Leistungen der Krankenkassen
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie lediglich Anspruch auf die notwendigsten und günstigsten Versicherungsleistungen und die Behandlungen werden nur von Vertragsärzten durchgeführt. Möchten Sie als Beamter der Polizei höhere Leistungen beanspruchen, können Sie private Zusatzversicherungen wie beispielsweise Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherungen abschließen.
Die private Krankenversicherung fußt auf der Notwendigkeit. Sie haben Anspruch auf die Versorgung, die Ihr behandelnder Arzt für angemessen und notwendig empfindet. Er kann Ihnen die innovativsten Therapien und die besten Arzneimittel verschreiben. Ihre Ärzte und Krankenhäuser sind frei wählbar.
Altersversorgung
Das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen hat zur Folge, dass die eingenommenen Krankenkassenbeiträge die Kosten aller Versicherten abdecken müssen. Reichen diese Einnahmen nicht aus, werden die Beiträge oder Eigenanteile erhöht oder es werden die Leistungen minimiert. Alle Versicherten tragen diese Einsparmaßnahmen gleichermaßen.
Die Altersvorsorge der privaten Krankenversicherung wird vollkommen anders geregelt. Im Laufe der Versicherungszeit werden Altersrückstellungen gebildet, die im Alter aufgelöst werden und dadurch höhere Kosten verhindern. Die Beiträge und Leistungen bleiben unverändert.
Zahnarzt
Auch bei Zahnbehandlungen muss der gesetzlich Versicherte alle Kosten selbst tragen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Zahnersatz ist kostspielig. In der Regel kommt die gesetzliche Krankenversicherung für 50 % der Kosten für die Regelversorgung auf. Ein kontinuierlich geführtes Bonusheft kann den gesetzlichen Anteil erhöhen.
In der privaten Krankenversicherung ist die Wahl des Tarifs entscheidend. Beamte der Polizei können von bis zu 100 %iger Erstattung der Zahnarztkosten profitieren. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) schreibt nicht die Kosten vor, sondern die vertraglich fixierten Leistungen. Hochwertige Materialien wie Inlays oder Implantate und Füllmaterialien wie Keramik oder Gold können somit erstattet werden.
Kuren
In der gesetzlichen Krankenversicherung kommen ausschließlich die günstigsten Kuren in Betracht, welche die Krankenkasse nach wirtschaftlichen und medizinischen Aspekten auswählt. Der Versicherte hat für die ersten 28 Tage einen Eigenanteil in Höhe von 10 € pro Tag zu entrichten.
Für Beamte der Polizei in der privaten Krankenversicherung gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen. Arzt und Patient können gemeinsam über die Notwendigkeit entscheiden. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfiehlt Ihnen den Tarif Komfort oder Premium, bei denen Kurleistungen inkludiert sind.