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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten

Aufgrund Ihres Berufsbildes sind gerade Soldaten tagtäglich einer hohen Gefahr ausgesetzt, eine vorzeitige Dienstunfähigkeit zu erleiden. Gerade Auslandseinsätze, Übungen und erhöhte sportliche Belastungen sind bekannt dafür, eine Dienstunfähigkeit hervorzurufen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bietet Ihnen daher mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten die Möglichkeit, sich effektiv vor den finanziellen Folgen einer solchen zu schützen.

Im Folgenden Textbeitrag möchten wir Ihnen die Vorteile einer Dienstunfähigkeitsversicherung sowie die Notwendigkeit dieser etwas näherbringen.

Das Risiko der Dienstunfähigkeit für Soldaten

Es ist immer schwierig, eine pauschale Aussage darüber zu treffen, ob für bestimmte Berufsgruppen ein höheres Risiko für eine Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht. Das gilt natürlich auch für Sie als Soldaten. Der Grund für die Schwierigkeiten in Sachen Aussagegehalt ist darin zu finden, dass jeder Mensch individuell mit Stress und Belastungssituationen umgehen kann.

Allerdings belegen unterschiedliche Statistiken, dass Soldaten im Allgemeinen einem erhöhten Risiko einer Dienstunfähigkeit ausgesetzt sind, was wiederum auf die körperlichen Belastungen im Dienst sowie den in den Kriegsgebieten ausgesetzten psychischen Belastungen zurückführen ist.

Ferner können sowohl Unfälle dienstlicher als auch privater Natur für derartige körperliche Einschränkungen sorgen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, den Beruf eines Soldaten auszuüben.

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus bieten wir Ihnen eine Möglichkeit, sich effektiv vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit zu schützen.

Profitieren sie von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und lassen Sie durch uns optimal auf die Bedürfnisse eines Soldaten zugeschnittene Versicherungslösungen erstellen.

Definition der Dienstunfähigkeit bei Soldaten

Wann eine Dienstunfähigkeit eines Soldaten vorliegt, wird konkret im Paragraph 44 Absatz 3 des Soldatengesetzes (SG) geregelt. Hiernach „ist ein Berufssoldat in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.“ 

Einfach ausgedrückt liegt eine Dienstunfähigkeit demnach vor, wenn Soldaten nicht mehr in der Lage sind, den Dienstpflichten auf Dauer nachkommen zu können. Gleiches gilt im Übrigen auch für Soldaten auf Zeit sowie für freiwillig Wehrdienstleistende.

Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus für Soldaten verschaffen Sie sich eine solide Absicherung im Falle der Dienstunfähigkeit. Unsere Versicherungsleistungen stellen wir Ihnen nachfolgend stichpunktartig zusammen:

  • Bei Versicherungsabschluss vereinbaren Sie eine monatliche Rente, über die Sie ab dem ersten Tag Ihrer Dienstunfähigkeit verfügen können.
  • Auch Soldaten auf Zeit oder Dienstanfänger finden bei uns den passenden Tarif. 
  • Sollten Sie bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, übernehmen wir ab dem Eintritt der Dienstunfähigkeit Ihre Beiträge zu diesem Versicherungsvertrag.
  • Sofern Sie bei Versicherungsabschluss eine Dynamik vereinbaren, passt sich Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung automatisch an verändertes Einkommen, Ihre Familienplanung oder dienstliche Karriere an. 
  • Soldaten obliegen verschiedene Möglichkeiten, ihre Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer Altersvorsorge zu kombinieren. Der Rahmenvertrag der Bundeswehr muss an dieser Stelle hinzugezogen werden.

Nun werden Sie sich sicherlich fragen, wie hoch die abzuschließende Versicherungssumme sein soll. Hierzu können wir Ihnen aber an dieser Stelle keine Pauschalantwort liefern. Zwar empfiehlt die Stiftung Warentest eine Absicherung in Höhe von 70 Prozent der letzten Bruttobezüge, allerdings führt jeder Soldat ein individuelles Leben mit unterschiedlichem Lebensstandard. Daher gilt es immer, die Gesamtumstände zu beleuchten, um auf Basis dessen eine auf Sie zugestimmte Versicherungslösung konzipieren zu können.

Aus diesem Grund können wir Ihnen die Frage hinsichtlich der Versicherungssumme ausschließlich in einem persönlichem Beratungsgespräch beantworten. Ihr Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus steht Ihnen hierzu jederzeit gerne zur Verfügung und berät Sie vollumfänglich sowie bedarfsgerecht, damit Sie am Ende des Tages den Versicherungsschutz erhalten, den Sie auch wirklich benötigen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung: Hierauf sollten Soldaten unbedingt achten

Im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung wird seitens der Versicherer zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Dienstunfähigkeitsversicherung. Der entscheidende Unterschied bei diesen Versicherungsmodellen ist jener, dass im Falle einer Dienstunfähigkeit der Versicherer an die Entscheidung des Amtsarztes bzw. Truppenarztes gebunden ist, und bei entsprechender Diagnose die vereinbarte Leistung gewährt.

Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung würde in einem zweiten Schritt eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Versicherung veranlasst werden, um einen Anspruch auf Versicherungsleistungen prüfen zu lassen. Erst aufgrund dieses Ergebnisses entscheidet die Versicherung über einen Leistungsanspruch.

Daher sollte für Soldaten sowie für Beamte aller Art die Dienstunfähigkeitsversicherung stets die Versicherung der Wahl sein, da Sie sich im Falle einer Leistungsprüfung eine Menge Unannehmlichkeiten ersparen können.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an! In einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen detailliert die Unterschiede zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit sowie der daraus für Soldaten resultierenden Konsequenzen.

Folgen einer Dienstunfähigkeit für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

Im Falle einer Dienstunfähigkeit macht die Bundeswehr jedoch teilweise eklatante Unterschiede zwischen Zeit- und Berufssoldaten sowie Wehrpflichtigen.

Zunächst kommt es jedoch immer darauf an, welche Ursache einer resultierenden Dienstunfähigkeit zu Grunde liegt.

Bei Dienstunfällen und Wehrdienstbeschädigungen werden Soldaten aller Gruppen gleichgestellt. Die entsprechenden Regelungen hierzu finden sie im Soldatenversorgungsgesetz (SVG).

Im Zusammenhang mit Gründen anderer Art, die zu einer Dienstunfähigkeit führen, erfolgen nunmehr Differenzierungen folgender Art:

  • Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit werden aus dem Dienstverhältnis entlassen, erhalten ab sofort keine Bezüge und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Leistungsanspruch besteht allerdings erst dann, wenn Sie mehr als fünf Jahre eingezahlt haben.
  • Berufssoldaten werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und haben nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und den SVG Anspruch auf ein Ruhegehalt. Dieses Ruhegehalt beträgt für jedes geleistete Dienstjahr etwa 1,7 Prozent der monatlichen Bruttobezüge, mindestens jedoch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A4. 

Aus diesem Grund ist es gerade für Zeitsoldaten, im Übrigen auch der größte Personenkreis der Bundeswehr, immens wichtig, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da besonders Soldaten auf Zeit und Wehrpflichtige eine nur sehr geringe Absicherung erwarten dürfen. Mit Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie jedoch den finanziellen Folgen vorbeugen, und zumindest das Einkommensniveau aufrechterhalten.
Berufssoldaten können hingegen eine kleinere Rentenleistung vereinbaren, da dieser im Falle einer Dienstunfähigkeit bedeutend bessergestellt ist, und Sie seitens des Dienstherrn von einer deutlich höheren Versorgungsleistung profitieren können.

Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Beratungsgespräch: In Cottbus und Umgebung sind wir für Sie daa
 

Die Arbeitskraftabsicherung stellt in der privaten Absicherung eines der komplexesten und schwierigsten Themen dar, die für Laien oftmals absolut undurchsichtig sind. Daher nehmen wir uns stets viel Zeit für Sie, um Sie umfassend beraten zu können und Ihnen alle Fragen beantworten zu können, die Ihnen auf dem Herzen liegen.

Vereinbaren Sie daher am besten noch heute einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus ist jederzeit gerne für Sie dar.
Sie erreichen uns während der Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0355/ 35568991 sowie jederzeit unter der E-Mailadresse katja.taenzer@axa.de.

Im Falle eines Mailkontaktes melden wir uns schnellstmöglich auf dem von Ihnen gewünschten Kommunikationsweg zurück!

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