DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Pflegepflichtversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus über die Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Bereits seit 1995 sind gesetzlich und privat Krankenversicherte und so auch Beamte der Feuerwehr dazu verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese zusätzliche Sozialversicherung soll einen Teil der Kosten abdecken, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit entstehen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus möchten Ihnen zu bedenken geben, dass das Risiko pflegebedürftig zu werden nicht erst im Alter besteht.

Als pflegebedürftig werden Personen bezeichnet, „...die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen … Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.“ (Auszug § 14 SGB XI)

Das bedeutet, dass Pflegebedürftige ihre Selbstständigkeit im Alltag verlieren und im unterschiedlichen Grad auf Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen angewiesen sind. Die Ursachen können dabei ganz vielfältig sein. Oftmals sind es akute Erkrankungen wie Schlaganfall, Allgemeinerkrankungen, Unfälle, aber auch schwere Operationen. Ebenso können chronische körperliche oder seelische Erkrankungen zu einer Pflegebedürftigkeit führen.

Für Betroffene und ihre Angehörigen ist eine Pflegebedürftigkeit mit physischen, psychischen und finanziellen Belastungen verbunden. Erfolgt eine stationäre Pflege, bedingt das in der Regel Kosten für notwendige Umbauten sowie für Pflegepersonal. Für die meisten Pflegebedürftigen ist es nicht möglich diese Aufwendungen aus eigener Tasche zu zahlen. Weil es immer mehr ältere Menschen gibt, hat der Gesetzgeber beschlossen die Pflegepflichtversicherung einzuführen und im Ernstfall für eine finanzielle Entlastung zu sorgen.

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Weitere Details zur Pflegepflichtversicherung

Ort der Pflege bei Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Bei der ambulanten, häuslichen Versorgung übernehmen in der Regel Familienangehörige die Pflege. Dafür erhalten Sie ein steuerfreies Pflegegeld.
Wird ein Pflegedienst eingesetzt, werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag getragen. Sobald diese jedoch über die Maximalgrenzen der Pflegepflichtversicherung hinausgehen, muss der Rest aus eigener Tasche beglichen werden.

Tages- oder Nachtpflege
Es ist möglich eine stundenweise professionelle Pflege des Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause zu nutzen. In einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Stationäre Pflege
Erfolgt eine Pflege stationär, werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung

Es zeigen sich einige Vorteile bei der Pflegepflichtversicherung, die sowohl für Beamte der Feuerwehr als auch für alle anderen Versicherten gleichermaßen gelten:

  • Jeder hat Anspruch auf die Aufnahme, sowohl in die private als auch in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung.
  • Selbst bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen darf eine Aufnahme nicht verwehrt werden.
  • Eine Kündigung darf bei bestehender Versicherungspflicht nicht ausgesprochen werden.
  • Angehörige ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen werden in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.
  • Sie wird direkt mit der Krankenversicherung zusammen abgeschlossen.

Sollten Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein, müssen Sie nicht zwangsläufig auch die Pflegepflichtversicherung bei dieser abschließen. Sie können sich hier auch für eine private Versicherung beispielsweise für die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus entscheiden. Sobald das Einkommen eines gesetzlich Versicherten ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, kann er sich auch privat versichern.

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zur Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr oder wünschen eine Beratung? Gerne sind wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus für Sie da. Setzen Sie sich gleich mit uns in Verbindung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Nordparkstraße 30
03044 Cottbus
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