DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Beamte können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie die fünfjährige Wartezeit erfüllen und:

  • die Regelaltersgrenze erreichen
  • ohne eigenes Verschulden dienstunfähig werden

Sollten Beamte infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung dienstunfähig werden, gilt die Wartezeit als erfüllt. Das Dienstverhältnis ist auf Lebenszeit ausgelegt. Beamte im Ruhestand tragen nach ihrer Pensionierung weiterhin ihren Titel, ergänzt mit dem Zusatz außer Dienst. Der Anspruch auf Schutz und Fürsorge, aber auch Pflichten, beispielsweise zur Amtsverschwiegenheit sowie Anpassungen der Bezüge und Änderungen beim Beamtenrecht, gelten auch für pensionierte Beamte.

Beamte im Ruhestand, sogenannte Versorgungsempfänger, haben das Recht auf:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • Familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
  • Krankenfürsorge

Die Versorgungsbezüge werden aus dem laufenden Haushalt des jeweiligen Dienstherrn, entweder dem Bund oder einem Bundesland, gezahlt.

Regelaltersgrenze von Beamten

Beamte werden in der Regel mit der Vollendung des 67. Lebensjahres pensioniert und erhalten ab diesem Zeitpunkt ein Ruhegehalt. Auf Antrag können Beamte, die das 63. Lebensjahr vollenden, vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Pro Jahr des vorzeitigen Ausscheidens werden Pensionsabschläge von 0,3 Prozent pro Kalendermonat vorgenommen. Bei Versetzung in den Ruhestand mit 63 Jahren ergibt sich ein Abschlag in Höhe von bis zu 14,4 Prozent (4 Jahre x 3,6 Prozent). War eine Dienstunfähigkeit der Grund der vorzeitigen Pensionierung, kann der Beamte in sein Amt zurückberufen werden, wenn die Dienstfähigkeit wieder hergestellt wurde.

Ruhegehaltsansprüche von Beamten

Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes sind:

  • ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltsfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Mit jedem ruhegehaltsfähigen Dienstjahr wird der Anspruch auf 1,79375 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge erworben. Maximal kann ein Ruhegehaltssatz von 71,75 % der letzten Bezüge erreicht werden. Werden Beamte aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert, sieht das Beamtenversorgungsgesetz eine Mindestversorgung vor. Damit soll die finanzielle Unabhängigkeit weiterhin gewährleistet werden. Der amtsabhängige Mindestanspruch liegt bei 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. 

Als amtsunabhängige Mindestversorgung werden fünfundsechzig Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zugrunde gelegt. Gezahlt wird der höhere Versorgungsbetrag. Erfolgt die Versetzung in den Ruhestand aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung, gilt bei Versetzung in den Ruhestand ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67 %.

Krankenfürsorge des Dienstherrn für Beamte

Private Altersvorsorge für Verwaltungsbeamte

Vergleich: Altersrente für Arbeitnehmer und Ruhegehalt für Verwaltungsbeamte

Die Hinterbliebenenversorgung für Angehörige von Verwaltungsbeamten

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