Worum handelt es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer ins Berufsleben einsteigt, zahlt einen monatlichen Beitrag, der der eigenen Vorsorge für den Ernstfall der Berufsunfähigkeit dient. Hierbei sorgen Sie in eigener Regie dafür, dass im Falle der Berufsunfähigkeit ein Auffangnetz geschaffen wird. Sie erhalten dann eine monatliche Rente, um die schweren finanziellen Folgen einzudämmen. Wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente ausfällt, wird individuell im Versicherungsvertrag festgelegt. Neben der Rentenhöhe wird auch die Vertragslaufzeit festgelegt. Hierbei sollten Sie sich an ihrem Renteneintrittsalter orientieren. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung empfiehlt Ihnen dafür zu sorgen, dass ein nahtloser Übergang zwischen Versicherungsschutz durch Berufsunfähigkeitsversicherung und Renteneintritt stattfindet. So vermeiden Sie eine mögliche Versorgungslücke.
Die Dienstunfähigkeit als Unterfall der Berufsunfähigkeit
Für Lehrer, die Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit sind, spielt nicht die Berufsunfähigkeit, sondern die Dienstunfähigkeit eine tragende Rolle. Bei der Dienstunfähigkeit handelt es sich um einen Unterfall der Berufsunfähigkeit. Vor allem im Bereich der Feststellung liegt ein entscheidender Unterschied. Ein Arbeitnehmer kann nur dann berufsunfähig sein, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wurde und ein entsprechendes Attest vorliegt. Im Gegensatz dazu genügt es für die Dienstunfähigkeit, wenn Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt. Dies geschieht dann, wenn er der Meinung ist, dass Sie aufgrund physischer oder psychischer Gründe nicht mehr Ihren Dienst ausüben können. Problematisch erscheint hierbei der Umstand, dass Sie häufig nur dann einen Anspruch auf den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente haben, wenn ein ärztliches Attest für Ihre Berufsunfähigkeit vorliegt. Dies kann für Beamte im Allgemeinen und Lehrer im Besonderen schwere finanzielle Folgen haben. Dementsprechend sollten Sie sich als Lehrer mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.
Sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, achten Sie darauf, dass eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel Vertragsbestandteil ist. Diese gewährleistet eine Umwandlung der Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Dienstunfähigkeitsversicherung, sobald Sie verbeamtet wurden. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stellen Ihnen unsere Versicherungslösungen gerne im Detail vor.
Ursachen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit
Der Berufsstand des Lehrers zählt zu den Berufsgruppen, die am häufigsten von der Berufs- und Dienstunfähigkeit betroffen sind. Ursächlich sind dabei in der Regel psychische Faktoren. Sei es der Druck Klausuren zu korrigieren oder der Stress mit unzufriedenen Eltern - die psychische Belastung kann für einen Lehrer geradezu erdrückend sein. Vor allem Berufseinsteiger sehen sich häufig mit bösen Überraschungen konfrontiert. Der hohe Arbeitsaufwand eines Lehrers findet nicht nur im Klassenraum, sondern auch am heimischen Schreibtisch statt. Ohne die passende Routine kann der Stress Sie seelisch zerstören. Dies resultiert schlimmstenfalls in einer „Burn-Out-Erkrankung“. Ihr Dienstherr wird Sie aufgrund der langen Behandlungsdauer einer derartigen Erkrankung mit Sicherheit für dienstunfähig erklären. Sollte es so weit kommen, können Sie sich glücklich schätzen, wenn Sie eine passende Absicherung haben. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung fängt Sie im Ernstfall auf. Sie erhalten eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, um keine großen finanziellen Einbußen zu haben.
Die Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Die DBV kann mittlerweile auf über 140 Jahre Erfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes zurückblicken. Dementsprechend wissen wir um die hohe Bedeutsamkeit einer Absicherung vor der Berufsunfähigkeit für Lehrer. Dabei fokussieren sich die erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus auf Versicherungslösungen, die den allgemeinen Anforderungen der Berufsgruppe der Lehrer und den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der zu versichernden Person entsprechen. Für die passende Absicherung müssen wir zunächst zwischen Lehrern im Angestelltenverhältnis und Lehrern im Beamtenverhältnis unterscheiden. Wer für fünf Jahre Beamter auf Lebenszeit war, hat im Falle der Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf ein Ruhegehalt von seinem Dienstherrn. Allerdings genügt dieses Ruhegehalt häufig nicht aus, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Mithilfe einer zusätzlichen Dienstunfähigkeitsrente können Sie diese Versorgungslücke effektiv schließen.
Ein Ruhegehalt steht Beamten auf Widerruf, Beamten auf Probe und Lehrern im Angestelltenverhältnis nicht zu. Ihnen steht nur dann einen Anspruch gegen ihren Dienstherrn geltend machen, wenn es bei der Dienstausübung zu einem Unfall oder einer Beschädigung kam, die zur Dienstunfähigkeit geführt hat. Dank einer Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie selbständig für Ihre Vorsorge im Ernstfall sorgen.