Berufssoldaten

Individueller Versicherungsbedarf der Berufssoldaten

Generell erfolgt in vielerlei Hinsicht eine Gleichstellung von Berufssoldaten sowie beim Bund beschäftigten Beamten. Daher ähneln sich auch deren beruflichen Umstände. Speziell die Absicherung von Berufssoldaten gegen Krankheiten sowie deren Haftung betreffend, bestehen jedoch deutliche Differenzen. Deshalb sind für Berufssoldaten einige Versicherungen absolut sinnvoll und notwendig. Welche dies konkret sind, möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus nachfolgend erläutern.

Grundlegender Bedarf der Berufssoldaten
 

Als Berufssoldat haben Sie einen klaren Vorteil: Sie haben einen gesicherten Job auf Lebenszeit. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass für Sie eine umfängliche Absicherung in sämtlichen Situationen existiert. Prinzipiell ist das Soldatenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn ein ständiges Geben und Nehmen. Als Berufssoldat haben Sie vielerlei Pflichten zu übernehmen. Im Gegenzug hierfür besitzen Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn diversen Ansprüchen wie beispielsweise freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Unter anderem gehört zu Ihren Pflichten eine unbeschränkte Bereitschaft zur Versetzung innerhalb Deutschlands.
 
Sobald die Absicherung durch Ihren Dienstherrn nicht mehr ausreicht, treten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus auf den Plan. Dies wäre der Fall, sollten Sie beispielsweise dienstunfähig werden, einen privaten Unfall erleiden oder im Ruhestand erkranken. Eine weitere relevante Absicherung gegen Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüchen wird von uns, der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus dringend empfohlen. Denn als Berufssoldat obliegt Ihnen große Verantwortung.

Diese Versicherungen sind für Berufssoldaten ratsam

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus möchten, dass Sie als Berufssoldat rundum gut abgesichert sind. Nachfolgend erläutern wir einige relevante Versicherungen. Teilweise sind diese sogar gesetzlich vorgeschrieben. Diese sind zur Absicherung beruflicher sowie privater Risiken, welche durch Ihren Dienstherrn nicht oder nicht ausreichend gesichert sind, notwendig. Diese wären u.a.:

  • Anwartschaft auf die private Krankenversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung sowie zusätzliche Haftpflichtversicherungen
  • Pflegepflichtversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Aufgrund der enormen psychischen sowie körperlichen Belastung besteht für Berufssoldaten ein gesteigertes Risiko dienstunfähig zu werden. Das Bundesbeamtengesetz (BBB), welches bei Soldaten ebenfalls Gültigkeit besitzt, definiert Dienstunfähigkeit folgendermaßen:
 
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder die unter auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Fähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“ § (44 BBG)
 
Sollte der Berufssoldat bei der Bundeswehr oder anderweitig nicht mehr eingesetzt werden können, gilt dieser als dienstunfähig. Bei Dienstunfähigkeit wird Ihnen die Zahlung einer monatlichen Rente mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus gewährleistet. Mit deren Hilfe können Sie selbst bei niedriger Besoldung Ihre laufenden Kosten abdecken.

Anwartschaft auf private Krankenversicherungen

Als Berufssoldat wird Ihnen für die Dauer Ihrer aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge gewährt. Dies gilt bis zur Versetzung in den Ruhestand. Somit entfällt der Bedarf einer Krankenversicherung. Sobald Sie jedoch aus dem aktiven Dienst ausscheiden, erlischt der Anspruch auf die freie Heilfürsorge und Sie erhalten von nun an, ebenso wie Beamte, die sogenannte Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt lediglich 70% anfallender Krankheitskosten, wohingegen freie Heilfürsorge sämtliche Krankheitskosten übernimmt.
 
Hinsichtlich des 30-prozentigen Restbetrages benötigen Sie als Berufssoldat eine individuell auf die Beihilfe zugeschnittene private Krankenversicherung. Den Beitritt in eine private Krankenkasse nach Ablauf der freien Heilfürsorge sichern Sie sich mit der Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus. Ohne diese Anwartschaft könnten Sie nicht von optimalen Konditionen profitieren.
 
Als Berufssoldat müssen Sie beim Abschluss der großen Anwartschaft eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Der bei der Gesundheitsprüfung festgestellte Gesundheitszustand sowie Ihr Alter werden „eingefroren“. Diese Daten werden bei der künftigen Berechnung der Monatsbeiträge zugrunde gelegt. Bei Versetzung in den Ruhestand mit beispielsweise 59 Jahren können Sie vom guten Gesundheitszustand und den günstigen Beiträgen eines 21-jährigen (sollten Sie die Anwartschaft mit 21 Jahren abgeschlossen haben) profitieren. Gerne stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist, wie der Name bereits erahnen lässt, eine gesetzlich vorgegebene Versicherung. Alle Personen in Deutschland die krankenversichert sind, müssen seit 1995 diese Pflegepflichtversicherung besitzen. Hiervon bilden auch Berufssoldaten keine Ausnahme, da die gewährte freie Heilfürsorge als Krankenversicherung angesehen wird. Allerdings muss eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden, da Sie kein Mitglied gesetzlicher Krankenkassen sind.
 
Der Vorteil der Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus besteht in der Anpassung an die Beihilfe, wodurch Sie vergleichsweise günstige Beiträge leisten. Hierfür müssen Sie bei den Leistungen noch nicht einmal Abstriche in Kauf nehmen. Rechnungen des Pflegedienstleisters werden, ebenso wie bei der privaten Krankenversicherung, unkompliziert bei der Beihilfe sowie uns eingereicht. Die jeweiligen Anteile werden durch die Beihilfe sowie uns erstattet.

Diensthaftpflichtversicherung bzw. zusätzliche Haftpflichtversicherungen

Es existieren für Berufssoldaten unterschiedliche Haftpflichtversicherungen. Einige sind zwingend notwendig, andere werden nur in gewissen Situationen benötigt. Der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung wird von uns, der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus, allerdings allen Berufssoldaten empfohlen. Sollten Sie in Ihrer Eigenschaft als Soldat oder mit Ihrer Diensttätigkeit bei der Bundeswehr zusammenhängende Schäden verursachen, kommt die Diensthaftpflichtversicherung hierfür auf.
 
Bei Abschluss der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus wird eine bestimmte Versicherungssumme festgelegt. Schäden bis zu dieser Höhe werden durch uns übernommen. Diese Versicherung beinhaltet u.a. die Abdeckung folgender Schäden:

  • Schlüsselverlust:
    Sollten Sie einen Ihnen dienstlich überlassenen Schlüssel verlieren und deshalb die Schließanlage getauscht werden müssen, übernehmen wir die hierfür anfallenden Kosten.
  • Schmerzensgeld:
    Sollten Sie oder Ihr Dienstherr aufgrund eines tatsächlich vorliegenden Anspruchs auf Schmerzensgeld verklagt werden, übernehmen wir die Kosten.
  • Schadenersatz/Regress:
    Sollte Ihr Dienstherren im Wege der Amtshaftung Regress (eventuell aufgrund Schadenersatz) von Ihnen fordern, übernehmen wir diesen Schaden.

Sämtliche Haftpflichtversicherungen schließen Vorsatz aus. In den häufigsten Fällen jedoch ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Für Berufssoldaten existieren neben der Diensthaftpflicht zusätzliche Haftpflichtversicherungen, die diese beachten sollten. Diese wären:

  • Kfz-Haftpflicht:
    Für jeden, der ein Auto oder anderes Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgegeben.
  • Vermögensschadenhaftpflicht:
    Sollten Sie beruflich oder privat mit der Verwaltung fremden Vermögens beauftragt sein, ist diese Versicherung ratsam.
  • Privathaftpflicht:
    Bis zur festgelegten Versicherungssumme werden im außerdienstlichen Bereich verursachte Schäden übernommen. Daher ist diese Versicherung für sämtliche Berufsgruppen ratsam. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bietet zudem die Kombinationsmöglichkeit der Privat- mit der Diensthaftpflicht.

Wir beraten Sie gern

Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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