Bevor man sich die Frage der Versorgung stellt, sollte zunächst generell geklärt werden, was ein Auslandseinsatz für Soldaten überhaupt ist. Unter einen Auslandseinsatz für Soldaten fallen sämtliche Tätigkeiten von Ihnen als Soldat an, welche außerhalb der Bundesrepublik Deutschland von Ihnen zu dienstlichen Zwecken ausgeführt werden. Dies bedeutet, dass nicht zwangsläufig sämtliche Einsätze von Ihnen als Soldat als militärische Verwendung anzusehen sind. Vielmehr zählen zu Auslandseinsätzen für Soldaten jegliche Tätigkeiten, welche auf Veranlassung Ihres Dienstherrn, somit der Bundeswehr, im Ausland von Ihnen wahrgenommen bzw. ausgeführt werden.
Meist haben Sie als Soldat bei der Bundeswehr die Wahl, ob Sie an Einsätzen im Ausland überhaupt teilnehmen möchten. Sofern sich genügend Freiwillige für einen derartigen Einsatz bewerben, wird niemand gezwungen. Mitglieder der Truppe können lediglich dann zur Teilnahme an Einsätzen im Ausland verpflichtet werden, falls es nicht genügend - freiwillige - Soldaten für diesen Einsatz gibt.