DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Amtsbezeichnungen

Amtsbezeichnungen

Beamtenanwärter, welche ihre Ausbildung mit der Laufbahnprüfung erfolgreich beenden, müssen ihre Eignung und Leistung in der Probezeit unter Beweis stellen, bevor sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Mit der Berufung in das Dienstverhältnis auf Probe steht der Beamte in einem Amtsverhältnis und nimmt Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr. Mit der Übertragung eines Amtes erhält er auch eine Amtsbezeichnung. Aus der Amtsbezeichnung lässt sich die Befähigung und der Aufgabenkreis ableiten. Bei Beförderungen wird die Bezeichnung entsprechend angepasst. Jeder Beamte ist berechtigt, die Amtsbezeichnung innerhalb und auch außerhalb der Dienstzeit zu führen.

Bis auf Besoldung und Versorgung wird das Beamtenrecht auf Landesebene geregelt. Auch die Amtsbezeichnungen unterliegen keinen bundeseinheitlichen Vorgaben, sondern werden von den einzelnen Bundesländern definiert. Die jeweiligen Grundamtsbezeichnungen werden in der Bundesbesoldungsordnung beziehungsweise in den Landesbesoldungsordnungen festgelegt.

Grundamtsbezeichnungen von Verwaltungsbeamten

Die Amtsbezeichnung eines Beamten sagt aus, welcher Besoldungsgruppe er zugeordnet werden kann. Kriterien für die Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe sind Ausbildung, Laufbahn, Alter und zum Teil auch die Leistung. Die Bürger sollen anhand der Amtsbezeichnung leicht erkennen, welche Qualifikationen die für ihre Anliegen zuständigen Amtsträger besitzen. Der Grundamtsbezeichnung können Zusätze angefügt werden, die auf:

  • den Dienstherrn oder den Verwaltungsbereich
  • die Laufbahn
  • die Fachrichtung

hinweisen. Grundamtsbezeichnungen, wie Rat, Oberrat, Direktor und Leitender Direktor müssen immer mit einem entsprechenden Zusatz versehen werden. 

Amtsbezeichnung und Besoldung von Verwaltungsbeamten

In der Besoldungsordnung A werden alle Ämter der Beamten und die zugehörigen Besoldungsgruppen für aufsteigende Gehälter und in der Besoldungsordnung B für feste Gehälter geregelt. Beamte werden in verschiedene Laufbahngruppen eingeordnet, die fortlaufend nach oben ausgerichtet sind und sich nach der Qualifikation und dem Dienstalter des Beamten richten. 

Die Besoldungsgruppe A für Verwaltungsbeamte

Besoldungsgruppe B

Dienstaltersstufen – die Erfahrung des Verwaltungsbeamten wird berücksichtigt

Was verdient ein Verwaltungsbeamter?

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