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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Oft erst nach deutlich mehr als vierzig Dienstjahren – zuweilen aber auch bereits früher beispielsweise wegen einer dauerhaften Dienstunfähigkeit – geht ein Beamter in den wohlverdienten Ruhestand. Die Versorgung des Beamten im Ruhestand wird weiterhin durch seinen Dienstherrn sichergestellt. Denn der Beamte hat nie in die Rentenkasse eingezahlt. Das musste er auch nicht.

Denn zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn besteht ein ganz besonderes Dienstverhältnis. Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis führt dazu, dass ein Beamter seinem Dienstherrn gegenüber einige Verpflichtungen mehr hat als ein klassischer Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gegenüber. Von der Tatsache, dass ein Beamter nicht streiken kann bis hin zur Verpflichtung im privaten wie im dienstlichen Leben einen vorbildlichen Lebenswandel zu führen, ist man als Beamter deutlich mehr im Fokus als in jedem anderen Arbeitsverhältnis.

Doch im Gegenzug stehen dem Beamten vonseiten seines Dienstherrn auch deutlich mehr Zuwendung und Aufmerksamkeit zu. Da wäre beispielsweise das Ruhegehalt, dass der Dienstherr auch nach dem Eintritt in den Ruhestand weiter zu leisten hat. Doch zur Versorgungspflicht eines Dienstherrn zählt noch viel mehr. Da wären beispielsweise die folgenden Punkte:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Beihilfe
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

All das zusammen ist Bestandteil der Alimentation, zu der sich der Dienstherr mit Übergabe der Urkunde an den Beamten auf Lebenszeit einstmals für ein Leben lang verpflichtet hat. Es gibt nur sehr wenige Gründe, aus denen die Ansprüche eines Beamten gegen seinen Dienstherrn erlöschen könnten. Da wäre:

  • Die Entlassung eines Beamten auf Widerruf
  • Das Nichtbewähren eines Beamten auf Probe und die damit begründete Entlassung
  • Ein Strafverfahren mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten
  • Entfernung aus dem Dienst aufgrund der Entscheidung eines Disziplinargerichts

In allen anderen Fällen bleiben die Pflichten des Dienstherrn seinem Beamten gegenüber auch über den Eintritt in den Ruhestand hinaus bestehen.

Das Ruhegehalt – wie hoch ist es und wie wird es ermittelt?

Der Versorgungshöchstsatz für einen Beamten beträgt 71,75 % des letzten Bruttogehalts und liegt damit deutlich über der durchschnittlichen Rente, die man als Arbeitnehmer in Deutschland erzielen kann. Doch auch wenn das Ruhegehalt vergleichsweise hoch angesetzt ist – auch in diesem Bereich wird in den letzten Jahrzehnten gespart. So ist beispielsweise schon im Jahr 2001 der Höchstsatz von 75 % auf 71,75 % reduziert worden.

Tatsächlich sind genau diese 71,75 % des letzten Bruttogehalts in etwa die Summe, von der Experten sagen, dass sie benötigt wird, damit man auch im Ruhestand seinen Lebensstandard einigermaßen halten kann. Die Verwirklichung größerer Träume ist damit noch lange nicht sichergestellt. Aus diesem Grund ist es auch für Beamte wichtig frühzeitig und sinnvoll vorzusorgen. Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge für Beamte beraten unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Sie gern im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.

Die Ermittlung des Ruhegehalts

Die Berechnung des Ruhegehalts fußt auf drei Faktoren.

  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Das Ruhegehalt wird errechnet aus den Dienstbezügen, wobei alle Bezüge inklusive Familienzuschlags und möglicher anderer Zulagen einbezogen werden. Dazu werden diese mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert. Dieser Satz ergibt sich aus der geleisteten Dienstzeit, die für die Berechnung des Satzes mit 1,79375 multipliziert wird. Der Satz ist allerdings auf 71,75 % gedeckelt.

Verwirkt hat man den Anspruch auf das Ruhegehalt in den drei folgenden Fällen:

  • Entlassung
  • Verlust der Beamtenrechte
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Die Mindestversorgung – ein großer Vorteil für Beamte

Schon nach einer Dienstzeit von gerade einmal fünf Jahren haben Sie als Beamter einen Anspruch auf eine Mindestversorgung durch das Ruhegehalt im vorgezogenen Ruhestand. In diesen kann Ihr Dienstherr Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit schicken. Auch ein Arbeitnehmer hat nach fünf Beitragsjahren einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn es zu einer Erwerbsunfähigkeit kommt. Allerdings sind die Hürden für den Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente deutlich höher als die für die Einstufung als dienstunfähig.

Dazu kommt, dass die Mindestversorgung, auf die nach fünf Jahren bereits ein Anspruch für den Beamten besteht, immerhin 35 Prozent der letzten Dienstbezüge ausmacht. Das ist deutlich mehr, als eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach fünf Jahren sein könnte. Damit ist ein Beamter von Anfang an vergleichsweise gut abgesichert. Auch wenn dieser Betrag für einen jungen Familienvater oder eine junge Mutter sicherlich nicht ausreichen würde, um die Kosten des täglichen Lebens zu decken. Um Sie hier umfassend abzusichern gibt es die klassische Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Eine hervorragende Alternative für junge Beamte ist die Dienstanfänger Police. Beide Varianten stellen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus gern in Ruhe im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor.

Übrigens

Im Fall eines nicht vom Beamten zu verantwortendem Dienstunfall, der zur Dienstunfähigkeit führt, entfällt die Wartezeit von fünf Jahren – in diesem Fall gilt diese von vornherein als erfüllt.

Die Hinterbliebenenversorgung

Auch wenn niemand gern über das Thema Tod nachdenkt, sollte man sich als Mutter, Vater oder auch als Partnerin oder Partner irgendwann Gedanken darüber machen, wie die geliebten Menschen versorgt werden, wenn wirklich einmal der Tod eintreten sollte. Die Versorgung der Hinterbliebenen ist ebenfalls ein Teil der Alimentation des Dienstherrn und liegt in seiner Verantwortung.
 
Dieser kommt er nach, indem er Hinterbliebene finanziell unterstützt. So erhalten Witwen und Witwer, die nach dem 31.12.1961 geboren wurden 55 % des Ruhegehalts ihres verstorbenen Partners als Witwen- oder Witwergeld. Wer vorher geboten ist erhält sogar 60 %.
 
Kinder erhalten für die Dauer der Zeit, in der gegen den Beamten Unterhaltsansprüche bestanden hätten, Waisengeld. Als Halbwaise sind das 12 % des Ruhegehalts. Als Vollwaise 20 %. Das Waisengeld wird maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt.

Die private Altersvorsorge für Beamte

Neben dem Anspruch auf Ruhegehalt ist es auch für Beamte sinnvoll, sich mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge abzusichern. Dabei gibt es eine ganze Reihe spannender Altersvorsorgelösungen für Beamte, die zum einen das Ruhegehalt im Ruhestand teilweise erheblich aufbessern und zum anderen in der Zeit als aktiver Beamter auch noch zu Steuererleichterungen führen können.

Wir helfen Ihnen gern zu jeder Zeit, Ihre Versicherungslösungen zu optimieren

Es gibt viele Gründe, sich auf den Ruhestand zu freuen. Egal, ob Sie aktuell Beamter auf Lebenszeit sind und sich Gedanken um die Zukunft machen oder ob Sie bereits im Ruhestand sind und Ihre aktuellen Versicherungslösungen gern anpassen und optimieren möchten – unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen gern beratend zur Seite und helfen Ihnen dabei, die für Sie passenden Versicherungslösungen zu finden.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
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