Wann sind Beamte der Polizei dienstunfähig?
Definition von Dienstunfähigkeit laut § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG):
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Aus welchen Gründen werden Beamte der Polizei dienstunfähig?
Ob bei Demonstrationen, Fußballspielen oder bei Raubüberfällen – Beamte der Polizei sorgen täglich überall dort für Sicherheit, wo Gefahr für die Bevölkerung droht. Tag und Nacht sind sie im Einsatz, um den Bürgern einen sicheren und friedlichen Alltag zu ermöglichen. Um Menschen zu helfen, riskieren Sie häufig ihre Gesundheit oder gar ihr eigenes Leben.
Infolge der körperlichen und psychischen Belastungen im Dienst entwickeln Beamte der Polizei nicht selten eine posttraumatische Belastungsstörung. Aber auch Unfälle in der Freizeit oder beim Sport können so schwerwiegend sein, dass der Dienst eines Tages nicht mehr ausgeübt werden kann. Das Risiko einer Erkrankung und der daraus resultierenden Dienstunfähigkeit wird jedoch oft unterschätzt. Psychische und physische Belastungen für Beamte der Polizei sind zum Beispiel:
- Angriffe auf Kollegen oder den Beamten selbst
- Schichtdienst
- Das Gefühl, hilflos zu sein
- Hohe Ansprüche von Vorgesetzten
- Arbeitsüberlastung