Beamte auf Widerruf
Viele Jugendliche antworten auf die Frage nach ihrem Traumberuf: Polizist. Sie sind der Meinung, dass die Polizei ein perfekter Arbeitgeber ist. Allerdings ist der Weg zum Beruf Polizist und somit Beamten auf Lebenszeit nicht gerade einfach und schnell. Aufgrund der mit der Tätigkeit einhergehenden Belastungen sind die zu erfüllenden Kriterien hoch. Ein Bewerber muss beweisen, dass er körperliche und charakterliche Anforderungen erfüllt. Konnte er diesen Anforderungen genügen, kann er zum Beamten auf Widerruf ernannt werden und die erste Stufe der Beamtenlaufbahn erklimmen.
Dieser Weg gilt für Beamte im Allgemeinen sowie Beamte der Polizei. Die Ausbildung erfolgt, abhängig vom späteren Dienst, im einfachen, mittleren gehobenen oder hohen Dienst.
Beamte auf Widerruf der Polizei haben auch in der Vorbereitungszeit Rechte und Pflichten ihrem Dienstherrn gegenüber. Es besteht das nach Bundes- oder Landesbesoldungsgesetz ausgerichtete Recht auf Bezüge sowie Recht der Krankheitsfürsorge-Leistungen. Dafür sind sie im Gegenzug ihrem Dienstherrn verpflichtet. Abhängig vom Dienstherrn (Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht) sowie Tätigkeitsart kann Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge bestehen.
Heilfürsorge und Beihilfe
Justizvollzugsbeamte oder Polizeivollzugsbeamte erhalten Heilfürsorge, die allerdings befristet ist und bei
- Pensionierung
- Wechsel vom Außen- zum Innendienst
- vorzeitiger Dienstbeendigung
vollständig entfällt.
Während der Ausbildung im mittleren Dienst erhalten Polizeivollzugsbeamte Heilfürsorge. Erst danach existiert Beihilfe-Anspruch. Der Anspruch auf Heilfürsorge besteht nicht für Familienmitglieder, wobei unter gewissen Voraussetzungen Beihilfe gewährt wird. Ist das Leben oder die Gesundheit durch den Dienst ständig gefährdet, besitzen Beamte auf Widerruf der Polizei Anspruch auf Heilfürsorge.
Diese Leistungen umfassen:
- 100%-ige Abdeckung überwiegender Krankheits-, Pflege- sowie Geburtskosten
- Kostenübernahme von Gesundheitsvorsorge, Krankenhausbehandlung, Rehabilitation und Zahnarztbehandlungen
Ausgenommen bzw. nicht mitversichert sind Familienmitglieder. Dieser Anspruch besteht nicht dauerhaft und ändert sich mit Änderung der Tätigkeit oder Eintritt in den Ruhestand zur Beihilfe.
Jedoch sind Leistungen für Brillen sowie Zahnersatz nicht mit Heilfürsorge abgedeckt und man muss – ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherungen – einen Großteil der Kosten selbst tragen. Daher ist es ratsam, sich durch private Zusatzversicherungen (Zahnzusatz-, oder Brillenzusatzversicherung) abzusichern.
Der Tarif BN kann bei Beamten der Polizei über Heilfürsorgeleistungen hinausgehende Kosten abfangen. Durch diesen sind Ausgaben für Sehhilfen, Heilpraktiker, Zahnersatz, Krankheitskosten auf Auslandsreisen sowie Rücktransport abgedeckt.
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