Wann benötigen Beamte der Polizei eine Rechtsschutzversicherung?
Auch wenn Beamte der Polizei nur bei schwerwiegenden Verstößen mit einer Kündigung des Dienstverhältnisses rechnen müssen, gibt es genügend andere Aspekte für Auseinandersetzungen im dienstlichen Bereich. Ob es um das Versorgungs-, Beihilfe-, Disziplinar- oder Statusrecht geht – die Gründe für dienstbedingte Differenzen sind mannigfaltig.
Beamte der Polizei können für Dinge belangt werden, wie sie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft nicht kennen. Sie haften gegenüber ihrem Dienstherrn persönlich.
Eine Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist für Beamte in vielerlei Hinsicht äußerst wertvoll. Das Verhältnis zwischen Beamten der Polizei und dem Dienstherrn wird nicht arbeitsvertraglich geregelt. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit besonderen Rechten und Pflichten. Sie geloben ihren Dienst gewissenhaft zu leisten und dabei geltende Gesetze zu beachten.
Bei einem Dienstvergehen kann ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten der Polizei eingeleitet werden. Ein Dienstvergehen im Innenverhältnis ist die Verletzung der Dienstpflichten oder im Außenverhältnis ein Verhalten, welches das Ansehen bzw. das Vertrauen in das Beamtentum schädigt. Die Folgen können gravierend sein und reichen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Vergehen von Beamten der Polizei im Dienst
Im Innenverhältnis werden Pflichtverletzungen unterteilt in unmittelbare oder mittelbare Pflichtverletzungen. Mittelbar zugefügte Schäden sind beispielsweise Beschädigungen von dienstlich genutzten Gegenständen.
Unmittelbare Schäden sind negative Folgen, die aus der Tätigkeit des Beamten resultieren.
Als Vergehen im Außenverhältnis werden Schäden angesehen, die Beamte Dritten bei der Ausführung ihres Dienstes verursachen. Schadenersatzforderungen werden zunächst an den Dienstherrn gestellt. Hat der Beamte der Polizei bei der Verrichtung seiner hoheitlichen Tätigkeiten vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflichtverletzung begangen, kann der Dienstherr den Beamten in Regress nehmen.
- Vorsätzliche Schäden sind absichtlich und in vollem Bewusstsein der Strafbarkeit und deren Konsequenzen herbeigeführte Ereignisse
- Als grobfahrlässig gelten Schäden, wenn die Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße verletzt wurden, obwohl die Folgen absehbar waren
Eine Privathaftpflichtversicherung leistet hier keinen Schutz.
Arbeitsrechtliche Konflikte zwischen Beamten der Polizei und dem Dienstherrn
Beamte der Polizei dürfen für die Durchsetzung ihrer Interessen nicht streiken. Sie können sich gegen Entscheidungen des Dienstherrn wehren, indem sie Klage einreichen. Eine Klage wird nicht direkt an den Vorgesetzten, sondern an den Dienstherrn, also den Staat, gerichtet.