DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Oft erst nach deutlich mehr als vierzig Dienstjahren – zuweilen aber auch bereits früher beispielsweise wegen einer dauerhaften Dienstunfähigkeit – geht ein Beamter in den wohlverdienten Ruhestand. Die Versorgung des Beamten im Ruhestand wird weiterhin durch seinen Dienstherrn sichergestellt. Denn der Beamte hat nie in die Rentenkasse eingezahlt. Das musste er auch nicht.

Denn zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn besteht ein ganz besonderes Dienstverhältnis. Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis führt dazu, dass ein Beamter seinem Dienstherrn gegenüber einige Verpflichtungen mehr hat als ein klassischer Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gegenüber. Von der Tatsache, dass ein Beamter nicht streiken kann bis hin zur Verpflichtung im privaten wie im dienstlichen Leben einen vorbildlichen Lebenswandel zu führen, ist man als Beamter deutlich mehr im Fokus als in jedem anderen Arbeitsverhältnis.

Doch im Gegenzug stehen dem Beamten vonseiten seines Dienstherrn auch deutlich mehr Zuwendung und Aufmerksamkeit zu. Da wäre beispielsweise das Ruhegehalt, dass der Dienstherr auch nach dem Eintritt in den Ruhestand weiter zu leisten hat. Doch zur Versorgungspflicht eines Dienstherrn zählt noch viel mehr. Da wären beispielsweise die folgenden Punkte:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Beihilfe
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

All das zusammen ist Bestandteil der Alimentation, zu der sich der Dienstherr mit Übergabe der Urkunde an den Beamten auf Lebenszeit einstmals für ein Leben lang verpflichtet hat. Es gibt nur sehr wenige Gründe, aus denen die Ansprüche eines Beamten gegen seinen Dienstherrn erlöschen könnten. Da wäre:

  • Die Entlassung eines Beamten auf Widerruf
  • Das Nichtbewähren eines Beamten auf Probe und die damit begründete Entlassung
  • Ein Strafverfahren mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten
  • Entfernung aus dem Dienst aufgrund der Entscheidung eines Disziplinargerichts

In allen anderen Fällen bleiben die Pflichten des Dienstherrn seinem Beamten gegenüber auch über den Eintritt in den Ruhestand hinaus bestehen.

Das Ruhegehalt – wie hoch ist es und wie wird es ermittelt?

Die Ermittlung des Ruhegehalts

Die Mindestversorgung – ein großer Vorteil für Beamte

Die Hinterbliebenenversorgung

Die private Altersvorsorge für Beamte

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Es gibt viele Gründe, sich auf den Ruhestand zu freuen. Egal, ob Sie aktuell Beamter auf Lebenszeit sind und sich Gedanken um die Zukunft machen oder ob Sie bereits im Ruhestand sind und Ihre aktuellen Versicherungslösungen gern anpassen und optimieren möchten – unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen gern beratend zur Seite und helfen Ihnen dabei, die für Sie passenden Versicherungslösungen zu finden.

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