Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden anhand des Einkommens ermittelt. Der Arbeitgeber oder Dienstherr kommt für die Hälfte der Kosten auf. Freiberufler und Selbstständige tragen die Gesamtkosten allein.
Private Pflegeversicherung
Die Kostenerstattung der privaten Pflegepflichtversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck erfolgt nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip. Das ist ein Verfahren der Kapitaldeckung, mit dem eine erwartende Zunahme an Leistungsansprüchen durch die Bildung von Altersrückstellungen gedeckt wird. Beamte der Polizei profitieren von einem Tarif, für die von der Beihilfe ungedeckten Kosten. Der Beitrag wird nach dem Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss errechnet. Ergo, mit zunehmendem Alter steigen die Kosten, da Altersrückstellungen noch gebildet werden müssen. Diese kommen schlussendlich für die Pflegekosten im Alter auf und halten die Versicherungsbeiträge konstant.
Sobald das Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, können Arbeitnehmer meist problemlos von der gesetzlichen in die private Pflegekasse wechseln.
Die Aufnahmebedingungen beider Systeme sind gleich.
Während hingegen ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Pflegepflichtversicherung mit folgenden Problematiken einhergeht:
- Den Versicherungsbeiträgen liegt der individuelle Gesundheitszustand des Versicherten zugrunde. Ärztliche Befunde, Gutachten und eine Gesundheitsprüfung geben Aufschluss darauf. Demzufolge erwarten chronisch kranke oder ältere Personen deutlich höhere Beiträge als junge und gesunde Privatversicherte.
- Eine Familienversicherung existiert bei der privaten Pflegepflichtversicherung nicht. Jedes Familienmitglied muss sich demnach selbst versichern.