Wer sein Lehramtsstudium erfolgreich beendet hat, steigt in den Vorbereitungsdienst ein, der gemeinhin als Referendariat bezeichnet wird. Sobald dieser Ausbildungsabschnitt beginnt, ändert sich vieles für Sie. Die einschneidendsten Änderungen resultieren aus der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Hieraus resultiert ein veränderter Versicherungsbedarf. Als Beamter auf Widerruf steht Ihnen ein Anspruch auf die Zahlung der Beihilfe durch Ihren Dienstherrn zu. Hierbei übernimmt Ihr Dienstherr im Krankheitsfall 50% der entstandenen Behandlungskosten. Für die restlichen Kosten müssen Sie als Privatperson aufkommen. Dies ist vor allem mit dem geringen Ausbildungsgehalt eine nicht zu stemmende finanzielle Herausforderung. Dank der privaten Krankenversicherung der DBV übernehmen wir die Behandlungskosten, die von der Beihilfe nicht abgedeckt werden. Unser Expertenteam in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beantworten Ihre Fragen zur Krankenversicherung während des Referendariats gerne persönlich.
Habe ich als Referendar automatisch eine Krankenversicherung?
Sobald Sie den Vorbereitungsdienst antreten, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Nun sollten Sie dringend darüber nachdenken, wie Sie in Zukunft versichert sein möchten. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen einer gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Die Tatsache, dass Sie einen Beihilfeanspruch haben sollte bei Ihrer Wahl eine große Rolle spielen.
Sollten sich Referendare mit besonderen Versicherungen absichern?
Als Referendar unterschiedet sich Ihr benötigter Versicherungsschutz nur geringfügig von dem eines fertig ausgebildeten Lehrers. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Sie den gleichen beruflichen Risiken ausgesetzt sind. Im Bereich der passenden Absicherung für die Dienstunfähigkeit ist ihr Versicherungsbedarf sogar noch höher. Schließlich steht Ihnen als Beamter auf Widerruf im Gegensatz zu Beamten auf Lebenszeit kein Anspruch auf ein Ruhegehalt zu, wenn Sie dienstunfähig werden. Um einer finanziellen Misere zu entgehen, sollten Sie sich mit einer passenden Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.
Neben dieser Absicherung ist es wichtig, dass Sie sich vor der gesetzlichen Haftpflicht absichern, die Ihnen im Falle einer Pflichtverletzung droht. Im Lehrerberuf sehen Sie sich tagtäglich hohen Haftungsrisiken ausgesetzt, deren Folgen Sie mithilfe einer Diensthaftpflichtversicherung eindämmen können.
Als Referendar erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die die Hälfte Ihrer Behandlungskosten übernimmt. Allerdings müssen Sie die restlichen Kosten selber tragen. Dank der privaten Krankenversicherung der DBV können Sie sich dabei auf unsere Unterstützung verlassen.
Braucht ein Referendar eine Krankenversicherung?
Auch für Referendare gilt während des Vorbereitungsdienstes eine umfassende Versicherungspflicht. Aus diesem Grund ist es selbstverständlich, dass Referendare eine umfassende Krankenversicherung haben. In Deutschland gilt nicht ohne Grund eine umfangreiche Versicherungspflicht. Die Kosten für die jährlichen Behandlungen durch Ärzte und andere Behandlungskosten würden den Rahmen jedes Gehaltes sprengen. Vor allem das geringe Ausbildungsgehalt während des Referendariats könnte die hohen Kosten keinesfalls abdecken. In Folge dessen müssten Sie auf Arztbesuche verzichten. Als junger Referendar kommt Ihnen vielleicht noch nicht in den Sinn wie teuer eine ernsthafte Erkrankung sein kann. Allerdings sollten Sie nicht auf den Ernstfall warten. Da Krankheiten und Unfälle in der Regel unvorhersehbar sind, sollten Sie sich rechtzeitig mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Mit der privaten Krankenversicherung der DBV haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich stets verlassen können.