Die Besoldungsgruppe A für Verwaltungsbeamte
Den Anfang bildet die Laufbahngruppe des einfachen Dienstes. Ihr werden die Besoldungsgruppen A2 bis A6 zugeordnet. Ausbildungsplätze und freie Stellen im einfachen Dienst werden nur noch selten angeboten. Beamte werden überwiegend im mittleren Dienst und im gehobenen Dienst ausgebildet und eingesetzt.
Im einfachen Dienst werden von der Besoldungsgruppe A unter anderem erfasst:
- A 2: Aufseher, Schaffner, Amtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe
- A 3: Hauptamtsgehilfe, Hauptbetriebsgehilfe, Oberaufseher, Oberschaffner
- A 4: Amtsmeister, Betriebsmeister, Hauptaufseher, Hauptschaffner
- A 5 - Diese Besoldungsgruppe existiert sowohl für den einfachen als auch für den mittleren Dienst. Im einfachen Dienst: Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Oberamtsmeister, Oberbetriebsmeister, Kriminalwachtmeister
Beamte im mittleren Dienst werden in die Besoldungsgruppen A5 bis A9 eingeordnet
- A 5: Betriebsassistent, Assistent, Obertriebwagenführer
- A 6: Betriebsassistent, Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Oberamtsmeister, Oberbetriebsmeister, Sekretär, beispielsweise Justizvollstreckungssekretär, Zollsekretär, Fernmeldesekretär, Lokomotivführer, Werkmeister
- A 7: Obersekretär, beispielsweise Justizvollstreckungsobersekretär, Zollobersekretär, Fernmeldeobersekretär, Krankenschwester, Oberlokomotivführer
- A 8: Gerichtsvollzieher, Hauptsekretär, wie Justizvollstreckungshauptsekretär, Zollhauptsekretär, Fernmeldehauptsekretär, Hauptwerkmeister, Hauptlokomotivführer, Hauptwerkmeister
- A 9: Amtsinspektor, Betriebsinspektor, Konsulatssekretär, Obergerichtsvollzieher, Pflegevorsteher
Was im mittleren Dienst die höchste Besoldungsgruppe darstellt, ist im gehobenen Dienst die niedrigste Einstufung:
- A 9: Inspektor
- A 10: Konsulatssekretär erster Klasse, Oberinspektor, Polizeioberkommissar
- A 11: Amtmann, Kanzler im Auswärtigen Dienst, Fachlehrer
- A 12: Amtsanwalt, Amtsrat, Kanzler erster Klasse, Rechnungsrat
- A 13 ist die höchste Besoldungsstufe für Beamte im gehobenen Dienst: Oberamtsanwalt, Oberamtsrat, Oberrechnungsrat
- A 13 ist als die niedrigste Soldstufe für Beamte im höheren Dienst erfasst. Dazu gehören beispielsweise der Akademischer Rat, Regierungsrat, Bibliotheksrat, Rat, Kanzler
- A 14: Akademischer Oberrat, Konsul erster Klasse, Landesanwalt, Legationsrat Erster Klasse, Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit, Oberregierungsrat, Oberrat, Oberstudienrat
- A 15: Akademischer Direktor, Regierungsdirektor, Bibliotheksdirektor, Botschafter, Botschaftsrat, Bundesbankdirektor, Direktor, Generalkonsul, Gesandter, Hauptkonservator, Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit, vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit
- A 16: Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident, Botschafter, Botschaftsrat erster Klasse, leitender Bundesbankdirektor, leitender Regierungsdirektor, leitender Bibliotheksdirektor, leitender akademischer Direktor, Ministerialrat, Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Museumsdirektor und Professor, vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit
Besoldungsgruppe B
- B 1: Direktor und Professor
- B 2: Abteilungsdirektor, Ministerialrat
- B 3: Botschafter, Bundesbankdirektor
- B 4: Erster Direktor, leitender Ministerialrat
- B 5: Generaldirektor, Präsident kleinerer Bundesämter
- B 6: Präsident mittlerer Bundesämter, Ministerialdirigent
- B 7: Präsident größerer Bundesämter, Oberfinanzpräsident
- B 8: Präsidenten der größten Bundesämter, Regierungspräsident
- B 9: Ministerialdirektor (als Abteilungsleiter in Bundesministerien)
- B 10: Direktor beim Deutschen Bundestag, General, ehem. Chef der Bundesanstalt für Arbeit
- B 11: Staatssekretär
Dienstaltersstufen – die Erfahrung des Verwaltungsbeamten wird berücksichtigt
Das Besoldungsrecht wurde vor einigen Jahren reformiert und im Zuge dessen "Erfahrungsstufen" eingerichtet. Eine Neubewertung oder Festsetzung der individuellen Erfahrungszeiten fand nicht statt. Die Grundgehaltstabelle enthält heute acht Stufen, die Überleitungstabelle sieben. Bei einer Beförderung ändert sich an der Einstufung nichts.
Das Grundgehalt wird nach der Zuordnung zu einer Stufe gezahlt. Ein Aufstieg auf eine höhere Stufe der Beamtenbesoldung richtet sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung des Beamten. Erfahrene Beamte verdienen stets mehr als Dienstanfänger.
Was verdient ein Verwaltungsbeamter?
Die Besoldung der Landesbeamten Bayerns regelt die Zentrale Bezügestelle des Freistaates Bayern basierend auf den aktuellen Besoldungstabellen. Mit der Besoldung von Beamten soll sichergestellt werden, dass die Beamten angemessene Dienstbezüge erhalten, um wirtschaftlich unabhängig zu sein und um Bestechungen oder Korruption vorzubeugen.
Die Besoldung der Berufsgruppen erfolgt nach dem sogenannten Alimentationsprinzip, das seit jeher zu den Grundrechten des Beamtentums gehört. Die Höhe der Besoldung von Beamten wird gesetzlich vorgegeben. Die Auflistung kann nur grob als Richtwert gesehen werden:
- Besoldungsgruppe A 2 - etwa 2.100 - 2.400 €
- Besoldungsgruppe A 3 - etwa 2.200 - 2.600 €
- Besoldungsgruppe A4 - etwa 2.250 - 2.650 €
- Besoldungsgruppe A 5 - etwa 2.270 - 2.700 €
- Besoldungsgruppe A 6 - etwa 2.300 - 2.850 €
- Besoldungsgruppe A 7 - etwa 2.400 - 3.100 €
- Besoldungsgruppe A 8 - etwa 2.550 - 3.350 €
- Besoldungsgruppe A 9 - etwa 2.750 - 3.650 €
- Besoldungsgruppe A 10 - etwa 2.950 - 4.050 €
- Besoldungsgruppe A 11 - etwa 3.400 - 4.550 €
- Besoldungsordnung A 12 - etwa 3.600 - 5.000 €
- Besoldungsordnung A 13 - etwa 4.250 - 5.550 €
- Besoldungsgruppe A 14 - etwa 4.400 - 6.000 €
- Besoldungsgruppe A 15 - etwa 5.350 - 6.800 €
- Besoldungsgruppe A 16 - etwa 5.900 - 8.000 €
Zu den Grundbezügen gehören: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Nebenbezüge sind: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. In der Vergangenheit galt das Besoldungsdienstalter als Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle. Heute richtet sich die Besoldung nach Erfahrung und Leistung.