwachtmeister

Beamte im mittleren Dienst werden in die Besoldungsgruppen A5 bis A9 eingeordnet

  • A 5: Betriebsassistent, Assistent, Obertriebwagenführer
  • A 6: Betriebsassistent, Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Oberamtsmeister, Oberbetriebsmeister, Sekretär, beispielsweise Justizvollstreckungssekretär, Zollsekretär, Fernmeldesekretär, Lokomotivführer, Werkmeister
  • A 7: Obersekretär, beispielsweise Justizvollstreckungsobersekretär, Zollobersekretär, Fernmeldeobersekretär, Krankenschwester, Oberlokomotivführer
  • A 8: Gerichtsvollzieher, Hauptsekretär, wie Justizvollstreckungshauptsekretär, Zollhauptsekretär, Fernmeldehauptsekretär, Hauptwerkmeister, Hauptlokomotivführer, Hauptwerkmeister
  • A 9: Amtsinspektor, Betriebsinspektor, Konsulatssekretär, Obergerichtsvollzieher, Pflegevorsteher

Was im mittleren Dienst die höchste Besoldungsgruppe darstellt, ist im gehobenen Dienst die niedrigste Einstufung:

  • A 9: Inspektor 
  • A 10: Konsulatssekretär erster Klasse, Oberinspektor, Polizeioberkommissar
  • A 11: Amtmann, Kanzler im Auswärtigen Dienst, Fachlehrer
  • A 12: Amtsanwalt, Amtsrat, Kanzler erster Klasse, Rechnungsrat
  • A 13 ist die höchste Besoldungsstufe für Beamte im gehobenen Dienst: Oberamtsanwalt, Oberamtsrat, Oberrechnungsrat
  • A 13 ist als die niedrigste Soldstufe für Beamte im höheren Dienst erfasst. Dazu gehören beispielsweise der Akademischer Rat, Regierungsrat, Bibliotheksrat, Rat, Kanzler 
  • A 14: Akademischer Oberrat, Konsul erster Klasse, Landesanwalt, Legationsrat Erster Klasse, Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit, Oberregierungsrat, Oberrat, Oberstudienrat 
  • A 15: Akademischer Direktor, Regierungsdirektor, Bibliotheksdirektor, Botschafter, Botschaftsrat, Bundesbankdirektor, Direktor, Generalkonsul, Gesandter, Hauptkonservator, Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit, vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit 
  • A 16: Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident, Botschafter, Botschaftsrat erster Klasse, leitender Bundesbankdirektor, leitender Regierungsdirektor, leitender Bibliotheksdirektor, leitender akademischer Direktor, Ministerialrat, Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Museumsdirektor und Professor, vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit

Besoldungsgruppe B

  • B 1: Direktor und Professor 
  • B 2: Abteilungsdirektor, Ministerialrat
  • B 3: Botschafter, Bundesbankdirektor
  • B 4: Erster Direktor, leitender Ministerialrat
  • B 5: Generaldirektor, Präsident kleinerer Bundesämter
  • B 6: Präsident mittlerer Bundesämter, Ministerialdirigent
  • B 7: Präsident größerer Bundesämter, Oberfinanzpräsident
  • B 8: Präsidenten der größten Bundesämter, Regierungspräsident
  • B 9: Ministerialdirektor (als Abteilungsleiter in Bundesministerien)
  • B 10: Direktor beim Deutschen Bundestag, General, ehem. Chef der Bundesanstalt für Arbeit
  • B 11: Staatssekretär

Dienstaltersstufen – die Erfahrung des Verwaltungsbeamten wird berücksichtigt

Das Besoldungsrecht wurde vor einigen Jahren reformiert und im Zuge dessen "Erfahrungsstufen" eingerichtet. Eine Neubewertung oder Festsetzung der individuellen Erfahrungszeiten fand nicht statt. Die Grundgehaltstabelle enthält heute acht Stufen, die Überleitungstabelle sieben. Bei einer Beförderung ändert sich an der Einstufung nichts. 

Das Grundgehalt wird nach der Zuordnung zu einer Stufe gezahlt. Ein Aufstieg auf eine höhere Stufe der Beamtenbesoldung richtet sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung des Beamten. Erfahrene Beamte verdienen stets mehr als Dienstanfänger. 

Was verdient ein Verwaltungsbeamter?

Die Besoldung der Landesbeamten Bayerns regelt die Zentrale Bezügestelle des Freistaates Bayern basierend auf den aktuellen Besoldungstabellen. Mit der Besoldung von Beamten soll sichergestellt werden, dass die Beamten angemessene Dienstbezüge erhalten, um wirtschaftlich unabhängig zu sein und um Bestechungen oder Korruption vorzubeugen.

Die Besoldung der Berufsgruppen erfolgt nach dem sogenannten Alimentationsprinzip, das seit jeher zu den Grundrechten des Beamtentums gehört. Die Höhe der Besoldung von Beamten wird gesetzlich vorgegeben. Die Auflistung kann nur grob als Richtwert gesehen werden:

  • Besoldungsgruppe A 2 - etwa 2.100 - 2.400 €
  • Besoldungsgruppe A 3 - etwa 2.200 - 2.600 €
  • Besoldungsgruppe A4 - etwa 2.250 - 2.650 €
  • Besoldungsgruppe A 5 - etwa 2.270 - 2.700 €
  • Besoldungsgruppe A 6 - etwa 2.300 - 2.850 €
  • Besoldungsgruppe A 7 - etwa 2.400 - 3.100 €
  • Besoldungsgruppe A 8 - etwa 2.550 - 3.350 €
  • Besoldungsgruppe A 9 - etwa 2.750 - 3.650 €
  • Besoldungsgruppe A 10 - etwa 2.950 - 4.050 €
  • Besoldungsgruppe A 11 - etwa 3.400 - 4.550 €
  • Besoldungsordnung A 12 - etwa 3.600 - 5.000 €
  • Besoldungsordnung A 13 - etwa 4.250 - 5.550 €
  • Besoldungsgruppe A 14 - etwa 4.400 - 6.000 €
  • Besoldungsgruppe A 15 - etwa 5.350 - 6.800 €
  • Besoldungsgruppe A 16 - etwa 5.900 - 8.000 €

Zu den Grundbezügen gehören: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Nebenbezüge sind: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. In der Vergangenheit galt das Besoldungsdienstalter als Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle. Heute richtet sich die Besoldung nach Erfahrung und Leistung.

Wir stehen Ihnen gern zur Seite

Sie haben Fragen zu den Amtsbezeichnungen von Beamten? Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, beraten Sie gern detailliert.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
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