DBV Cottbus Tänzer & Tänzer oHG | Allgemeine Übersicht

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Übersicht der Soldatengruppen der Bundeswehr - Soldatenversorgung

Die Unterteilung der bei der Bundeswehr beschäftigten Soldaten erfolgt in drei Gruppen: Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten sowie freiwillig Wehrdienstleistende. Bei deren Aufgaben unterscheiden diese sich teilweise lediglich sehr gering. Bei der Soldatenversorgung hingegen existieren enorme Unterschiede. Welche Unterschiede dies konkret sind, möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus mit dieser Übersicht näher erläutern. Weiterhin möchten wir einige Versicherungen näherbringen, die speziell für Soldaten unverzichtbar sind.

Unterschiede der Versorgung der drei Soldatengruppen

Die Soldatengruppen von Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten sowie freiwillig Wehrdienstleistende stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Ihnen nachfolgend konkreter vor. Dabei liegt der Fokus speziell auf der Soldatenversorgung. Eines haben sämtliche Gruppen gemeinsam: Anspruch auf Erhalt von Bezügen besitzen alle drei Soldatengruppen. Die hierfür gültigen Vorschriften sind im Bundesbesoldungsgesetz (BbesG) sowie dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) aufgeführt. Zusätzlich ist im Soldatenversorgungsgesetz geregelt, welche Ansprüche in speziellen Fällen zusätzlich für Soldaten bestehen.

Freiwillig Wehrdienstleistende

Als freiwillig Wehrdienstleistender erhalten Sie bei der Bundeswehr eine keinesfalls schlechte, allerdings trotzdem geringste Soldatenversorgung. Der deutlichste Unterschied zu Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten ist die recht kurze Beschäftigungszeit für freiwillig Wehrdienstleistende bei der Bundeswehr. Für deren Dienstherr wäre aufgrund dieser kurzen Zeitspanne eine umfängliche Versorgung mit zu großen Kosten verbunden.
 
Sie unterliegen beim Bund als freiwillig Wehrdienstleistender, im Gegensatz zu Soldaten auf Zeit, der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Hierfür fällige Beiträge zahlen zur Hälfte Sie, wobei Ihr Dienstherr die andere Hälfte trägt. Freiwillig Wehrdienstleistende unterliegen der Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, da freie Heilfürsorge lediglich unter gewissen Umständen gewährt wird. Der Bund als Dienstherr übernimmt die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden wird die bestehende Krankenversicherung fortgeführt.
 
Für den Anspruch auf Soldatenversorgung ist vor allem der Grund, aus welchem freiwillig Wehrdienstleistende nicht mehr dienen können oder wollen und somit aus der Truppe ausscheiden von Relevanz. Dabei bestehen folgende Konstellationen:

  • Der freiwillige Wehrdienst wird von Ihnen aufgrund persönlicher Gründe - beispielsweise Nichtgefallen, anderweitige Berufsmöglichkeiten usw. - beendet. Leistungen Ihres Dienstherrn werden sodann eingestellt. Ohne Erhalt von weiterem Geld, wie beispielsweise Bezügen, Übergangsgebührnisse sowie Ruhegehalt, scheiden Sie einfach aus der Truppe aus. Ihre Dienstpflicht erlischt im Gegenzug natürlich ebenso.
  • Sie werden aufgrund eingetretener Dienstunfähigkeit von Ihrem Dienstherrn entlassen. Dabei ist ohne Bedeutung, ob die Ursache der Dienstunfähigkeit im privaten oder beruflichen Bereich liegt. Wichtig ist allein die Tatsache, dass Sie den Dienst nicht mehr leisten können. Rentenzahlungen erhalten Sie erst dann, sofern Sie zumindest fünf Jahre Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben. Trifft dies nicht zu, erfolgt die Entlassung ohne Anspruch auf Bezüge oder anderweitige Leistungen.
  • Eine Entlassung erfolgt aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Dienstunfalles. Sollte dies zutreffen, erhalten Sie eine recht umfängliche Soldatenversorgung. Hierfür beziehen Sie ein Unfallruhegehalt, eventuell aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rentenzahlung sowie eine einmalige Unfallentschädigung. Ihr Dienstherr zahlt sogar Leistungen an Ihre Hinterbliebenen, sollten Sie aufgrund der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Dienstunfalles sterben. Allerdings erhalten Sie als freiwillig Wehrdienstleistender nicht die Mindestversorgung/Mindestpension, welche Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten beziehen.

Soldat auf Zeit

Das Niveau der Soldatenversorgung von Soldaten auf Zeit kommt dem von Berufssoldaten bzw. Beamten auf Lebenszeit recht nahe, ist jedoch nicht identisch. Dies liegt daran, dass der Dienstherr aufgrund der relativ langen Beschäftigungsdauer von Zeitsoldaten ein höheres Budget zu deren Versorgung zur Verfügung hat. Im Wege unterschiedlichster Leistungen werden diese Mittel sodann an die Soldaten weitergegeben. Jedoch raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus auch Soldaten auf Zeit eine zusätzliche Absicherung mit entsprechenden Versicherungen an.
 
Als Soldat auf Zeit benötigen Sie keine gesonderte Krankenversicherung. Durch Ihren Dienstherrn erhalten Sie freie Heilfürsorge bzw. kostenfreie truppenärztliche Versorgung. Soldaten sind lediglich zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichtet. Abzüge von Ihrem Bruttogehalt erfolgen nur durch Steuern sowie die Pflegeversicherung.
 
Nach sechs oder maximal zwölf Jahren läuft Ihre Dienstzeit als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr ab. Sodann erhalten Sie die sogenannten Übergangsgebührnisse durch Ihren ehemaligen Dienstherren. Diese betragen ca. 70% Ihrer letzten Bezüge. Diese werden abhängig von Ihrer aktiven Dienstzeit bei der Truppe im Wege der Soldatenversorgung an Sie gezahlt. Nach Ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr sollen die Übergangsgebührnisse Ihnen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Mit ihnen soll verhindert werden, dass Sie den nächstbesten und womöglich ungeeigneten Beruf allein aus finanzieller Not annehmen.

Berufssoldat

Die umfänglichste Soldatenversorgung können bei der Bundeswehr hauptberufliche Soldaten genießen. Deren Versorgung ist beinahe mit der von Beamten auf Lebenszeit identisch. Mithilfe umfangreicher Leistungen, Zuschläge sowie truppenärztlicher Versorgung möchte der Dienstherr erreichen, dass Sie als Soldat sich lange an ihn als Arbeitgeber binden. Zudem erhalten die Möglichkeit zur Anstellung als Berufssoldat lediglich die hervorragendsten Zeitsoldaten. Derart außergewöhnliche Leistungen werden durch die Bundeswehr mit vielerlei zusätzlicher Leistungen belohnt.
 
Die truppenärztliche Versorgung wird Berufssoldaten bis zur Versetzung in deren Ruhestand gewährt. Sodann beziehen diese eine Pension sowie Beihilfe im Ruhestand. Weiterhin erhalten Berufssoldaten während ihrer aktiven Dienstzeit diverse Zuschläge. Diese werden beispielsweise für gewisse Einsätze oder größere Entfernung vom Wohnort geleistet. Ebenso sind innerhalb der Truppe vielerlei Karrieremöglichkeiten gegeben. Sollten Berufssoldaten herausragende Leistungen erbringen, besteht für diese die Möglichkeit eines Aufstiegs in die nächsthöhere Laufbahn.

Optimale Soldatenversorgung durch ergänzende Versicherungen
 

Meist fällt die Soldatenversorgung recht umfangreich aus. Trotzdem gibt es verschiedene Versicherungen, welche alle Soldaten besitzen sollten. Im nachfolgenden Abschnitt möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus die entsprechenden Versicherungen kurz vorstellen.

  • Diensthaftpflichtversicherung:
    Durch diese Versicherung werden im oder im Zusammenhang mit Ihrem Dienst verursachte Schäden übernommen. Ein nachvollziehbares Beispiel stellt der Verlust des Kasernenschlüssels dar. Denn aufgrund des Schlüsselverlusts muss die gesamte Schließanlage des Gebäudes getauscht werden. Ihr Dienstherr kann die hierfür anfallenden Kosten von Ihnen zurückfordern. Ein derartiger Schaden wird durch die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus übernommen.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung:
    Dienstunfähig kann jeder werden. Doch gerade aufgrund Ihrer Tätigkeit als Soldat sind Sie einem gesteigerten Risiko ausgesetzt. Mit der korrekten Versicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beziehen Sie im Ernstfall umfängliche Leistungen, wobei der Dienstunfähigkeits-Grund unrelevant ist. Damit können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten.
  • Pflegeversicherung:
    Diese muss prinzipiell selbstständig abgeschlossen werden, da sie bei keiner Soldatengruppe unter truppenärztliche Versorgung fällt.
  • Anwartschaft:
    Empfehlenswert ist diese sowohl für Zeitsoldaten, als auch Berufssoldaten. Die kleine oder große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sichert Ihnen nach Wegfall der freien Heilfürsorge die garantierte sowie preiswerte Aufnahme in die private Krankenversicherung. Denn häufig ist für ehemalige Soldaten die gesetzliche Krankenkasse die schlechtere Wahl.

Wir beraten Sie gern

Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

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