DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Beamte auf Probe

Beamte auf Probe

Beamte auf Widerruf werden erst nach Bestehen der Laufbahnprüfung zu Beamten auf Probe berufen, wobei für den einfachen Dienst eine Laufbahnprüfung entfallen kann. In der Ernennungsurkunde, die Beamte auf Probe bei Ernennung erhalten, muss die Begründung des Beamtenverhältnisses angegeben sein. Es ist möglich, Beamter auf Probe der Polizei zu werden, auch ohne den Vorbereitungsdienst zu durchlaufen. Das trifft für diejenigen zu, die zu späteren Zeitpunkten eine leitende Position begleiten sollen oder zum künftigen Einsatz in speziellen Fachbereichen angedacht und noch nicht Beamte sind.
 
Während der Probezeit sollen Beamte auf Probe der Polizei, die die Ausbildung abgeschlossen haben, bei der Polizei ihr fachliches Wissen sowie ihre persönliche Eignung unter Beweis stellen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese den Erfordernissen für einen Beamten auf Lebenszeit genügen. Die Probezeit dauert normalerweise 3 Jahre, kann jedoch unter gewissen Umständen verkürzt oder auf maximal 5 Jahre verlängert werden. Ein Amt wird jedem Beamten auf Probe verliehen. Die betreffende Amtsbezeichnung trägt er dann ebenfalls. Die Probezeit gilt als bestanden, wenn alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Danach kann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen.
 
Die Rechte sowie Pflichten sind dabei für Beamte auf Lebenszeit identisch mit denen für Beamte auf Probe der Polizei. Der Beamte auf Probe der Polizei hat seinem Dienstherrn gegenüber festgelegte Pflichten zu erfüllen. Der Dienstherr hat im Gegenzug eine Fürsorgepflicht.

Pflichten der Beamten

  • Gehorsam
  • Treue
  • unparteiisches und gerechtes Handeln zum Volkswohl
  • auch nach aktivem Dienst Verschwiegenheitspflicht
  • Beratung und Unterstützung übergeordneter Dienststellen

Rechte der Beamten

  • Bezügen, die sich an den Bundes- oder Landesbesoldungsgesetzen orientieren
  • Versorgung
  • Unterstützung
  • Krankenfürsorge
  • Trennungsgeld
  • Umzugskosten
  • Reisekosten

Vereinzelte weitere Rechte

  • Tragen einer Amtsbezeichnung
  • Erholungs- und Sonderurlaub
  • Schutz bei amtlichen Tätigkeiten
  • Vereinigungsfreiheit
  • Einblick in Personalakten
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Sicherung der Beamtenstellung

Der Dienstherr des Beamten hat die Verpflichtung, anteilig Geburts-, Pflege-, Krankheits- oder auch Todesfallkosten zu übernehmen. Ebenso anteilig trägt der Dienstherr Kosten für Gesundheitsfürsorge, Krankenhaus-, Rehabilitations- oder Zahnarztkosten. Dabei ist es vom jeweiligen Dienstherrn (Kommunal-, Bundes- oder Landesrecht) sowie der Tätigkeitsart abhängig, ob Beihilfe oder Heilfürsorge geleistet wird.

Detaillierte Auflistung der Versicherung für Beamte auf Probe

Beihilfe

Private Krankenversicherung sowie Beihilfe

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeit? Was bedeutet das genau?

Dienstanfänger-Police

Diensthaftpflichtversicherung

Altersvorsorge

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