Das Ruhegehalt – wie hoch ist es und wie wird es ermittelt?
Der Versorgungshöchstsatz für einen Beamten beträgt 71,75 % des letzten Bruttogehalts und liegt damit deutlich über der durchschnittlichen Rente, die man als Arbeitnehmer in Deutschland erzielen kann. Doch auch wenn das Ruhegehalt vergleichsweise hoch angesetzt ist – auch in diesem Bereich wird in den letzten Jahrzehnten gespart. So ist beispielsweise schon im Jahr 2001 der Höchstsatz von 75 % auf 71,75 % reduziert worden.
Tatsächlich sind genau diese 71,75 % des letzten Bruttogehalts in etwa die Summe, von der Experten sagen, dass sie benötigt wird, damit man auch im Ruhestand seinen Lebensstandard einigermaßen halten kann. Die Verwirklichung größerer Träume ist damit noch lange nicht sichergestellt. Aus diesem Grund ist es auch für Beamte wichtig frühzeitig und sinnvoll vorzusorgen. Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge für Beamte beraten unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Sie gern im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.
Die Ermittlung des Ruhegehalts
Die Berechnung des Ruhegehalts fußt auf drei Faktoren.
- ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Besoldungstabellen von Bund und Ländern
Das Ruhegehalt wird errechnet aus den Dienstbezügen, wobei alle Bezüge inklusive Familienzuschlags und möglicher anderer Zulagen einbezogen werden. Dazu werden diese mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert. Dieser Satz ergibt sich aus der geleisteten Dienstzeit, die für die Berechnung des Satzes mit 1,79375 multipliziert wird. Der Satz ist allerdings auf 71,75 % gedeckelt.
Verwirkt hat man den Anspruch auf das Ruhegehalt in den drei folgenden Fällen:
- Entlassung
- Verlust der Beamtenrechte
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Die Mindestversorgung – ein großer Vorteil für Beamte
Schon nach einer Dienstzeit von gerade einmal fünf Jahren haben Sie als Beamter einen Anspruch auf eine Mindestversorgung durch das Ruhegehalt im vorgezogenen Ruhestand. In diesen kann Ihr Dienstherr Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit schicken. Auch ein Arbeitnehmer hat nach fünf Beitragsjahren einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn es zu einer Erwerbsunfähigkeit kommt. Allerdings sind die Hürden für den Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente deutlich höher als die für die Einstufung als dienstunfähig.
Dazu kommt, dass die Mindestversorgung, auf die nach fünf Jahren bereits ein Anspruch für den Beamten besteht, immerhin 35 Prozent der letzten Dienstbezüge ausmacht. Das ist deutlich mehr, als eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach fünf Jahren sein könnte. Damit ist ein Beamter von Anfang an vergleichsweise gut abgesichert. Auch wenn dieser Betrag für einen jungen Familienvater oder eine junge Mutter sicherlich nicht ausreichen würde, um die Kosten des täglichen Lebens zu decken. Um Sie hier umfassend abzusichern gibt es die klassische Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.
Eine hervorragende Alternative für junge Beamte ist die Dienstanfänger Police. Beide Varianten stellen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus gern in Ruhe im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor.
Übrigens
Im Fall eines nicht vom Beamten zu verantwortendem Dienstunfall, der zur Dienstunfähigkeit führt, entfällt die Wartezeit von fünf Jahren – in diesem Fall gilt diese von vornherein als erfüllt.
Die Hinterbliebenenversorgung
Auch wenn niemand gern über das Thema Tod nachdenkt, sollte man sich als Mutter, Vater oder auch als Partnerin oder Partner irgendwann Gedanken darüber machen, wie die geliebten Menschen versorgt werden, wenn wirklich einmal der Tod eintreten sollte. Die Versorgung der Hinterbliebenen ist ebenfalls ein Teil der Alimentation des Dienstherrn und liegt in seiner Verantwortung.
Dieser kommt er nach, indem er Hinterbliebene finanziell unterstützt. So erhalten Witwen und Witwer, die nach dem 31.12.1961 geboren wurden 55 % des Ruhegehalts ihres verstorbenen Partners als Witwen- oder Witwergeld. Wer vorher geboten ist erhält sogar 60 %.
Kinder erhalten für die Dauer der Zeit, in der gegen den Beamten Unterhaltsansprüche bestanden hätten, Waisengeld. Als Halbwaise sind das 12 % des Ruhegehalts. Als Vollwaise 20 %. Das Waisengeld wird maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt.
Die private Altersvorsorge für Beamte
Neben dem Anspruch auf Ruhegehalt ist es auch für Beamte sinnvoll, sich mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge abzusichern. Dabei gibt es eine ganze Reihe spannender Altersvorsorgelösungen für Beamte, die zum einen das Ruhegehalt im Ruhestand teilweise erheblich aufbessern und zum anderen in der Zeit als aktiver Beamter auch noch zu Steuererleichterungen führen können.