DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung - die fünfte Säule der Sozialversicherung für Beamte der Polizei

Nicht nur für ältere Menschen besteht das Risiko pflegebedürftig zu werden. Es kann jeden treffen! Denken Sie nur an einen Unfall beim Sport oder im Haushalt. Plötzlich geht vieles nicht mehr, was vorher selbstverständlich war. Eine Pflegebedürftigkeit ist keinem zu wünschen. Dennoch sollten Sie bedenken, dass es im Ernstfall zu hohen finanziellen Kosten kommen kann. Umbauten, Unterstützung durch Pflegepersonal oder stationäre Pflege sind eventuell notwendig. Daher wurde die Pflegepflichtversicherung in Deutschland als Pflichtversicherung eingeführt.

Ziel dabei ist es, dass Sie als Beamter der Polizei, wie auch allen anderen Bürger, vor einer finanziellen Belastung geschützt werden und einen Teil der entstehenden Kosten abgedeckt sind. Als Arbeitnehmer wird der Beitrag von Ihrem Arbeitgeber direkt an die Pflegekasse abgeführt. Als Entschädigung erhält der Arbeitgeber einen Arbeitstag und den Arbeitnehmern wird ein Feiertag gestrichen. Ausnahme bildet Sachsen.

Sollten Sie sich als Beamter der Polizei gesetzlich oder privat absichern?

Ganz gleich, ob Sie privat versicherter Arbeitnehmer, Rentner, Beamter der Polizei oder Heilfürsorgeberechtigt sind, es besteht für jeden die Pflicht eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie automatisch in der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung aufgenommen. Wenn Sie als Beamter der Polizei hingegen in einer privaten Versicherung sind, müssen Sie einen separaten Vertrag bei Ihrer Krankenkasse oder einem anderen Anbieter, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus, abschließen. 

Seit der Einführung der erweiterten Pflegeversicherungspflicht sind beinah alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zum Teil gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert. In der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden Ihnen die gesetzlichen Sachleistungen gewährt, während für Sie als Beamter der Polizei in einer Pflegeversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus das Kostenerstattungsprinzip zum Tragen kommt. Es ist klar definiert, welchen Umfang die Leistungen in der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung umfassen. Diese sind in etwa identisch.

Sie als Beamter der Polizei haben das Recht auf Leistungen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss mindestens 6 Monate eine Pflegebedürftigkeit bestehen
  • Hilfe wird bei alltäglichen Dingen benötigt, wie Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung 
  • Der Pflegebedarf umfasst min. 90 Minuten am Tag
  • Davon werden 45 Minuten für die Grundversorgung benötigt
  • Die Pflege erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär

Der Grad der Pflegebedürftigkeit ist abhängig von der Dauer und Schwere der Beeinträchtigung. In sechs Lebensbereichen wird geprüft, wie sich dies darstellt. In welchem Rahmen der Bedürftige letztlich gepflegt wird, entscheidet er selbst. Es erfolgt seit 2007 die Einteilung in Pflegegraden von 1 bis 5. Je höher der Grad, desto mehr Anspruch besteht auf notwendige Leistungen.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Private Pflegeversicherung

Ort der Pflege

Ambulant

Tages- oder Nachtpflege

Stationär

Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegepflichtversicherung

Soziale Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Die Pflegezusatzversicherung

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Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihre Möglichkeiten und Vorteile bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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