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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Beamte können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie die fünfjährige Wartezeit erfüllen und:

  • die Regelaltersgrenze erreichen
  • ohne eigenes Verschulden dienstunfähig werden

Sollten Beamte infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung dienstunfähig werden, gilt die Wartezeit als erfüllt. Das Dienstverhältnis ist auf Lebenszeit ausgelegt. Beamte im Ruhestand tragen nach ihrer Pensionierung weiterhin ihren Titel, ergänzt mit dem Zusatz außer Dienst. Der Anspruch auf Schutz und Fürsorge, aber auch Pflichten, beispielsweise zur Amtsverschwiegenheit sowie Anpassungen der Bezüge und Änderungen beim Beamtenrecht, gelten auch für pensionierte Beamte.

Beamte im Ruhestand, sogenannte Versorgungsempfänger, haben das Recht auf:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • Familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
  • Krankenfürsorge

Die Versorgungsbezüge werden aus dem laufenden Haushalt des jeweiligen Dienstherrn, entweder dem Bund oder einem Bundesland, gezahlt.

Regelaltersgrenze von Beamten

Beamte werden in der Regel mit der Vollendung des 67. Lebensjahres pensioniert und erhalten ab diesem Zeitpunkt ein Ruhegehalt. Auf Antrag können Beamte, die das 63. Lebensjahr vollenden, vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Pro Jahr des vorzeitigen Ausscheidens werden Pensionsabschläge von 0,3 Prozent pro Kalendermonat vorgenommen. Bei Versetzung in den Ruhestand mit 63 Jahren ergibt sich ein Abschlag in Höhe von bis zu 14,4 Prozent (4 Jahre x 3,6 Prozent). War eine Dienstunfähigkeit der Grund der vorzeitigen Pensionierung, kann der Beamte in sein Amt zurückberufen werden, wenn die Dienstfähigkeit wieder hergestellt wurde.

Ruhegehaltsansprüche von Beamten

Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes sind:

  • ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltsfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Mit jedem ruhegehaltsfähigen Dienstjahr wird der Anspruch auf 1,79375 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge erworben. Maximal kann ein Ruhegehaltssatz von 71,75 % der letzten Bezüge erreicht werden. Werden Beamte aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert, sieht das Beamtenversorgungsgesetz eine Mindestversorgung vor. Damit soll die finanzielle Unabhängigkeit weiterhin gewährleistet werden. Der amtsabhängige Mindestanspruch liegt bei 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. 

Als amtsunabhängige Mindestversorgung werden fünfundsechzig Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zugrunde gelegt. Gezahlt wird der höhere Versorgungsbetrag. Erfolgt die Versetzung in den Ruhestand aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung, gilt bei Versetzung in den Ruhestand ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67 %.

Krankenfürsorge des Dienstherrn für Beamte

Beamte haben sowohl während der aktiven als auch der passiven Dienstzeit, also im Ruhestand, Anspruch auf Krankenfürsorge in Form von Beihilfe. Der Dienstherr erstattet pensionierten Beamten 70 Prozent der Kosten im Krankheits-, Pflege- und Todesfall sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Die restlichen 30 % der Aufwendungen müssen weiterhin mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung, beispielsweise Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, abgesichert werden. 

Als Privatpatient können Sie selbst entscheiden, zu welchem Arzt oder in welches Krankenhaus Sie gehen. Privatversicherte Beamte erhalten schneller Termine bei Fachärzten und können diese direkt, ohne Überweisung vom Hausarzt, vereinbaren und wahrnehmen. Die Wartezeit in Arztpraxen ist geringer. Für alle Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gilt:

  • Leistungsgarantie - Sie schließen mit der DBV einen individuellen, privatrechtlichen Vertrag 
  • Hohe Kostenerstattungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
  • Beitragserstattungen bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kostenübernahme für alternative Behandlungen

Kosten, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, sind nicht immer im gleichen Maße auch beihilfefähig. Leistungseinschränkungen werden hauptsächlich in folgenden Bereichen vorgenommen:

  • Sehhilfen
  • Zahnersatz
  • Hilfsmittel
  • Heilpraktikerleistungen
  • Auslandsreisen

Mit einem Beihilfeergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie Versorgungslücken der Beihilfe schließen und sich vor unerwartet hohen Kosten schützen.

Private Altersvorsorge für Verwaltungsbeamte

Mit der Pensionierung sind immer auch finanzielle Einbußen verbunden, unabhängig vom Grund der Versetzung in den Ruhestand. Möchten Sie Ihren Lebensstandard auch im Ruhestand beibehalten, benötigen Sie noch etwa 80 % Ihrer gewohnten monatlichen Bezüge. Private Vorsorge für den Ruhestand ist auch für Beamte existenziell. Umso früher Sie beginnen, private Rücklagen für das Alter zu bilden, desto besser können Sie sich vor finanziellen Sorgen im Alter schützen. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet Beamten in Ruhestand verschiedene Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten an: Beispielsweise die Relax-Rente, eine Kombination aus Sicherheit und der Chance auf Rendite. Während der Laufzeit kann Ihre Rente an den persönlichen Bedarf individuell angepasst werden.

  • Steueroptimierte Altersvorsorge
  • Steuerersparnis durch jährliche Zuzahlung in flexibler Höhe
  • Steuerlich geförderter Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz kann eingeschlossen werden

Privatrenten sind die Klassik-Privat Rente, Fonds-Privat Rente und Portfolio Plus Police. Mit der Fonds-Privat Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck verfügen Sie über eine flexible und zugleich renditestarke Altersvorsorge mit einer lebenslangen Rentengarantie. Unsere Experten investieren Ihr Kapital in einen individuellen Fonds-Mix. 

Mit der Portfolio Plus Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie Ihr Kapital variabel anlegen und zusätzlich Steuern sparen. Je nachdem wie risikobereit Sie sind, setzen Sie auf unterschiedliche Aktienfonds aus zehn verschiedenen Vermögensmanagement-Klassen.

Vergleich: Altersrente für Arbeitnehmer und Ruhegehalt für Verwaltungsbeamte

Die Versorgung von Beamten im Ruhestand ist besser als die eines durchschnittlichen Arbeitnehmers, der eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Bei Beamten bemisst sich die Pension nur am Verdienst der beiden letzten Dienstjahre. Bei Rentnern ist die Berechnung etwas komplizierter. Die Rente basiert auf Anzahl der Entgeltpunkte, dem Zugangs- und Rentenfaktor sowie dem aktuellen Rentenwert. Die Rentenhöhe ist abhängig vom Verdienst während der gesamten Berufstätigkeit. 

2018 lag der mittlere Ruhegehaltssatz von Beamten bei etwa 67 %, während Rentner etwa 48 % ihres letzten Einkommens erhielten. Eine Mindest- oder Grundrente existiert für deutsche Arbeitnehmer nicht. Bei vielen Rentnern reicht die Rente nicht zum Leben und es müssen zusätzlich Sozialleistungen beantragt werden. Altersarmut wird für viele zur bitteren Realität. Statt den Ruhestand genießen zu können, droht im Alter der finanzielle und soziale Abstieg.

Die Hinterbliebenenversorgung für Angehörige von Verwaltungsbeamten

Für ihre Treue und Dienste haben Beamte und deren Familien Anspruch auf  lebenslangen Schutz und Fürsorge. Verstirbt der Beamte erhalten die Ehepartner Witwen- beziehungsweise Witwergeld. Voraussetzung für die Zahlung ist eine mindestens fünfjährige Dienst- und mindestens einjährige Ehezeit. Witwen oder Witwer erhalten 55 % des Ruhegehalts, welches der Verstorbene am Todestag erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand gegangen wäre. Halbwaisen zahlt der Dienstherr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 12 % und Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts. Ehepartner und Kinder erhalten beim Tod des Beamten ein Sterbegeld in zweifacher Höhe der monatlichen Dienstbezüge, beziehungsweise der Pension.

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Sie möchten persönlich beraten werden? Sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beantworten Ihnen gern Ihre individuellen Fragen in einem für Sie unverbindlichen Gespräch.

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