Krankenfürsorge des Dienstherrn für Beamte
Beamte haben sowohl während der aktiven als auch der passiven Dienstzeit, also im Ruhestand, Anspruch auf Krankenfürsorge in Form von Beihilfe. Der Dienstherr erstattet pensionierten Beamten 70 Prozent der Kosten im Krankheits-, Pflege- und Todesfall sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Die restlichen 30 % der Aufwendungen müssen weiterhin mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung, beispielsweise Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, abgesichert werden.
Als Privatpatient können Sie selbst entscheiden, zu welchem Arzt oder in welches Krankenhaus Sie gehen. Privatversicherte Beamte erhalten schneller Termine bei Fachärzten und können diese direkt, ohne Überweisung vom Hausarzt, vereinbaren und wahrnehmen. Die Wartezeit in Arztpraxen ist geringer. Für alle Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gilt:
- Leistungsgarantie - Sie schließen mit der DBV einen individuellen, privatrechtlichen Vertrag
- Hohe Kostenerstattungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
- Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
- Beitragserstattungen bei Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Kostenübernahme für alternative Behandlungen
Kosten, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, sind nicht immer im gleichen Maße auch beihilfefähig. Leistungseinschränkungen werden hauptsächlich in folgenden Bereichen vorgenommen:
- Sehhilfen
- Zahnersatz
- Hilfsmittel
- Heilpraktikerleistungen
- Auslandsreisen
Mit einem Beihilfeergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie Versorgungslücken der Beihilfe schließen und sich vor unerwartet hohen Kosten schützen.
Private Altersvorsorge für Verwaltungsbeamte
Mit der Pensionierung sind immer auch finanzielle Einbußen verbunden, unabhängig vom Grund der Versetzung in den Ruhestand. Möchten Sie Ihren Lebensstandard auch im Ruhestand beibehalten, benötigen Sie noch etwa 80 % Ihrer gewohnten monatlichen Bezüge. Private Vorsorge für den Ruhestand ist auch für Beamte existenziell. Umso früher Sie beginnen, private Rücklagen für das Alter zu bilden, desto besser können Sie sich vor finanziellen Sorgen im Alter schützen.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet Beamten in Ruhestand verschiedene Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten an: Beispielsweise die Relax-Rente, eine Kombination aus Sicherheit und der Chance auf Rendite. Während der Laufzeit kann Ihre Rente an den persönlichen Bedarf individuell angepasst werden.
- Steueroptimierte Altersvorsorge
- Steuerersparnis durch jährliche Zuzahlung in flexibler Höhe
- Steuerlich geförderter Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz kann eingeschlossen werden
Privatrenten sind die Klassik-Privat Rente, Fonds-Privat Rente und Portfolio Plus Police. Mit der Fonds-Privat Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck verfügen Sie über eine flexible und zugleich renditestarke Altersvorsorge mit einer lebenslangen Rentengarantie. Unsere Experten investieren Ihr Kapital in einen individuellen Fonds-Mix.
Mit der Portfolio Plus Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie Ihr Kapital variabel anlegen und zusätzlich Steuern sparen. Je nachdem wie risikobereit Sie sind, setzen Sie auf unterschiedliche Aktienfonds aus zehn verschiedenen Vermögensmanagement-Klassen.
Vergleich: Altersrente für Arbeitnehmer und Ruhegehalt für Verwaltungsbeamte
Die Versorgung von Beamten im Ruhestand ist besser als die eines durchschnittlichen Arbeitnehmers, der eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Bei Beamten bemisst sich die Pension nur am Verdienst der beiden letzten Dienstjahre. Bei Rentnern ist die Berechnung etwas komplizierter. Die Rente basiert auf Anzahl der Entgeltpunkte, dem Zugangs- und Rentenfaktor sowie dem aktuellen Rentenwert. Die Rentenhöhe ist abhängig vom Verdienst während der gesamten Berufstätigkeit.
2018 lag der mittlere Ruhegehaltssatz von Beamten bei etwa 67 %, während Rentner etwa 48 % ihres letzten Einkommens erhielten. Eine Mindest- oder Grundrente existiert für deutsche Arbeitnehmer nicht. Bei vielen Rentnern reicht die Rente nicht zum Leben und es müssen zusätzlich Sozialleistungen beantragt werden. Altersarmut wird für viele zur bitteren Realität. Statt den Ruhestand genießen zu können, droht im Alter der finanzielle und soziale Abstieg.
Die Hinterbliebenenversorgung für Angehörige von Verwaltungsbeamten
Für ihre Treue und Dienste haben Beamte und deren Familien Anspruch auf lebenslangen Schutz und Fürsorge. Verstirbt der Beamte erhalten die Ehepartner Witwen- beziehungsweise Witwergeld. Voraussetzung für die Zahlung ist eine mindestens fünfjährige Dienst- und mindestens einjährige Ehezeit. Witwen oder Witwer erhalten 55 % des Ruhegehalts, welches der Verstorbene am Todestag erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand gegangen wäre. Halbwaisen zahlt der Dienstherr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 12 % und Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts. Ehepartner und Kinder erhalten beim Tod des Beamten ein Sterbegeld in zweifacher Höhe der monatlichen Dienstbezüge, beziehungsweise der Pension.