Die gesetzliche Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegen alle Bestimmungen in der Hand des Gesetzgebers. Sie als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung haben keinerlei Mitspracherecht, was die Auswahl der Leistungen, die Bedingungen oder weiteren Veränderungen angeht. Dabei greift das Solidaritätsprinzip. Das besagt, dass alle Versicherten in einer gesetzlichen Krankenversicherung einheitliche Leistungen erhalten und sich die Beitragshöhe an dem Einkommen orientiert.
Wenn Sie sich als Beamter der Polizei für den Eintritt in eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, entfällt Ihr Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr wird sich so nicht an den Versicherungsbeiträgen beteiligen und Sie tragen die Kosten der gesetzlichen Krankenkasse allein.