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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Soldaten auf Zeit

Soldaten auf Zeit: Ein Überblick zu Status, Absicherung und Versorgung nach dem Dienst

Soldaten auf Zeit sind die mittlere der drei Soldatengruppen bei der Bundeswehr. Damit liegen auch ihre Ansprüche zwischen denen von freiwillig Wehrdienstleistenden und Berufssoldaten. Zusätzlich unterscheiden sich Soldaten auf Zeit beim Anspruch auf Versorgung von Berufssoldaten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck informieren Sie über die Ansprüche im aktiven Dienst, die Versorgung nach der aktiven Zeit und die notwendigen Versicherungen für Zeitsoldaten.

Dienstlicher Status und Ansprüche von Zeitsoldaten

Als Soldat auf Zeit verpflichten Sie sich für eine frei wählbare Zeit zwischen vier und 25 Jahren (Ausnahmen bestehen für Mediziner und Piloten). Während der Ausbildungsbeginn bei der Bundeswehr für alle Soldaten auf Zeit gleich ist, verläuft der spätere Werdegang bei jedem individuell: Schulabschlüsse, Diplom- und Masterabschlüsse sowie anerkannte Ausbildungsabschlüsse sind nur drei der zahlreichen Qualifikationsmöglichkeiten, die Sie bei der Bundeswehr haben. 

Auch wenn Sie als Soldat auf Zeit ähnliche Aufgaben wie Berufssoldaten haben, sind diese meist in höheren Diensträngen zu finden. Gründe hierfür sind vor allem, dass Berufssoldaten bereits lange Zeit bei der Bundeswehr tätig sind und sich zudem im Dienst bewährt haben. Durch eine besondere Qualifizierung werden Soldaten auf Zeit als Berufssoldaten übernommen. Auch Ihnen steht dieser Weg selbstverständlich offen, nachdem Sie Ihre Zeit bei der Truppe mit überdurchschnittlichen Leistungen erbracht haben. 

Alle Soldaten auf Zeit, Wehrdienstleistenden und Berufssoldaten haben während des aktiven Dienstes einen Anspruch auf Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Sie werden durch unterschiedliche Zuschläge ergänzt. In den nächsten Zeilen finden Sie einige Begriffserklärungen, die für Zeitsoldaten wichtig sind. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beantworten Ihnen am Telefon oder im persönlichen Gespräch gerne weitere Fragen dazu!

Bezüge und Nebenleistungen

Soldaten, Beamte und Richter erhalten kein „Gehalt“, sondern „Bezüge“ nach dem BBesG. Hinzu kommen Nebenleistungen wie Familienzuschläge, Auslandszulagen oder Sonderzuschläge für besondere dienstliche Tätigkeiten. Auch die sogenannte „Amtszulage“, die Soldaten in herausgehobenen Positionen erhalten, ist Bestandteil der Bezüge. Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten werden entsprechend ihrer Qualifikation in eine Besoldungsgruppe (Laufbahn) eingeordnet.

Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (oder „freie Heilfürsorge“ genannt) ist eine freiwillige und für Sie kostenfreie Leistung Ihres Dienstherrn. Sie ersetzt während der aktiven Zeit vollständig die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei sind die Leistungen der freien Heilfürsorge mit denen der gesetzlichen Kasse vergleichbar. Durch die truppenärztliche Versorgung dürfen Sie sich nur noch bei den eigenen Ärzten der Bundeswehr behandeln lassen. Einen zivilen Mediziner dürfen Sie nur unter bestimmten Bedingungen aufsuchen. Unter anderem wenn:

  • ein Notfall vorliegt und Sie umgehend ins Krankenhaus müssen.
  • Sie sich privat im Ausland aufhalten, wobei es hier Höchstgrenzen gibt.
  • der Truppenarzt Ihnen eine Überweisung (etwa zum Orthopäden) ausstellt.

Für Soldaten auf Zeit ist die freie Heilfürsorge die beste Möglichkeit der medizinischen Versorgung. Da jeder Bundeswehrstandort über ausreichend Ärzte verfügt, ist ärztliche Hilfe jederzeit gewährleistet. Mit einem Heilfürsorge-Ergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck erweitern Sie den Schutz der truppenärztlichen Versorgung und haben Privatpatienten-Status. 

Die freie Heilfürsorge wird Ihnen nur gewährt, solange Sie Anspruch auf Bezüge haben. Ausnahmen gibt es lediglich für Beurlaubungen zum Studium oder Elternzeit. Wenn Sie als Soldat Bezüge erhalten, verheiratet sind und gegebenenfalls Kinder haben, erhalten Sie Beihilfe. Dem Ehegatten stehen hier 70 %, Ihren Kindern jeweils 80 % zu. Für Ihre Familie wird dann eine beihilfekonforme Krankenversicherung notwendig.

Beihilfe vom BVA

Für die Gewährung von Beihilfe an die Angehörigen von Soldaten auf Zeit und (nach dem aktiven Dienst) den Soldaten selbst ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Beihilfe ist, wie die freie Heilfürsorge, eine kostenfreie Leistung an Sie und Ihre Familie. Der Dienstherr übernimmt mindestens 70 % der Krankheitskosten, was bei Soldaten auf Zeit jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum gilt. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhalten Sie für den Zeitraum, für den Sie Übergangsgebührnisse erhalten, auch Beihilfe. Nehmen Sie eine andere Tätigkeit (zum Beispiel ein Ausbildungs- oder Beamtenverhältnis) auf, erlischt der Anspruch auf Beihilfe vorzeitig.

Bei einer Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren erhalten Sie die maximalen Übergangsgebührnisse (70 % der letzten Bezüge) für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren. Sind Sie jedoch fürs erste arbeitslos oder haben nur eine geringfügige Beschäftigung, bleibt der Anspruch auf Beihilfe bestehen. Jede Rechnung, die Sie vom Arzt erhalten, reichen Sie dann sowohl bei der Beihilfestelle (BVA) als auch bei Ihrer beihilfekonformen Krankenversicherung ein. Das BVA erstattet Ihnen 70 %, die PKV der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck die restlichen 30 % der Kosten. 

Versicherungen: Diese Policen brauchen Soldaten auf Zeit!

Zwar sind Soldaten auf Zeit bereits umfassend über Ihren Dienstherrn abgesichert, es gibt jedoch einige Deckungslücken, etwa bei Dienstunfähigkeit. Aus diesem Grund empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Ihnen vier Versicherungen, die Soldaten auf Zeit in jedem Fall besitzen sollten:

Dienstunfähigkeitsversicherung: Sichern Sie Ihre Arbeitskraft ab

Werden Sie als Soldat auf Zeit dienstunfähig, entlässt Sie Ihr Dienstherr und versichert Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Beruht die Dienstunfähigkeit nicht auf einem Dienstunfall, haben Sie gegen Ihren ehemaligen Dienstherrn keinerlei Ansprüche mehr. Ein Ruhegehalt oder andere Leistungen werden nicht gezahlt beziehungsweise erbracht. 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck zahlt Ihnen eine monatliche Rente, sobald Sie dienstunfähig sind. Dabei ist die Prognose des Dienstherrn maßgeblich, die wir ohne weitere Prüfung übernehmen.

Diensthaftpflichtversicherung: Vermeiden Sie das Haftungsrisiko

Soldaten auf Zeit können für Schäden, die sie im Dienst verursachen, über ihren Dienstherrn in die Haftung genommen werden (§ 24 Soldatengesetz). Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV übernimmt die Forderung, sofern sie berechtigt ist. Halten wir eine Forderung für nicht gerechtfertigt, wehren wir sie notfalls auch vor Gericht ab. Sie tragen dabei keinerlei Kostenrisiko.

Pflegeversicherung: Sorgen Sie für den Pflegefall vor

Trotz freier Heilfürsorge benötigen Soldaten auf Zeit eine private Pflegeversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Werden Sie einmal pflegebedürftig, erhalten Sie die notwendigen Hilfsmittel von der Versicherung bezahlt. Da Soldaten nicht in der GKV versichert sind, ist auch keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegekasse möglich. Allerdings unterscheiden sich die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht von der gesetzlichen Variante.

Anwartschaft und PKV: Die Zeit nach dem aktiven Dienst

Mit einer Anwartschaft sorgen Sie bereits während des aktiven Dienstes dafür, dass Sie später ohne Nachteile in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung aufgenommen werden. Die PKV ist meist die beste Lösung für ehemalige Soldaten auf Zeit, da sie an die Beihilfe angepasst ist. Dadurch, dass wir nur 30 % aller Krankheits- und Behandlungskosten tragen müssen, profitieren Sie von niedrigen Beiträgen. 

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Absicherung von Soldaten auf Zeit, dem Versicherungsbedarf bei der Bundeswehr oder den generellen Leistungen des Dienstherrn? Möchten Sie mehr über die beruflichen Möglichkeiten oder eine spezifische Laufbahn erfahren? Melden Sie sich bei uns. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beraten Sie gerne in all Ihren Anliegen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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