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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherung

Beamte der Feuerwehr sind besonderen Gefahren ausgesetzt – sie setzen im Dienst ihr eigenes Leben und ihre eigene Gesundheit für das Wohl anderer Menschen aufs Spiel – daher verdienen sie einen besonderen Schutz. Der Dienstherr gewährt Beamten der Feuerwehr im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod freie Heilfürsorge.

Warum sollten Sie, als Beamte der Feuerwehr, über eine Anwartschaftsversicherung verfügen?

Eine zusätzliche Krankenversicherung benötigen Sie im aktiven Dienst nicht – jedenfalls noch nicht. Spätestens mit der Pensionierung endet der Anspruch auf Heilfürsorge des Dienstherrn. Sie erhalten stattdessen Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt Ihre Kosten im Krankheitsfall nur noch anteilig. Die Restkosten müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Beihilfekonform sind grundsätzlich nur Tarife privater Versicherungsunternehmen.

In eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, hängt von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Alter ab. Das heißt, Ihre Chancen stehen bei der Versetzung in den Ruhestand ziemlich schlecht.

Damit dies für Sie später nicht zum Problem wird, können Sie jetzt schon Vorsorge treffen – mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus.
Sie erwerben mit der Anwartschaftsversicherung das Recht auf die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung zu den bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung geltenden Konditionen. Sie können Ihren Gesundheitszustand und Ihr Alter praktisch „konservieren“, wobei dies von der Art der Anwartschaft abhängt.

Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge ist eine komplette Kostenübernahme bei Krankheit, Geburt, Pflege, im Todesfall und für Vorsorgemaßnahmen. Auch wenn die Heilfürsorge weder der privaten noch der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden kann, entsprechen die Leistungen dieser Krankenfürsorge den Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen, zum Beispiel bei:

  • Vorbeugender Gesundheitsvorsorge
  • Behandlung im Krankheitsfall
  • Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft sowie der Entbindung
  • Zahnärztlicher Behandlungen, inklusive Zahnersatz
  • Krankenhausbehandlungen
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Behandlungen im Ausland
  • Versorgung mit Arznei-, Heil- und anderen Hilfsmitteln

Nachteile der Heilfürsorge sind:

  • Heilfürsorge erhalten nur die Beamten selbst, Familienangehörige haben eventuell einen Anspruch auf Beihilfe
  • Die Leistungen auf dem Leistungsniveau gesetzlicher Krankenversicherungen bietet nur eine Regelversorgung
  • Für einen umfassenderen Schutz müssen Sie private Zusatzversicherungen abschließen – Kosten, die Sie privat tragen

Beihilfe

Im Gegensatz zu Arbeitgebern in der Privatwirtschaft beteiligt sich der Dienstherr von Beamten weder an den Kosten zur gesetzlichen noch an denen zur privaten Krankenversicherung. Ihre Beihilfestelle erstattet Ihnen auf Antrag einen Teil der tatsächlich entstandenen Aufwendungen im Krankheitsfall. Die meisten Bundesländer, wie auch das Land Brandenburg, orientieren sich an den vom Bund festgelegten Sätzen. Übernommen werden:

  • 50 Prozent für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 Prozent für Beamte mit mindestens zwei Kindern
  • 70 Prozent für beihilfeberechtigte Ehepartner
  • 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
  • 80 Prozent für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Sie müssen die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten für einen 100-prozentigen Versicherungsschutz mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Einer der wenigen Anbieter von beihilfekonformen Krankenversicherungen ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus.

Private, beihilfekonforme Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen können, ausgenommen beim Tarif Basis, Antragsteller ablehnen. Maßgeblich für eine Aufnahme und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ist die gesundheitliche Verfassung und das Alter bei der Antragstellung.

Bei Vorerkrankungen oder schweren Beeinträchtigungen kann das Kostenrisiko zu hoch und die Aufnahme lediglich im Basistarif, beziehungsweise nur mit hohen Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen möglich sein.

Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaft sollten Beamte der Feuerwehr so früh wie möglich, bestenfalls zu Ausbildungsbeginn, abschließen.

Ihr Gesundheitszustand wird nur einmal überprüft, und zwar bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung. Das heißt, selbst wenn Sie die private Krankenversicherung erst Jahrzehnte später aktivieren, gelten die bei Abschluss der Anwartschaft festgestellten Konditionen. Alle Erkrankungen, die zwischen Abschluss der Anwartschaft und Aktivierung der Krankenversicherung auftreten, egal wie schwer diese sind, finden keine Beachtung mehr. Das ist der Sinn einer Anwartschaftsversicherung – die Absicherung eines sich eventuell verschlechternden Gesundheitszustandes.

Ohne erneute Risikoprüfung werden Sie garantiert in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus aufgenommen und können sofort von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren. Die Dauer der Anwartschaft wird auf die Wartezeiten für Leistungen angerechnet.

Weitere Vorteile der Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus können Sie die Heilfürsorgeleistungen durch zusätzliche Komponenten erweitern. Beispielsweise sind erweiterte zahnärztliche Leistungen möglich, noch bevor der eigentliche Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung greift.

Die kleine und die große Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Gemeinsamkeiten der kleinen und der großen Anwartschaft:

  • Bei der Umwandlung der Anwartschaft in eine private Krankenversicherung gilt der bei Abschluss der Anwartschaft festgestellte Gesundheitszustand
  • Auf eine spätere Gesundheitsprüfung wird verzichtet
  • Keine Wartezeiten auf Leistungen
  • Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch bei Krankheit

Kleine Anwartschaftsversicherung

Mit der kleinen Anwartschaft können kurze Zeiträume perfekt überbrückt werden. Das Alter hat bei wenigen Monaten kaum Auswirkungen auf die Aufnahme und die Beiträge. Die kleine Anwartschaft ist eine kostengünstige Absicherung – es wird lediglich der Gesundheitszustand „konserviert“. Später wird das aktuelle Alter zur Beitragsberechnung herangezogen. Altersrückstellungen können daher noch nicht gebildet werden. Mit den Beiträgen zur Anwartschaft werden nur die Verwaltungskosten abgedeckt. Später ergeben sich höhere Beiträge zur Krankenversicherung, damit noch Rückstellungen gebildet werden können.

Große Anwartschaftsversicherung

Beamte, die im aktiven Dienst Heilfürsorge erhalten und wahrscheinlich erst bei Beendigung des aktiven Dienstes Anspruch auf Beihilfe haben, profitieren von der großen Anwartschaftsversicherung. Bei dieser Anwartschaft wird neben dem Gesundheitszustand auch das Alter bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgehalten. Aus einem Teil der Beiträge für die Anwartschaft werden Altersrückstellungen gebildet. Ihr Vorteil: Sie zahlen später geringere Beiträge für Ihre private Krankenversicherung.

Tipp:

Schließen Sie die Anwartschaft innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn ab, verzichtet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ganz auf eine Gesundheitsprüfung.

Anwartschaftsversicherung für gesetzlich krankenversicherte Beamte der Feuerwehr

Für gesetzliche Krankenkassen gilt generell ein Kontrahierungszwang. Die Gefahr einer Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen besteht nicht. Einige Bundesländer bieten Beamten eine pauschale Beihilfe an. Das sind Hamburg, Bremen, Thüringen, Berlin und Brandenburg. Beamte, welche die pauschale Beihilfe gewählt haben, erhalten einen monatlichen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Krankenversicherungskosten. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Wechselt der Beamte in ein Bundesland, welches keine pauschale Beihilfe anbietet, muss er den gesamten Beitrag zur gesetzlichen, beziehungsweise zur privaten Krankenversicherung aus eigener Tasche bezahlen. Die Rückkehr zur individuellen Beihilfe ist nicht möglich.

Wir beraten Sie gerne

Sie wünschen eine ausführliche Beratung zum Thema Anwartschaftsversicherung? Sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sind gern persönlich für Sie da.

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