Das besondere Beamtenverhältnis
Als Verwaltungsbeamte befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss der Dienstherr seinerseits ebenfalls Pflichten erfüllen. Diese Pflichten kann man als Fürsorgepflichten zusammenfassen. Ihr Dienstherr hat Ihnen gegenüber insbesondere eine finanzielle Fürsorgepflicht und eine Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Der Pflicht zur finanziellen Fürsorge kommt der Dienstherr mit Zahlung Ihres monatlichen Gehalts nach. Doch diese Pflicht gilt auch über Ihren aktiven Dienst hinaus. Im Ruhestand erhalten Sie von Dienstherrn ein Ruhegehalt. Bei der gesundheitlichen Fürsorgepflicht bedient sich der Dienstherr entweder der freien Heilfürsorge oder der Beihilfe. Verwaltungsbeamten steht in der Regel die Beihilfe zu.
Die Beihilfe
Sollten Sie Anspruch auf Beihilfe haben, beteiligt sich Ihr Dienstherr anteilig an den entstandenen Gesundheitskosten. Die Höhe des Beihilfeanspruchs variiert dabei abhängig von persönlichen Faktoren des Verwaltungsbeamten. Der Mindestanspruch auf Beihilfe liegt bei 50%. Verwaltungsbeamte mit mehr als einem Kind, erhalten Beihilfe in Höhe von 70%. Die Kinder selbst sind im Übrigen ebenfalls Beihilfeberechtigte. Ihnen stehen 80% Kostenabhilfe zu. Beamte, die sich im Ruhestand befinden erhalten 70% Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Der Anspruch auf Beihilfe besteht jedoch nur dann, wenn sich der Verwaltungsbeamte für eine private Krankenversicherung entscheidet. Wer sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung befindet, verliert den Anspruch auf Beihilfe. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck haben mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die optimale Absicherung im Angebot.
Die passende Restkostenversicherung
Obwohl den Verwaltungsbeamten mit der Beihilfe eine umfangreiche Unterstützung des Dienstherrn zu Gute kommt, trifft auch sie die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Sie müssen mithilfe einer sogenannten Restkostenversicherung die Gesundheitskosten abdecken, welche nicht von der Beihilfe gedeckt werden. Hierbei haben Verwaltungsbeamte, im Unterschied zu klassischen Arbeitnehmern, eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für sie nicht. Doch die Wahl der passenden Krankenversicherung sollte bewusst gefällt werden. Schließlich unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenversicherung sehr stark voneinander. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck unterstützen Sie gerne dabei, Ihre passende Krankenversicherung zu finden.