Anwartschaftsversicherung
Beamte der Feuerwehr sind besonderen Gefahren ausgesetzt – sie setzen im Dienst ihr eigenes Leben und ihre eigene Gesundheit für das Wohl anderer Menschen aufs Spiel – daher verdienen sie einen besonderen Schutz. Der Dienstherr gewährt Beamten der Feuerwehr im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod freie Heilfürsorge.
Anwartschaftsversicherung
Eine Anwartschaft sollten Beamte der Feuerwehr so früh wie möglich, bestenfalls zu Ausbildungsbeginn, abschließen.
Ihr Gesundheitszustand wird nur einmal überprüft, und zwar bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung. Das heißt, selbst wenn Sie die private Krankenversicherung erst Jahrzehnte später aktivieren, gelten die bei Abschluss der Anwartschaft festgestellten Konditionen. Alle Erkrankungen, die zwischen Abschluss der Anwartschaft und Aktivierung der Krankenversicherung auftreten, egal wie schwer diese sind, finden keine Beachtung mehr. Das ist der Sinn einer Anwartschaftsversicherung – die Absicherung eines sich eventuell verschlechternden Gesundheitszustandes.
Ohne erneute Risikoprüfung werden Sie garantiert in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus aufgenommen und können sofort von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren. Die Dauer der Anwartschaft wird auf die Wartezeiten für Leistungen angerechnet.
Weitere Vorteile der Anwartschaftsversicherung
Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus können Sie die Heilfürsorgeleistungen durch zusätzliche Komponenten erweitern. Beispielsweise sind erweiterte zahnärztliche Leistungen möglich, noch bevor der eigentliche Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung greift.
Die kleine und die große Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr
Gemeinsamkeiten der kleinen und der großen Anwartschaft:
- Bei der Umwandlung der Anwartschaft in eine private Krankenversicherung gilt der bei Abschluss der Anwartschaft festgestellte Gesundheitszustand
- Auf eine spätere Gesundheitsprüfung wird verzichtet
- Keine Wartezeiten auf Leistungen
- Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch bei Krankheit
Tipp:
Schließen Sie die Anwartschaft innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn ab, verzichtet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ganz auf eine Gesundheitsprüfung.
Anwartschaftsversicherung für gesetzlich krankenversicherte Beamte der Feuerwehr
Für gesetzliche Krankenkassen gilt generell ein Kontrahierungszwang. Die Gefahr einer Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen besteht nicht. Einige Bundesländer bieten Beamten eine pauschale Beihilfe an. Das sind Hamburg, Bremen, Thüringen, Berlin und Brandenburg. Beamte, welche die pauschale Beihilfe gewählt haben, erhalten einen monatlichen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Krankenversicherungskosten. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Wechselt der Beamte in ein Bundesland, welches keine pauschale Beihilfe anbietet, muss er den gesamten Beitrag zur gesetzlichen, beziehungsweise zur privaten Krankenversicherung aus eigener Tasche bezahlen. Die Rückkehr zur individuellen Beihilfe ist nicht möglich.
Wir beraten Sie gerne
Sie wünschen eine ausführliche Beratung zum Thema Anwartschaftsversicherung? Sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sind gern persönlich für Sie da.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
09:00 bis 18:00
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